Dentmen
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 04/2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- DVD, MFL, DWA PDC mit RFK, LED, AHK, SRA, Kühlbox, Leder, ACC, WWZH, LSH, Dynaudio, Eibach Federn
- Umbauten / Tuning
- Winter 19 Zoll 255/40 R19
Sommer 20 Zoll 275/35 R20
- FIN
- 7HZ
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7EJ
Hallo,
.......aus gegebenem Anlass möchte ich das Thema "Diesel Gate" noch einmal aufgreifen.
Hier im Board wird in einigen Beiträgen heiß diskutiert, ob und wie VW die Abgaswerte hin bekommt, Rückrufaktionen statt finden oder nicht - und insbesondere auch der
Wertverlust wegen diesem Murks.
Fakt ist VW hat betrogen (betrügt weiterhin ?).
Laut Gesetz handelt es sich um Arglistige Täuschung.
Von dieser Erkenntnis bis zur Anmeldung von Ansprüchen dürfen nicht mehr als 3 Jahre vergehen.
Das wäre als letzter Termin Ende 2018.
In den USA wurden die Kunden fürstlich entlohnt - Fahrzeuge zum Neupreis zurück genommen, Warengutscheine usw..
Hier bei uns zeigt VW uns den Stinkefinger.
Aufgrund der gesetzlichen Lage ist es für einen einzelnen kaum möglich von VW etwas zu bekommen - z.B. Schadensersatz für einen Wertverlust, drohende Fahrverbote etc..
Vom Gesetzgeber wurden Fristen gesetzt, gegen die man Ansprüche stellen könnte - keiner denkt daran und als Einzelkämpfer sieht man eh kaum Chancen - diese Fristen verstreichen
gegen Ende diesen Jahres
Ist es nicht zu empfehlen, sich heute, insbesondere zur Wahrung von Fristen automatisch bei den verschiedenen Anwaltsportalen einzutragen, damit etwaige Ansprüche
fristgerecht angemeldet werden ?
Ich persönlich sehe kaum Chancen, das man gegen diese Drecksäcke gewinnt.
VW hat jedoch in mind. zwei Verfahren die Fristen für das übliche Einspruchsverfahren verpennt, so das hier bindende Grundsatzurteile gesprochen wurden, die VW zur Zahlung oder Rücknahme verpflichtet.
VW gehen die Strafzahlungen in den USA so wie es aussieht am A. vorbei - im Nachhinein interessieren den Präsidenten die Abgaswerte eh nicht mehr.
Was tun ?
Gruß
Claus
.......aus gegebenem Anlass möchte ich das Thema "Diesel Gate" noch einmal aufgreifen.
Hier im Board wird in einigen Beiträgen heiß diskutiert, ob und wie VW die Abgaswerte hin bekommt, Rückrufaktionen statt finden oder nicht - und insbesondere auch der
Wertverlust wegen diesem Murks.
Fakt ist VW hat betrogen (betrügt weiterhin ?).
Laut Gesetz handelt es sich um Arglistige Täuschung.
Von dieser Erkenntnis bis zur Anmeldung von Ansprüchen dürfen nicht mehr als 3 Jahre vergehen.
Das wäre als letzter Termin Ende 2018.
In den USA wurden die Kunden fürstlich entlohnt - Fahrzeuge zum Neupreis zurück genommen, Warengutscheine usw..
Hier bei uns zeigt VW uns den Stinkefinger.
Aufgrund der gesetzlichen Lage ist es für einen einzelnen kaum möglich von VW etwas zu bekommen - z.B. Schadensersatz für einen Wertverlust, drohende Fahrverbote etc..
Vom Gesetzgeber wurden Fristen gesetzt, gegen die man Ansprüche stellen könnte - keiner denkt daran und als Einzelkämpfer sieht man eh kaum Chancen - diese Fristen verstreichen
gegen Ende diesen Jahres
Ist es nicht zu empfehlen, sich heute, insbesondere zur Wahrung von Fristen automatisch bei den verschiedenen Anwaltsportalen einzutragen, damit etwaige Ansprüche
fristgerecht angemeldet werden ?
Ich persönlich sehe kaum Chancen, das man gegen diese Drecksäcke gewinnt.
VW hat jedoch in mind. zwei Verfahren die Fristen für das übliche Einspruchsverfahren verpennt, so das hier bindende Grundsatzurteile gesprochen wurden, die VW zur Zahlung oder Rücknahme verpflichtet.
VW gehen die Strafzahlungen in den USA so wie es aussieht am A. vorbei - im Nachhinein interessieren den Präsidenten die Abgaswerte eh nicht mehr.
Was tun ?
Gruß
Claus