Du bekommst als Normalsterblicher noch nicht mal das Protokoll von der Polizei, aus dem hervorgeht, wer der Schadensverursacher ist.
Aus dem sich ein Rechtsanspruch ableiten lässt.
Von den Versicherungen keine personenbezogenen Daten, wegen Datenschutz!
Deiner eigenen Versicherung hast den Schaden gemeldet?
Die kämen an das Polizeiprotokoll und auch an die Daten der gegnerischen Versicherung.
Die eigene Versicherung prüft auch auf mögliche Teilschuld und reagiert auch entsprechend, was in deinem Fall jetzt nicht in Frage kommt.
Weil euer Auto ja ordnungsgemäß geparkt war.
Parkschäden, zum Glück nicht am Bus, hatte ich schon drei Stück!
Einmal hatte ich eine depperte Anwältin, die das Verfahren bis zur Reparaturfreigabe unnötig herausgezögert hat. Das Auto war nicht mehr fahrbereit.
Andermal hatte der Verursacher den Schaden über einen Monat seiner Versicherung nicht gemeldet.
Da ging es auch ewig hin und her.
Jetzt habe ich, auf Empfehlung,-
einen örtlichen Fachanwalt, der den 3. Schaden und den bei meinem Sohn, ohne Stress für uns geregelt hat.
Schritt für Schritt ohne Hektik oder Nachfragen.