T2-Fahrer
Top-Mitglied
- Ort
- Nähe Nürnberg
- Mein Auto
- T6 California - Ocean
- Erstzulassung
- Januar 2022
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nöööö
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell California T6 (Edition)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- AHK, verstärkte Stabis, Multifunktionslenkrad, Ersatzrad, Markise, PDC, ACC 210, Dachbalg blau
- FIN
- WV2ZZZ7HZNH0xxxxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HMA
Nachdem ich schon 30 Jahre in der Branche tätig bin, erlaube ich mir, mich hier mal einzubringen.
Bei unverschuldetem Unfall gilt:
- ich suche mir einen Gutachter meiner Wahl (am besten aber nicht den berüchtigten anatolrussserbischen) und lasse ihn ein von mir bezahltes Gutachten erstellen.
- ich habe immer besseres in meiner Freizeit zu tun, als mit einer gegnerischen Versicherung Konversation zu betreiben, also gehe ich zum Anwalt meiner Wahl und unterschreibe ein Mandat
- ich gehe zur Werkstatt meiner Wahl und lasse das Fahrzeug instandsetzen wo ich möchte. (Alternativ bleibt mir die fiktive Abrechnung gemäß Gutachten und ich repariere selbst oder irgendwann oder gar nicht)
Das Honorar eines Anwalts richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Streitwert.
Welches Interesse hat ein seriöser Anwalt denn, für euch den Karren aus dem Mist zu ziehen, wenn die gegn. Versicherung statt z.B. 2500.- Euro nur 2000.- Euro bezahlt hat und der Streitwert nunmehr nur noch 500.- Euro statt vorher 2500.- Euro beträgt ????
Wer von euch (ohne Jurastudium) kann mit einem Versichrungskonzern auf Augenhöhe kommunizieren und argumentieren, zu deutsch: gegen die anstinken ????
P.S.: ich bin kein Anwalt
Dies nur mal zur gedanklichen Anregung.
Gruß T2-Fahrer
Bei unverschuldetem Unfall gilt:
- ich suche mir einen Gutachter meiner Wahl (am besten aber nicht den berüchtigten anatolrussserbischen) und lasse ihn ein von mir bezahltes Gutachten erstellen.
- ich habe immer besseres in meiner Freizeit zu tun, als mit einer gegnerischen Versicherung Konversation zu betreiben, also gehe ich zum Anwalt meiner Wahl und unterschreibe ein Mandat
- ich gehe zur Werkstatt meiner Wahl und lasse das Fahrzeug instandsetzen wo ich möchte. (Alternativ bleibt mir die fiktive Abrechnung gemäß Gutachten und ich repariere selbst oder irgendwann oder gar nicht)
Das Honorar eines Anwalts richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Streitwert.
Welches Interesse hat ein seriöser Anwalt denn, für euch den Karren aus dem Mist zu ziehen, wenn die gegn. Versicherung statt z.B. 2500.- Euro nur 2000.- Euro bezahlt hat und der Streitwert nunmehr nur noch 500.- Euro statt vorher 2500.- Euro beträgt ????
Wer von euch (ohne Jurastudium) kann mit einem Versichrungskonzern auf Augenhöhe kommunizieren und argumentieren, zu deutsch: gegen die anstinken ????
P.S.: ich bin kein Anwalt
Dies nur mal zur gedanklichen Anregung.
Gruß T2-Fahrer