1%-Versteuerung von Firmenwagen

clatom

Jung-Mitglied
Ort
Trier
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
11/2011
Motor
TDI® 62 KW EU5 CAAA
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
RNS MFD DVD
Spritmonitor ID
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der "1%-Pauschalversteuerung" von privat genutzten Firmenwagen.

Mein Arbeitgeber will mir den Firmenwagen den ich im Betrieb nutze, " mit nach Hause geben". Das müsse dann, sagt er über die "1%-Regelung" versteuert werden.
Ich habe das Internet abgegrast, aber keine Antwort auf meinen Fall gefunden. Da ist immer die Rede davon, dass das Fahrzeug "privat genutzt" wird, sprich im Urlaub, am Wochenende, für Spazier-, Einkaufsfahrten, usw.
Dann sagt die Regelung, 1% des Listenneupreises des Fzg. muß versteuert werden, zuzüglich 0,03% für jeden km für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. so weit so gut.

In meinem Falle ist aber jegliche Privatfahrt ausserhalb der Wege zwischen Wohnung und Firma vom Arbeitgeber untersagt,

was muß ich denn nun versteuern ?? doch nicht wirklich 1,03% des Fahrzeugneuwertes, oder doch ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Zunächst einmal hast du einen kleinen Denkfehler - denke ich zumindest - oder wohnst du genau 1Km von der Arbeitsstelle? Dann würde ich an deiner Stelle laufen. ;)
Und versteuert wird der LISTENNEUPREIS incl. USt, nicht das, was tatsächlich für das Fahrzeug gezahlt wurde. Nicht zu vergessen, dass da noch die USt oben draufkommt. X(

Wenn du mit dem Fahrzeug nicht privat fahren darfst, dann lass die Mühle in der Firma stehen, sonst bist du irgendwann der Dumme und musst tatsächlich Steuern drauf zahlen. :eek:



Gruß Józsi
 
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Ja ist schon klar, der Listenneupreis usw. Mir geht es darum ob ich auch die vollen 1,03% zu versteuern habe, obwohl ich ja "nur die 0,03% verursache"
 
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Ja, so isses.

[EDIT]
Es sei denn, du weist mit einem Fahrtenbuch nach, dass der Privatanteil geringer ist.
Aber ich habe in 28 Jahren Berufserfahrung noch kein wirklich korrektes Fahrtenbuch gesehen.
[/EDIT]
 
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Ja ist schon klar, der Listenneupreis usw. Mir geht es darum ob ich auch die vollen 1,03% zu versteuern habe, obwohl ich ja "nur die 0,03% verursache"

Hi clatom,

wie Jozsi schon gesagt hat, wären es nur 1,03% vom Listenpreis, wenn Du nur 1 km als Arbeitsweg hast. Bei 10 km sinds schon 1,3%, bei 50km schon 2,5%.

Wenn Du privat nicht fahren darfst, musst Du entweder ein Fahrtenbuch führen oder solltest mit deinem Finanzamt reden, ob sie Dir wegen des Verbots von privaten Fahrten eine einfachere Lösung erlauben (200 AT a' z.B 15 km Arbeitsweg bei insg. z.B. 30000 km = 10% privater Nutzungsanteil). Die zweite Lösung ist abhängig von deinem Finanzbeamten und weniger wahrscheinlich, aber einen Versuch wert.

Ansonsten hast Du die A...karte und zahlst je nach persönlichem Steuersatz und Auto mehrere hundert Euro. (z.B. Listenpreis 30000 Euro, 15 km/tag = 435 Euro/Monat = 5220 Euro/Jahr zu versteuern)
Du musst bei der Einrede wegen des Verbots durch die Firma am besten nachweisen können, dass dieses Verbot durch die Firma auch kontrolliert wird.
Bei der Fahrtenbuchmethode musst du von der Firma die Gesamtkosten für das Fahrzeug am Ende des Jahres erfragen (Buchhaltung). Darin enthalten sind Abschreibung (8 Jahre möglich), Betriebskosten (Benzin, Repeaturen, Inspektionen) incl. Umsatzsteuer, Steuer, und Versicherung. Die Gesamtkosten (z. B. 8000 Euro/Jahr) werden dann mit deinem privaten Anteil multipliziert, also z.B. 10% --> demnach musst Du 800 Euro versteuern, also deutlich weniger wie bei der Pauschalmethode
Das Fahrtenbuch muss absolut ordnungsgemäß sein (am besten vorher beim Finanzamt schriftlich erfragen), sonst wenden sie knallhart die Pauschalmethode an.

In deinem Fall würde ich das meinem Chef mal klar machen bzw. ihn fragen ob er Dir das Geld extra wegnehmen will.;)
 
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Versuch doch mal, deinem Arbeitgeber für das Fahrzeug einen Stellplatz bei deiner Wohnung zu vermieten (muß ja nicht teuer sein). So steht das Fahrzeug bei deiner Wohnung auf Firmengelände und es fällt keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle an.

Ist nur so ein Gedanke - ich weiß nicht, ob es finanzamttechnisch funktioniert.

Ciao
Klaus
 
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Aber nicht vergessen, in der ESt-Erklärung die Einkünfte aus V&V anzugeben. :rolleyes:
 
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Hallo,

laut deinem Profil hast du doch einen T5 Kastenwagen.
Dann ist doch ohne Probleme eine LKW Zulassung möglich.
Steuer aktuell 172 €.

Es gibt ein aktuelles Gerichtsurteil, wonach die FA-Fritzen bei der Ablehnung
zur LKW Besteuerung insbesondere bei gewerblicher Nutzung in die Schranken gewiesen wurden.
LKW Zulassung = Keine 1% Regelung + kein Fahrtenbuch

Ich habe meinen derzeitigen MV als LKW zugelassen ...ohne Probleme.

Gruß
Claus
 
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Hier wahr doch von seinem Firmenwagen und nicht von seinem Auto die Rede, oder habe ich das was übelesen :confused:

:p:D:rolleyes:
 
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