Rechtliches und technisches zum TFL

klaus_t

R.I.P
Ort
Bremen
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2013
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
es reicht
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell (Life)
Radio / Navi
RCD 310+DAB (+) MJ2013?
Extras
NSW, Climatronik, AHK, Xenon, Schiebetür lks
Umbauten / Tuning
WWZH aufgerüstet mit T100 HTM, 9,5*19 Azev Typ P, Himalaya (Sommer), 8*18 Ronal (Winter), Heckeinbau mit Hunderampe (made by Bösenberg, "NORDLICHT")
Hallo in die Runde,
wie einige schon wissen setze ich mich seit langer Zeit mit der TFL-Problematik auseinander. Da immer wieder die Diskussion über die diversen Möglichkeiten auftauchen, versuche ich mal Klarheit in die Sache zu bringen.

RECHTLICHES
TFL in Deutschland wird in § 49a StVZO und § 17 StVO geregelt. Hier sind alle EG-Richtlinien in nationales Recht übernommen worden.

Es gibt danach grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten.
1. Fahren mit Fahrlicht (ist zu jeder Zeit erlaubt)
2. Spezielles TFL (alleiniges Abblendlicht, ohne Begrenzungsleuchten, kann in der Leistung geringfügig reduziert sein)
3. Spezielles TFL erzeugt über bauartgeprüfte Zusatzscheinwerfer
3a. Sonderlösungen der Fahrzeughersteller, die in der ABE des Fahrzeuges vermerkt sind (scheidet für den T5 aus, da ist nichts)

VWN arbeitet mit der Lösung 1, die man mit geringsten Mitteln automatisiert hat. Aus diesem Grunde entfällt bei TFL auch die Parklichtschaltung.

Weiterhin ist zu beachten: Es sind die Originalleuchtmittel in den lichttechnischen Anlagen zu verwenden. Es darf nicht gedimmt werden. Nebelscheinwerfer dürfen nicht genutzt werden (kostet nach BGkatalog mindestens 10,-- €). Bei Xenon muss die Leuchtweitenregulierung und die SWR automatisch mitaktiviert werden.
Beachtet man diese Bedingungen nicht, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis.


TECHNISCHES
Für den T5 gibt es damit nicht viele Möglichkeiten.
1. Zusatzleuchten anbringen
2. TFL ab Werk mitbestellen (mit allen Nachteilen, keine Parklichtschaltung, ständiges Licht an und Licht aus)
3. Selbst nachrüsten und die meisten Nachteile unterdrücken (nicht beseitigen)

Bei der Eigennachrüstung, wie sie sich bei mir entwickelt hat, kann man die Parklichtschaltung erhalten und hat schon mal einen Nachteil der VW-Lösung unterdrückt. Schaltung und Anleitung bei JEWUWA.de.
Für Xenon ist es mir jetzt gelungen mittels Relais die Brenner erst bei Motorlauf zu starten. Der Nachteil der Doppelzündung bei jedem Motorstart wird also unterdrückt.
Es bleibt das kurzfristige Erlöschen und wieder Starten beim Licht einschalten, da hier mechanisch die Spannungsversorgung unterbrochen wird. Ist im Lichtschalter so vorgesehen, um der rechtlichen Regelung "TFL muss automatisch anschalten, wenn Fahrlicht eingeschaltet wird" genüge zu tun.

Da hier mechanisch die Spannung weggeschaltet wird ist mir noch keine Unterdrückung dieses Effekts eingefallen. Wahrscheinlich geht es auch nur mit einem völligen Neuaufbau der TFL-Schaltung mit eigener geschalteter Spannungsversorgung außerhalb des normalen Lichtkreislaufs. Dies wird aber sicherlich recht aufwändig und wird die Kosten treiben.

Liebe Grüße Klaus
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hallo Klaus,

danke für diese sehr ausführliche Schilderung des TFL-Status quo!

Habe selbst vor Wochen TFL nachgerüstet durch Überbrückung von Pin 3 und 4 bzw. 8 und vorsichtshalber einen Umschalter mit eingeplant, falls die rechtliche Situation sich zu Ungunsten der Nicht-TFLer ausrichtet.

Das heißt, ich kann zwischen 1) TFL mit Abblendlicht und 2) TFL mit Nebellampen und 3) TFL = AUS umschalten. Bei 1) und 2) habe ich jeweils den Original-VW-Vorwiderstand eingezogen, der die Leuchtleistung geringfügig reduziert. TFL geht an bei 1) und 2), sobald die Zündung eingeschaltet wird, funktioniert nicht, sobald Stand- oder Abblendlicht über den Lichtschalter betätigt wird. Den wiederum habe ich nachgerüstet (inkl. Nebel-Funktion, ist vom Polo und deshalb billiger, dennoch baugleich mit T5), weil ich gleichzeitig die Nebelscheinwerfer nachrüsten musste.

Was mich aber wundert (und freut): Die Parklichtschaltung ist erhalten geblieben! Funktioniert einwandfrei nach Abziehen des Zündschlüssels und Betätigen des Blinkers nach oben oder unten. Zwar summt dann der "Licht-an-Heuler", verstummt aber, sobald ich die Tür geschlossen habe.

Bin mit dieser Lösung ganz zufrieden.

Dirk
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Es darf nicht gedimmt werden.
.......
Nebelscheinwerfer dürfen nicht genutzt werden (kostet nach BGkatalog mindestens 10,-- €).

Klaus,
das mit dem "Nichtgedimmt" will ich nicht glauben: Das TFL beim A6 fährt solcherart ja mit gedimmten Fernscheinwerfern umher.
Die Nachrüstlösungen von Hella haben eine 16W Lampe

Die NSW könnte man nutzen, wenn die darin enthaltene Leuchte eine erweiterte Zulassung nach ECE 48 & 87 hätte, die müssen auch auf den Scheinwerfer rauf, damit er die Anerkennung als TFL bekommt.

Die reine Abstrahlcharakteristik des TFL ähnelt den NSW.
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Was mich aber wundert (und freut): Die Parklichtschaltung ist erhalten geblieben! Funktioniert einwandfrei nach Abziehen des Zündschlüssels und Betätigen des Blinkers nach oben oder unten. Zwar summt dann der "Licht-an-Heuler", verstummt aber, sobald ich die Tür geschlossen habe.

Dirk
Ich hab auch mit original Vorwiderstand gebastelt und bin zufrieden. Der Arbeitsaufwand hält sich in Grenzen und das Ergebnis ist prima. Die hinteren Leuchten hab ich erstmal nicht mit einbezogen.

Wegen dem Parklicht: das hat mich neulich echt Nerven gekostet. Bin abgebogen und stehen geblieben. Maschine aus und wenn ich aussteigen wollte hats gesummt. Hab recht viel versucht bevor ich auf den Blinkerhebel gekommen bin :p
Sieht sicher lustig aus wenn einer aus seinem T5 nicht wirklich aussteigen will und es trotzdem eilig hat....
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hallo,

warum ziert ihr euch alle, einfach den Drehschalter für "Licht" einfach auf an zu schalten.

Licht an = fertig ...... kostet nix - ohne Umbau !!!! =)

Ich fahre jetzt seit 150.000 KM so, mit Xenon ........ da übersieht mich keiner und keiner kann sagen, er hätte mich nicht gesehen.
Einige Leute winken mir sogar tagsüber, obwohl ich sie nicht kenne.:)

Wenn man es mal genau nimmt, helfen die "Funzeln" die als Tagfahrlicht genutzt werden nicht unbedingt etwas ...... je nach Tageslicht oder Wetterumständen fallen diese überhaupt nicht auf ...... und es geht ja wohl darum, das man gesehen wird.
Wenn manchen dann der Geiz überkommt, wegen den 0,1 Liter Mehrverbrauch wegen dem Licht, der kann sich doch früh morgens
so kleine Teelichter in die Scheinwerfer stellen ..... hihi.


Habt ihr schon mal Motorradfahrer gesehen, mit Taglicht ??
Die haben, damit sie gesehen werden die volle Beleuchtung an.

Wenn sich jeder die Scheinwerfer richtig einstellen lassen würde, wäre das doch überhaupt kein Problem.

Und der Hinweis, das bei eingeschaltetem Nebellicht ein Bußgeld droht, trifft auf den T5 nicht zu, denn in der
Bedienungsanleitung werden diese Scheinwerfer als "Zusatzleuchten" bezeichnet ..... also nix Bußgeld, da kann
man dann schon mal mit dem Ober - Hauptwachtmeiser vor Ort diskutieren.



Gruß
Claus
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hallo Dentmen !
Wie man ja weiß, ist Licht am Tag in Östereich Pflicht.
Keiner hats bis zuletzt geglaubt, dass das wirklich als Verpflichtung kommt und daher fahren fast alle, nicht nur wegen der relativ saftigen Strafen (in jedem Bundesland in unterschiedlicher Höhe!!!) mit wie Du richtig sagst :Licht an=fertig. Und es geht auch.
Grüße altbeton
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Die Sache mit dem Dimmen ist absolut sicher. Nutzt man die Serienscheinwerfer, so mus sich die Helligkeit der Lampen (Birnen) im zulässigen Toleranzbereich des Fahrlichtes bewegen. Nutzt man spezielle TFL-Leuchten (Zusatzscheinwerfer), darf bis auf 400 candela abgedimmt werden. Audi wird hier einen Anhang in der ABE haben, die Typbezogen für den A6 eine Ausnahme erlaubt und das Fernlicht als TFL-Leuchte in einer definierten Form zulässt.

Die NSW könnte man nutzen, wenn denn die Leuchte (gesamter Scheinwerfer), die von dir genannte Zulassung hätte, innen drin ist die Lampe (Birne). Diese Zulassung kann jedoch nur der Hersteller beantragen und bekommen und muss die Prüfzeichen in der Serienfertigung auch auf dem Teil anbringen (i.d.R. in die Scheibe eingießen).

Die Nachrüstlösungen sind nicht gedimmt, sondern von Anfang an auf 16W oder 21W ausgelegt und geprüft, also nicht reduziert gegenüber dem Standardzustand.

Die nicht erlaubte Dimmung war ein Grund, warum VW den kurzfristig angebotenen TFL-Nachrüstsatz wieder aus dem Programm genommen hat. Mit dem enthaltenen Widerstandskabel war nicht bei allen Fahrzeugen die Leuchtstärke einzuhalten.

Das Widerstandskabel, was hier einige eingebaut haben ist zwar ein VW-Teil, gehört aber zum Golf-Cabrio (eigentlich ein DreierGolf), der diese Funktion schon in der ABE enthalten hat, da er in dieser Version mit einheitlicher Zulassung in großen Stückzahlen für den US-Markt produziert werden sollte.

Beim T5 sind all solche Dinge nicht vorgesehen, daher versucht man aus dem Vorhandenen das Gewünschte ohne großen Aufwand zu entwickeln (darf nichts kosten).
Heraus kommt dabei dann die völlig altbackenen Lösung, mit der wir uns herumschlagen.
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Es gibt bei jederTageslicht -Fahrt Situationen, in denen mein/euer T5 mit Licht besser gesehen wird - und das ist das Entscheidende. Darauf weisen schon lange die Automobilclubs und z.B. die Berufsgenossenschaften hin.

Gerade in Herbst und Winter ist das besonders wichtig, man wird ganz einfach früher gesehen. Das trifft auch dann zu, wenn alle Licht anhaben, was einige Gegner der "Licht an Kampagne" gern als Argument dagegen aufführen.

In Skandinavien ist das Fahren mit Abblendlicht schon viele Jahre Pflicht. Man gewöhnt sich nach einer Eingewöhnungszeit sehr schnell daran. Der Griff zum Lichtschalter erfolgt bei mir inzwischen schon automatisch, auch hier in Deutschland.

Also: Abblendlicht an - immer. Die Nebelleuchten wenn's Spaß macht, zusätzlich bei Nebel. Sind in meinen Augen sowieso nicht mehr als ein Gag.

Ob ein Crash verhindert wird, weil ihr mit Licht fahrt, werdet ihr wohl nie erfahren.
Tut es dennoch!

Ende der Predigt ;)
Tonitrus
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hallo,

warum ziert ihr euch alle, einfach den Drehschalter für "Licht" einfach auf an zu schalten.

Licht an = fertig ...... kostet nix - ohne Umbau !!!! =)

Ich fahre jetzt seit 150.000 KM so, mit Xenon ........ da übersieht mich keiner und keiner kann sagen, er hätte mich nicht gesehen.
Einige Leute winken mir sogar tagsüber, obwohl ich sie nicht kenne.:)

Wenn man es mal genau nimmt, helfen die "Funzeln" die als Tagfahrlicht genutzt werden nicht unbedingt etwas ...... je nach Tageslicht oder Wetterumständen fallen diese überhaupt nicht auf ...... und es geht ja wohl darum, das man gesehen wird.
Wenn manchen dann der Geiz überkommt, wegen den 0,1 Liter Mehrverbrauch wegen dem Licht, der kann sich doch früh morgens
so kleine Teelichter in die Scheinwerfer stellen ..... hihi.


Habt ihr schon mal Motorradfahrer gesehen, mit Taglicht ??
Die haben, damit sie gesehen werden die volle Beleuchtung an.

Wenn sich jeder die Scheinwerfer richtig einstellen lassen würde, wäre das doch überhaupt kein Problem.

Und der Hinweis, das bei eingeschaltetem Nebellicht ein Bußgeld droht, trifft auf den T5 nicht zu, denn in der
Bedienungsanleitung werden diese Scheinwerfer als "Zusatzleuchten" bezeichnet ..... also nix Bußgeld, da kann
man dann schon mal mit dem Ober - Hauptwachtmeiser vor Ort diskutieren.



Gruß
Claus

Also ich hab noch nie von einem gehört der tagsüber wegen angeschalteten NSW angehalten wurde und dann auchnoch ein Bußgeld bezahlen musste.

Persönlich fahr ich auch immer mit Licht, und NSW an....Man wird erstens besser gesehen, 2tens stören angeschaltete NSW am Tag sowieso niemanden und 3tens ( was eigentlich kein erwähnenswerter Grund wäre) es sieht einfach besser aus^^
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Also mich hat die Rennleitung schon 4-5 Mal deswegen angehalten (Kann aber auch die Neugier sein, Meiner ist halt doch ein bisschen auffälliger), kostet immer 10,- EUR.
Du bekommst sogar eine Rechnung wenn Du nicht so "viel" Geld dabei hast um es sofort zu bezahlen.
Laut TÜV-Onkel darf man NSW nur bei diesigem Wetter oder halt Nebel anmachen.
Aber die Idee von Claus (Dentmen) mit den NSW ist schon nicht schlecht, ich werde nächste Woche mal unseren TÜV-Onkel fragen wie das rechtlich bei einer "Zusatzleuchte" aussieht.
Ist mir noch garnicht aufgefallen in der Betriebsanleitung (werd sie mir noch mal zu Gemüte führen). ;)
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Also ich schalte das Licht auch immer ein.
Nebelscheinwerfer benutze ich nur, wenn ich niemand anderes Blende.
Die Nebelschlussleuchte nur sehr bewusst und sehr selten und ist sofort bei Sichtbesserung aus.

Aber mit NSW jemanden am Tag im hellen zu Blenden halte ich für nicht möglich.

@ klaus_t
In Hemer (Sauerland) habe ich einen T5 gesehen der zuästzliche Lampen über den NSW unterhalb der Scheinwerfer gehabt hat. Wenn Du nun behauptest, das das nicht zulässig ist wie kommt der T5 dann durch den TÜV?

Michael
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hi Michael,
dass Zusatzleuchten für TFL nicht erlaubt sind, habe ich nicht behauptet. Es ist die oben genannte Möglichkeit Nr. 3. Diese Zusatzleuchten müssen jedoch als spezielles TFL typgeprüft sein, solche gibt es sogar im Board-Shop.

Klaus
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Ne kurze Antwort in Sachen AUDI A6 und Artverwandte:
Das TFL im A& ist kein gedimmtes Fernlicht (auch wenn es so aussieht), sondern laut Auskunft eines Mechanikers von denen, eine zusätzliche 21W Birne im FSW-Gehäuse
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Ich habe mir die hier mal bestellt. Mal gucken ob die statt der NSW passen.

Sonst kommen sie an einen Megane.

[DLMURL]http://www.cibie-tuning.com/technologie.aspx?id=3.aspx[/DLMURL]

Lieferzeit 4 Wochen plus 5 Tage Versand. Kann also noch dauern. Dann gibts Infos.
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Also ich hab noch nie von einem gehört der tagsüber wegen angeschalteten NSW angehalten wurde und dann auchnoch ein Bußgeld bezahlen musste.

mich haben sie auch schon angehalten wegen fahrens mit nsw. hat glücklicherweise nichts gekostet. :)

grüße
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Von wegen Licht an Fertig,

ich persönlich habe mir angewohnt den Schaler zu drehen, aber die Dame es Hauses hat einen französichen Kleinwagen ( NP 12500 Euro !!) bei dem man das TFL einfach mit dem Lichtschalter akttivieren kann - dann Motor an - Licht an - --> Motor aus Licht aus --immer bis man wieder am Schalter dreht. Wie man sich denken kann steht der Schalter immer auf TFL an. Super Sache, bis sie dann in den Bus steigt und zunächst mal 500 Meter ohne Licht fährt bis Sie freundlich gegrüsst wird. Ich hatte vor dem T5 Bus schon 2 andere Fahrzeuge mit TFL - da muss man sich zuerst an die Steinzeit wieder gewöhnen.
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hallo Bollo,

schau doch mal in die Rubrik "T5 - Elektrik" unter der Überschrift "Tagesfahrlicht" nach. Dort findest Du die - von mir getestete und bisher für genial befundene - Lösung Deines Problems!

Grüße!

Andi
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Hallo,
ich habe mir die Tageslichtschaltung von Klaus "montiert". Funktioniert optimal!!
Ein leichtes Grinsen kann ich mir nicht unterdrücken, wenn unsere österreichischen Häscher wieder einen rauswinken, weil ohne TFL unterwegs. Mehrmals schon gesehen an der Strecke zum Reschen. Da hat sich der "Mehrverbrauch" für die nächsten Jahre schon locker amortisiert. Denn ich muß ehrlich sagen, bei strahlendem Sonnenschein hätte ich das Licht auch erst "danach" X( eingeschaltet.
Gruß joa
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

... offensichtlich gibt es jetzt das Tagfahrlicht (=TFL bzw DLR für Daytime Running Light)
ganz offiziell in sparsamer und robuster LED Technik von Hella zum nachrüsten:
http://www.tagfahrlicht.de/

Hat es schon jemand in natura gesehen oder gar montiert ???
Zusätzliche Infos oder Meinungen ...
:danke:
 
AW: Rechtliches und technisches zum TFL

Muss diesen Tread mal wieder aufgreifen.

Ganz simple gesagt

Plus, wenn der Motor läuft abzapfen, kabel vor zu den TFL, dazwischen noch den Widerstand setzen - Fall erledigt.
 
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