K
Kalli
Guest
Hallo
Weil wir dieses Jahr wieder nach Frankreich fahren, möchte ich hier meine Erfahrungen der Fahrzeugerfassung bei den Page bzw. den Maut Stationen kundtun, wenn man mit Fahrrädern auf dem Heckträger unterwegs ist.
Im Prinzip zählt der T5 zur Fahrzeug Klasse 1.
Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auch mit Anhänger (Falt-, Gepäck-, Klappwohnanhänger), Gesamthöhe bis 2 m.
So hatte ich beim letzten Urlaub ohne Berücksichtigung der Fahrräder im Vorfeld grob die Maut errechnet. Die Fahrräder hinten drauf und Abends ging es los.
1. Page beim Kassierer bezahlt und passt.
2. Page Automat. Da kam das Billet im Automat oben raus.
Nix dabei gedacht. Auf dem Billet steht auch nichts, welche Fahrzeugklasse erkannt wurde.
Auf den Automaten auch nicht geachtet.
3.Page wieder am Automaten bezahlt….
Nachts fast nur Automatenbetrieb….
4. Page Billet kam unten raus. Klasse 1 schien zu stimmen…
Usw.
Jeden Fall in Summe nach ca. 900 km franzosische Autobahnen viel mehr bezahlt als für Klasse 1 berechnet.
Aber nicht das was Klasse 2 gekostet hätte. Grübel… Klar die Fahrräder. Höhenmessung.
Heimfahrt tagsüber:
Jetzt genauer geschaut.
Kassierer an Kasse kein Problem. T5 mit Fahrrädern = Klasse 1
Automatenbetrieb:
Langsam hinrollen.
Lichtschranke Höhenmessung noch vor Fahrrädern. Stehenbleiben. Billet kommt unten raus. Anzeige Klasse 1.
Zu weit vor gefahren oder Lichtschranke zu weit hinten positioniert: Billet oben raus.
Anzeige, wenn eine da: Klasse 2.
Also am besten bei dem Symbol Bargeld oder Persönlich vorfahren oder schön auf die Lichtschranke passen, gell. :-)
Wobei Bargeld nachts auch ein Automat sein kann.
Werde es wieder erleben.
Wegen der Maut:
http://www.frankreich-info.de/service/reiseinformationen/autobahngebuhren-maut-in-frankreich
ist ganz gut.
Weil wir dieses Jahr wieder nach Frankreich fahren, möchte ich hier meine Erfahrungen der Fahrzeugerfassung bei den Page bzw. den Maut Stationen kundtun, wenn man mit Fahrrädern auf dem Heckträger unterwegs ist.
Im Prinzip zählt der T5 zur Fahrzeug Klasse 1.
Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auch mit Anhänger (Falt-, Gepäck-, Klappwohnanhänger), Gesamthöhe bis 2 m.
So hatte ich beim letzten Urlaub ohne Berücksichtigung der Fahrräder im Vorfeld grob die Maut errechnet. Die Fahrräder hinten drauf und Abends ging es los.
1. Page beim Kassierer bezahlt und passt.
2. Page Automat. Da kam das Billet im Automat oben raus.
Nix dabei gedacht. Auf dem Billet steht auch nichts, welche Fahrzeugklasse erkannt wurde.
Auf den Automaten auch nicht geachtet.
3.Page wieder am Automaten bezahlt….
Nachts fast nur Automatenbetrieb….
4. Page Billet kam unten raus. Klasse 1 schien zu stimmen…
Usw.
Jeden Fall in Summe nach ca. 900 km franzosische Autobahnen viel mehr bezahlt als für Klasse 1 berechnet.
Aber nicht das was Klasse 2 gekostet hätte. Grübel… Klar die Fahrräder. Höhenmessung.
Heimfahrt tagsüber:
Jetzt genauer geschaut.
Kassierer an Kasse kein Problem. T5 mit Fahrrädern = Klasse 1
Automatenbetrieb:
Langsam hinrollen.
Lichtschranke Höhenmessung noch vor Fahrrädern. Stehenbleiben. Billet kommt unten raus. Anzeige Klasse 1.
Zu weit vor gefahren oder Lichtschranke zu weit hinten positioniert: Billet oben raus.
Anzeige, wenn eine da: Klasse 2.
Also am besten bei dem Symbol Bargeld oder Persönlich vorfahren oder schön auf die Lichtschranke passen, gell. :-)
Wobei Bargeld nachts auch ein Automat sein kann.
Werde es wieder erleben.
Wegen der Maut:
http://www.frankreich-info.de/service/reiseinformationen/autobahngebuhren-maut-in-frankreich
ist ganz gut.