klaus_t
R.I.P
- Ort
- Bremen
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2013
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- es reicht
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell (Life)
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- NSW, Climatronik, AHK, Xenon, Schiebetür lks
- Umbauten / Tuning
- WWZH aufgerüstet mit T100 HTM, 9,5*19 Azev Typ P, Himalaya (Sommer), 8*18 Ronal (Winter), Heckeinbau mit Hunderampe (made by Bösenberg, "NORDLICHT")
Hallo in die Runde,
wie einige schon wissen setze ich mich seit langer Zeit mit der TFL-Problematik auseinander. Da immer wieder die Diskussion über die diversen Möglichkeiten auftauchen, versuche ich mal Klarheit in die Sache zu bringen.
RECHTLICHES
TFL in Deutschland wird in § 49a StVZO und § 17 StVO geregelt. Hier sind alle EG-Richtlinien in nationales Recht übernommen worden.
Es gibt danach grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten.
1. Fahren mit Fahrlicht (ist zu jeder Zeit erlaubt)
2. Spezielles TFL (alleiniges Abblendlicht, ohne Begrenzungsleuchten, kann in der Leistung geringfügig reduziert sein)
3. Spezielles TFL erzeugt über bauartgeprüfte Zusatzscheinwerfer
3a. Sonderlösungen der Fahrzeughersteller, die in der ABE des Fahrzeuges vermerkt sind (scheidet für den T5 aus, da ist nichts)
VWN arbeitet mit der Lösung 1, die man mit geringsten Mitteln automatisiert hat. Aus diesem Grunde entfällt bei TFL auch die Parklichtschaltung.
Weiterhin ist zu beachten: Es sind die Originalleuchtmittel in den lichttechnischen Anlagen zu verwenden. Es darf nicht gedimmt werden. Nebelscheinwerfer dürfen nicht genutzt werden (kostet nach BGkatalog mindestens 10,-- €). Bei Xenon muss die Leuchtweitenregulierung und die SWR automatisch mitaktiviert werden.
Beachtet man diese Bedingungen nicht, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis.
TECHNISCHES
Für den T5 gibt es damit nicht viele Möglichkeiten.
1. Zusatzleuchten anbringen
2. TFL ab Werk mitbestellen (mit allen Nachteilen, keine Parklichtschaltung, ständiges Licht an und Licht aus)
3. Selbst nachrüsten und die meisten Nachteile unterdrücken (nicht beseitigen)
Bei der Eigennachrüstung, wie sie sich bei mir entwickelt hat, kann man die Parklichtschaltung erhalten und hat schon mal einen Nachteil der VW-Lösung unterdrückt. Schaltung und Anleitung bei JEWUWA.de.
Für Xenon ist es mir jetzt gelungen mittels Relais die Brenner erst bei Motorlauf zu starten. Der Nachteil der Doppelzündung bei jedem Motorstart wird also unterdrückt.
Es bleibt das kurzfristige Erlöschen und wieder Starten beim Licht einschalten, da hier mechanisch die Spannungsversorgung unterbrochen wird. Ist im Lichtschalter so vorgesehen, um der rechtlichen Regelung "TFL muss automatisch anschalten, wenn Fahrlicht eingeschaltet wird" genüge zu tun.
Da hier mechanisch die Spannung weggeschaltet wird ist mir noch keine Unterdrückung dieses Effekts eingefallen. Wahrscheinlich geht es auch nur mit einem völligen Neuaufbau der TFL-Schaltung mit eigener geschalteter Spannungsversorgung außerhalb des normalen Lichtkreislaufs. Dies wird aber sicherlich recht aufwändig und wird die Kosten treiben.
Liebe Grüße Klaus
wie einige schon wissen setze ich mich seit langer Zeit mit der TFL-Problematik auseinander. Da immer wieder die Diskussion über die diversen Möglichkeiten auftauchen, versuche ich mal Klarheit in die Sache zu bringen.
RECHTLICHES
TFL in Deutschland wird in § 49a StVZO und § 17 StVO geregelt. Hier sind alle EG-Richtlinien in nationales Recht übernommen worden.
Es gibt danach grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten.
1. Fahren mit Fahrlicht (ist zu jeder Zeit erlaubt)
2. Spezielles TFL (alleiniges Abblendlicht, ohne Begrenzungsleuchten, kann in der Leistung geringfügig reduziert sein)
3. Spezielles TFL erzeugt über bauartgeprüfte Zusatzscheinwerfer
3a. Sonderlösungen der Fahrzeughersteller, die in der ABE des Fahrzeuges vermerkt sind (scheidet für den T5 aus, da ist nichts)
VWN arbeitet mit der Lösung 1, die man mit geringsten Mitteln automatisiert hat. Aus diesem Grunde entfällt bei TFL auch die Parklichtschaltung.
Weiterhin ist zu beachten: Es sind die Originalleuchtmittel in den lichttechnischen Anlagen zu verwenden. Es darf nicht gedimmt werden. Nebelscheinwerfer dürfen nicht genutzt werden (kostet nach BGkatalog mindestens 10,-- €). Bei Xenon muss die Leuchtweitenregulierung und die SWR automatisch mitaktiviert werden.
Beachtet man diese Bedingungen nicht, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis.
TECHNISCHES
Für den T5 gibt es damit nicht viele Möglichkeiten.
1. Zusatzleuchten anbringen
2. TFL ab Werk mitbestellen (mit allen Nachteilen, keine Parklichtschaltung, ständiges Licht an und Licht aus)
3. Selbst nachrüsten und die meisten Nachteile unterdrücken (nicht beseitigen)
Bei der Eigennachrüstung, wie sie sich bei mir entwickelt hat, kann man die Parklichtschaltung erhalten und hat schon mal einen Nachteil der VW-Lösung unterdrückt. Schaltung und Anleitung bei JEWUWA.de.
Für Xenon ist es mir jetzt gelungen mittels Relais die Brenner erst bei Motorlauf zu starten. Der Nachteil der Doppelzündung bei jedem Motorstart wird also unterdrückt.
Es bleibt das kurzfristige Erlöschen und wieder Starten beim Licht einschalten, da hier mechanisch die Spannungsversorgung unterbrochen wird. Ist im Lichtschalter so vorgesehen, um der rechtlichen Regelung "TFL muss automatisch anschalten, wenn Fahrlicht eingeschaltet wird" genüge zu tun.
Da hier mechanisch die Spannung weggeschaltet wird ist mir noch keine Unterdrückung dieses Effekts eingefallen. Wahrscheinlich geht es auch nur mit einem völligen Neuaufbau der TFL-Schaltung mit eigener geschalteter Spannungsversorgung außerhalb des normalen Lichtkreislaufs. Dies wird aber sicherlich recht aufwändig und wird die Kosten treiben.
Liebe Grüße Klaus