Parkrempler - Meinung zu Vorgehen

Nachdem ich schon 30 Jahre in der Branche tätig bin, erlaube ich mir, mich hier mal einzubringen.

Bei unverschuldetem Unfall gilt:

- ich suche mir einen Gutachter meiner Wahl (am besten aber nicht den berüchtigten anatolrussserbischen) und lasse ihn ein von mir bezahltes Gutachten erstellen.
- ich habe immer besseres in meiner Freizeit zu tun, als mit einer gegnerischen Versicherung Konversation zu betreiben, also gehe ich zum Anwalt meiner Wahl und unterschreibe ein Mandat
- ich gehe zur Werkstatt meiner Wahl und lasse das Fahrzeug instandsetzen wo ich möchte. (Alternativ bleibt mir die fiktive Abrechnung gemäß Gutachten und ich repariere selbst oder irgendwann oder gar nicht)

Das Honorar eines Anwalts richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Streitwert.
Welches Interesse hat ein seriöser Anwalt denn, für euch den Karren aus dem Mist zu ziehen, wenn die gegn. Versicherung statt z.B. 2500.- Euro nur 2000.- Euro bezahlt hat und der Streitwert nunmehr nur noch 500.- Euro statt vorher 2500.- Euro beträgt ????

Wer von euch (ohne Jurastudium) kann mit einem Versichrungskonzern auf Augenhöhe kommunizieren und argumentieren, zu deutsch: gegen die anstinken ????

P.S.: ich bin kein Anwalt

Dies nur mal zur gedanklichen Anregung.

Gruß T2-Fahrer
 
Sorry dass ich mich erst jetzt melde. Irgendwie hab ich zu viel zu tun und um den Bus habe ich mich auch noch nicht gekümmert :-(
Verzeiht wenn ich jetzt nicht jeden Beitrag einzeln kommentiere, vielen Dank aber für die Meinungen.
Ich habe das schon fast erwartet - aber hier ist ja auch jede Meinung zu Anwalt vertreten.


Mich würde ja mal ein Bild des Schadens interessieren.
Na gut :-)
Der Schaden ist augenscheinlich erstmal überschaubar. Wie sich das finanziell wiederspiegelt ... keine Ahnung. Ich weiß nur wie das bei meinem vorherigen Fall war.
IMG_0580.JPG
Moin,
das Ganze mal aus versicherungstechnischer Sicht:

1. Du kannst den Schaden begutachten lassen (was Du machst), die gegnerische Versicherung auch.
2. Deinen Gutachter muss der Verursacher bezahlen.
3. Du kannst, sobald eine Freigabe der Versicherung vorliegt, den Wagen fachgerecht reparieren lassen, die Rechnung abtreten, fertig.
3b. Dann hast Du selbst Anspruch auf einen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall. (dazu unten ein Tipp).
Zudem hast Du, wenn der Gutachter das bestätigt, einen Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes (.Wertverlust"). Da das Fahrzeug an der Stelle bereits einen Vorschaden hatte, jann es sein, dass kein zusätzlicher Wertverlust entstanden ist.
4. Du kann gemäß Gutachten abrechnen. Gemäß BGH-Rechtsprechung wird dann aber nur der Nettowert ausgezahlt, da die Märchensteuer ja nicht angefallen ist.
Die und ggf. der Nutzungsausfall wird dann nur erstattet, wenn die Reparatur mit Rechnungshöhe nachgewiesen wurde. Gemäß BGB steht dem Geschädigten ja nur Ersatz des entstandenen Schadens zu....
5. Wozu gleich zum Anwalt? Damit er Dir die Summe durchsetzt, die Dein Gutavhter ohnehin festlegt?
Der Einzige der von solchen "immer mit Anwalt" profitiert ist... Der Anwalt.
Wenn es nicht läuft, kannst Du das immer noch einem Rechtsbeistand übergeben.

Hinweis:
Bei Fahrzeugen wie unserem Bulli machen Sachbearbeiter häufig einen Fehler in der Eingruppierung des Nutzungsausfalles.
Beim Bulli muss nämlich ein Siebensitzer, ggf. Automatik und 2,5 to Anhängelast berücksichtigt werden.
Dein Gutachten weist die Kategorie aus. Achte nur darauf, ob das korrekt übernommen wurde.
Solche Minischäden sind Massenverarbeitung in den Abteilungen. Sowas wird eingegeben und weg damit.
Da setzt sich Niemand hin und rechnet groß nach.

Meine Empfehlung:
Ab zum Vertragshändler, Abtretungserklärung und Auto ist heile.
Vorher mal höflich fragen, ob Du bei der nächsten Inspektion zufällig xy% Rabatt bekommst, wennDu ihn bei genau dem :D in Auftrag gibst... 8o
Danke, das war war ziemlich ausführlich. Im Prinzip ist es so das letzte mal auch gelaufen.
Ich werde mich jetzt bei der Werkstatt melden und das dann über die machen lassen, mit der Nebenbedingung dass ich erst das Gutachten sehen will und dann im Detail nochmal entscheide.
Wie man auf dem Bild sieht ist die Heckklappe ja nur minimal beschädigt. Was ist denn da üblich bei einer kompletten Instandsetzung? Immer tauschen?

In dem Moment, in welchem dir die Versicherung eine ihrerseitige Minderung offenbart, kannst du den Anwalt konsultieren.
Den Drang hatte ich direkt nach der Schadensmeldung nachdem mir gesagt wurde ich soll einen Kostenvoranschlag und (nach Rückfrage) kein Gutachten liefern. Und mehr wie 50€ am Tag zahlen sie nicht für einen Leihwagen.
Habe ich nicht weiter kommentiert, aber die ganzen hier besprochenen Punkte werden natürlich nicht erwähnt. Und was der übliche Preis für Leihwagen kostet ist mir doch egal ...
 
Ist Dir klar, dass Du eine gesamt Branche, alle Geselkschaften mit Deinem unendlichen F(l)achwissen systematischen Betrug unterstellst?
Solche Kommentare disqualifizieren such selbst.

.

Dann haben sich bei mir jetzt 4 Versicherungen mit ihrem Flachwissen disqualifiziert
Würde mal sagen, Job verfehlt von denjenigen die mein schaden regulieren wollten ;)

Oder warum wurde immer wieder nicht das gezahlt was ein Gutachter festgestellt hat ?

Bin ja nicht zum Bäcker gegangen um den schaden am Auto zu begutachten

Oder sind sämtliche Prüf. Ing. Leute die auf der Sonderschule sind und nichtmal ein Hauptschulabschluss schaffen, daher sind ihre gutachten nicht aussagekräftig?
Bist du dieser Meinung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum musst Du eigentlich immer gleich alle Leute angreifen?
Fehlt Dir Kinderstube oder Intellekt?

Mir ist es zu müssig Dir zu erläutern, dass auch Gutachter nicht allwissend sind, Gutachten nicht unumstösslich und sogar Werkstätten mit KVA häufig nicht nach Herstellervorgabe vorgehen.
Und ja: dann kann es tatsächlich dazu kommen, dass es zu unterschiedlichen Ansichten kommt, wie hoch denn der real zu ersetzende Schaden ist.

Siehe auch "gesetzliche Pflichten".

Und nein, ich habe mit keinem Wort behauptet, dass die "die Prüf. Ing" nur Sonderschule oder ähnliches als Ausbildung hatten.
Das ist wieder so eine unterirdische Unterstellung.

Die meisten sind sehr wohl fachkundig, teils sogar erfahren.
Voraussetzung ist beides übrigens nicht, denn die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt, aber der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" oder die Bezeichnung als "staatlich anerkannter Sachverständiger".

Es gibt verschiedene Formen des Gutachter- und Sachverständigenwesens. Im Grunde kann sich also jede Person als Sachverständiger bezeichnen, die sich dazu berufen fühlt, mit den genannten Ausnahmen.
Entsprechend wird auch, so wie es die Pflichten vorsehen, ein Gutachten auf seine Richtigkeit geprüft.

Da ist nichts unrechtes dran, das hat auch nichts mit dem unterstellten systematischem Kundenbetrug zu tun.
Das ist schlicht dummes, selbstdarstellerisches Gerede von Dir.
 
Dann soll der Ersteller des threads einfach machen was er für richtig hält ;)

Ich hab nur von mein persönlichen Erfahrungen berichtet und die sind mehrmals echt schlecht gewesen wenn einfach nur ein Gutachten oder Zeitwert des Fahrzeugs ( war ein relativ seltenes Kfz, Sind meist nicht mehr als eine Handvoll in Mobile) ermittelt wurde und man als Privatperson ohne Anwalt vorgeht

Und wie T2-Fahrer auch schon sagt, bevor ich mich Monate als privatperson mit solchen zeitdieben rumärgern muss, übergebe ich das ganze lieber einen Anwalt

Aber muss jeder selbst wissen wie er vorgeht und seine Erfahrungen sammeln
 
Ich weiß ja nicht, was bei euch für Gutachter rumlaufen?

Aber die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das KFZ-Handwerk die ich kenne, haben eine sehr aufwändige Software. Diese Software führt den Gutachter mit einem Menü durch die Feststellung zur Schadenstiefe und erstellt dann ein Reparaturgutachten, was i.d.R. 1:1 die Rechnung der Vertragswerkstatt nach Herstellervorgaben bei der Instandsetzung wieder spiegelt. Oder anders ausgedrückt: Die Werkstatt kann nach Gutachten reparieren.

In seltenen Fällen stellt die Werkstatt während der Reparatur ein höheres Schadensbild fest. Dann kommt der Gutachter nochmal, und bessert sein Gutachten nach.

Im Regelfall klappt dann auch die Abwicklung mit der Versicherung. Und wenn nicht, steht der Rechtsweg offen (Anwalt).

Was ich hier meine: Ein gutes Gutachten (und eine gute Werkstatt) sind zunächst wichtiger als ein guter Anwalt.

Gruß, caravelle
 
Ich würde zu VW gehen und mit denen das durch sprechen..dann können die sich mit der Versicherung rum ärgern, den Schaden würde ich an so einem neuen Fzg nicht so lassen
 
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