clatom
Jung-Mitglied
- Ort
- Trier
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 11/2011
- Motor
- TDI® 62 KW EU5 CAAA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- RNS MFD DVD
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der "1%-Pauschalversteuerung" von privat genutzten Firmenwagen.
Mein Arbeitgeber will mir den Firmenwagen den ich im Betrieb nutze, " mit nach Hause geben". Das müsse dann, sagt er über die "1%-Regelung" versteuert werden.
Ich habe das Internet abgegrast, aber keine Antwort auf meinen Fall gefunden. Da ist immer die Rede davon, dass das Fahrzeug "privat genutzt" wird, sprich im Urlaub, am Wochenende, für Spazier-, Einkaufsfahrten, usw.
Dann sagt die Regelung, 1% des Listenneupreises des Fzg. muß versteuert werden, zuzüglich 0,03% für jeden km für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. so weit so gut.
In meinem Falle ist aber jegliche Privatfahrt ausserhalb der Wege zwischen Wohnung und Firma vom Arbeitgeber untersagt,
was muß ich denn nun versteuern ?? doch nicht wirklich 1,03% des Fahrzeugneuwertes, oder doch ?
Mein Arbeitgeber will mir den Firmenwagen den ich im Betrieb nutze, " mit nach Hause geben". Das müsse dann, sagt er über die "1%-Regelung" versteuert werden.
Ich habe das Internet abgegrast, aber keine Antwort auf meinen Fall gefunden. Da ist immer die Rede davon, dass das Fahrzeug "privat genutzt" wird, sprich im Urlaub, am Wochenende, für Spazier-, Einkaufsfahrten, usw.
Dann sagt die Regelung, 1% des Listenneupreises des Fzg. muß versteuert werden, zuzüglich 0,03% für jeden km für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. so weit so gut.
In meinem Falle ist aber jegliche Privatfahrt ausserhalb der Wege zwischen Wohnung und Firma vom Arbeitgeber untersagt,
was muß ich denn nun versteuern ?? doch nicht wirklich 1,03% des Fahrzeugneuwertes, oder doch ?
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