Dentmen
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- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 04/2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- DVD, MFL, DWA PDC mit RFK, LED, AHK, SRA, Kühlbox, Leder, ACC, WWZH, LSH, Dynaudio, Eibach Federn
- Umbauten / Tuning
- Winter 19 Zoll 255/40 R19
Sommer 20 Zoll 275/35 R20
- FIN
- 7HZ
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7EJ
Hallo,
....ich bekomme seit diesem Jahr nach jeder Garantie Reparatur eine Aufforderung mit Rechnungskopie, die Mwst. aus der Reparatur Rechnung zu bezahlen - da diese nicht von der VVD Versicherung erstattet wird.
Aktuell ist mein Wagen wieder in der Werkstatt - davon 4 einzelne Garantie Aufträge = 4 einzelne Garantie Rechnungen.
Das hatte ich seit 2003 noch nicht.
Ich habe gestern meinen Händler gefragt was das soll - er hat mir erklärt das er bei der Reparatur Annahme anklicken muss ob der Kunde Vorsteuer Abzugs berechtigt ist und dann würde das so seinen Lauf nehmen.
Das gab es seit 2004 noch nie !!
Schön ist, das ich aber nun zu jeder Reparatur eine Rechnung bekomme und sehe, was mich dieser Murks ohne Garantieversicherung gekostet hätte.
Im Prinzip könnte es mir egal sein, weil das Geld hole ich mir ja wieder - aber diese sinnlose Arbeit mit in und her verrechnen geht mir auf den Sack.
Ist das bei allen Gewerbetreibenden bei Abwicklungen über den VVD so ?
Es soll einen Unterschied geben, ob der Wagen direkt ab Werk z.B. mit 4 Jahren Garantie geliefert wird, oder eben nachträglich abgeschlossene Garantie über den VVD.
Gruß
Claus
....ich bekomme seit diesem Jahr nach jeder Garantie Reparatur eine Aufforderung mit Rechnungskopie, die Mwst. aus der Reparatur Rechnung zu bezahlen - da diese nicht von der VVD Versicherung erstattet wird.
Aktuell ist mein Wagen wieder in der Werkstatt - davon 4 einzelne Garantie Aufträge = 4 einzelne Garantie Rechnungen.
Das hatte ich seit 2003 noch nicht.
Ich habe gestern meinen Händler gefragt was das soll - er hat mir erklärt das er bei der Reparatur Annahme anklicken muss ob der Kunde Vorsteuer Abzugs berechtigt ist und dann würde das so seinen Lauf nehmen.
Das gab es seit 2004 noch nie !!
Schön ist, das ich aber nun zu jeder Reparatur eine Rechnung bekomme und sehe, was mich dieser Murks ohne Garantieversicherung gekostet hätte.
Im Prinzip könnte es mir egal sein, weil das Geld hole ich mir ja wieder - aber diese sinnlose Arbeit mit in und her verrechnen geht mir auf den Sack.
Ist das bei allen Gewerbetreibenden bei Abwicklungen über den VVD so ?
Es soll einen Unterschied geben, ob der Wagen direkt ab Werk z.B. mit 4 Jahren Garantie geliefert wird, oder eben nachträglich abgeschlossene Garantie über den VVD.
Gruß
Claus