HorstMulti
Jung-Mitglied
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- T6.1 Multivan
Hallo alle zusammen!
Ich hab mir vor kurzem einen T6.1 Multivan Trendline geleast, von einem großen VW Händler in Österreich. Nachdem der Händler meiner Ansicht nach den Vertrag nicht vollständig erfüllt hat, wollte ich euch mal fragen, was man eurer Einschätzung nach so als Wiedergutmachung fordern kann.
EZ 05/2021, ca. 8300km Laufleistung
1. Teilfolierung nicht vollständig:
Die Unterseite des weißen Buses wurde gegen Aufpreis zwar grün foliert - jetzt sieht er optisch so aus, wie die zweifarbige Originallackierung - allerdings hat man zusätzlich auf die durchsichtige Steinschlag-Schutzfolie auf der Motorhaube vergessen.
2. Keine Neuwagengarantie 5 Jahre
Bei der Probefahrt wurde mir versichert, dass auf das Fahrzeug die 5 Jahre Neuwagengarantie ab EZ (2021) gilt. Kurz vor Zustellung hat mich die Urlaubsvertretung des Verkäufers angerufen und erklärt, dass hier seinem Kollegen ein Fehler unterlaufen ist.
Aufgrund des Alters kann hier keine Neuwagengarantie mehr gegeben werden, sondern nur noch großzügigerweise die Gebrauchtwagengarantie auf 2 Jahre ab Kaufdatum verlängert werden.
Ein Ankaufstest beim ÖAMTC hat mittlerweile bestätigt, dass das Auto in gutem Zustand ist und die 8000 km Laufleistung realistisch erscheinen.
Bisher hab ich dem Bus übrigens noch keine 100km .
Lösung?
Der Händler hat einen Zubehörgutschein angeboten (Höhe hat er nicht genannt), ich hab das aber eher mal abgelehnt, weil ich den Kaufpreis ohnehin mit ca €8000 für Zubehör noch in die Höhe getrieben hab.
Ein Preisnachlass sei ja leider nicht möglich, weil das Auto über eine Finanzierung läuft (das nehm ich einfach mal zur Kenntnis).
Einen Gutschein für Serviceleistungen (gültig bei der VW Werkstatt meiner Wahl wurde abgelehnt)
Die Urlaubsvertretung hat gemeint, er wird mal mit dem Geschäftsführer sprechen, was noch möglich ist.
Prinzipiell ist das Problem, das der Händler ca 2,5h entfernt von mir ist, also kann ich ihm das Auto nicht kurz mal vorbeibringen (für zB das Fertigstellen der Folierung) - alles, was länger als einen halben Tag benötigt, wird organisatorisch schon schwierig.
Hat jemand zufällig Erfahrungen damit, wie dieser Unterschied in der Garantie finanziell zu bewerten ist?
Eine Fertigstellung der Folierung beim Händler wird aus kompliziert werden, weil er ja so weit weg ist.
Empfehlungen zum Umgang mit dem Händler wären sehr toll!
LG
Horst
(Sorry für Tippfehler, bin am Handy im Urlaub)
Ich hab mir vor kurzem einen T6.1 Multivan Trendline geleast, von einem großen VW Händler in Österreich. Nachdem der Händler meiner Ansicht nach den Vertrag nicht vollständig erfüllt hat, wollte ich euch mal fragen, was man eurer Einschätzung nach so als Wiedergutmachung fordern kann.
EZ 05/2021, ca. 8300km Laufleistung
1. Teilfolierung nicht vollständig:
Die Unterseite des weißen Buses wurde gegen Aufpreis zwar grün foliert - jetzt sieht er optisch so aus, wie die zweifarbige Originallackierung - allerdings hat man zusätzlich auf die durchsichtige Steinschlag-Schutzfolie auf der Motorhaube vergessen.
2. Keine Neuwagengarantie 5 Jahre
Bei der Probefahrt wurde mir versichert, dass auf das Fahrzeug die 5 Jahre Neuwagengarantie ab EZ (2021) gilt. Kurz vor Zustellung hat mich die Urlaubsvertretung des Verkäufers angerufen und erklärt, dass hier seinem Kollegen ein Fehler unterlaufen ist.
Aufgrund des Alters kann hier keine Neuwagengarantie mehr gegeben werden, sondern nur noch großzügigerweise die Gebrauchtwagengarantie auf 2 Jahre ab Kaufdatum verlängert werden.
Ein Ankaufstest beim ÖAMTC hat mittlerweile bestätigt, dass das Auto in gutem Zustand ist und die 8000 km Laufleistung realistisch erscheinen.
Bisher hab ich dem Bus übrigens noch keine 100km .
Lösung?
Der Händler hat einen Zubehörgutschein angeboten (Höhe hat er nicht genannt), ich hab das aber eher mal abgelehnt, weil ich den Kaufpreis ohnehin mit ca €8000 für Zubehör noch in die Höhe getrieben hab.
Ein Preisnachlass sei ja leider nicht möglich, weil das Auto über eine Finanzierung läuft (das nehm ich einfach mal zur Kenntnis).
Einen Gutschein für Serviceleistungen (gültig bei der VW Werkstatt meiner Wahl wurde abgelehnt)
Die Urlaubsvertretung hat gemeint, er wird mal mit dem Geschäftsführer sprechen, was noch möglich ist.
Prinzipiell ist das Problem, das der Händler ca 2,5h entfernt von mir ist, also kann ich ihm das Auto nicht kurz mal vorbeibringen (für zB das Fertigstellen der Folierung) - alles, was länger als einen halben Tag benötigt, wird organisatorisch schon schwierig.
Hat jemand zufällig Erfahrungen damit, wie dieser Unterschied in der Garantie finanziell zu bewerten ist?
- Neuwagengarantie bis 2026
- Gebrauchtwagengarantie bis 2025
Eine Fertigstellung der Folierung beim Händler wird aus kompliziert werden, weil er ja so weit weg ist.
Empfehlungen zum Umgang mit dem Händler wären sehr toll!
LG
Horst
(Sorry für Tippfehler, bin am Handy im Urlaub)