Aufstelldach von Vorbesitzer nachgerüstet: Welche Dokumente braucht man für die Zulassung?

phh

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Liebe Forenmitglieder,

ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem gebrauchten T5, welcher schon ein nachgerüstetes Aufstelldach eingebaut hat, da ich das nicht selber machen möchte.
Habe mir heute einen T5 Transporter (BJ 2012) angeschaut, der mir von einem Privatverkäufer angeboten wird, der anfangen möchte nebenbei VW-Busse campingtauglich umzubauen. Der Transporter ist seit 1 Jahr abgemeldet und hat in dieser Zeit einen Campingausbau und das Aufstelldach bekommen. Anfang des Jahres wurden bei der Dekra sowohl HU/AU-Untersuchung durchgeführt, sowie ein "Gutachten nach §21 STVZO nach technischen Änderungen" bei der Dekra durchgeführt, in dem bescheinigt wird, dass der Umbau zum Wohnmobil korrekt durchgeführt wurde. In diesem Gutachten finde ich das Aufstelldach jedoch nicht erwähnt. Man sieht lediglich, dass die Höhe des Fahrzeugs sich geändert hat.
Meine Frage ist nun: Reicht dieses Dokument aus, um das Fahrzeug (erstmals mit dem neuen Aufstelldach) zuzulassen oder muss ich mit Nachfragen rechnen?

Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt verständlich genug beschrieben habe. Gerne nachfragen! Falls jemand hier ein Gutachten nach einem Aufstelldach-Ausbau hat machen lassen, würde mich der Wortlaut interessieren und ob dort das Dach expilzit erwähnt wurde. Mit der Forensuche bin ich nicht fündig geworden.

Danke im Voraus!
 
Moin,

Zitat:
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Das Gutachten nach § 21 StVZO beinhaltet eine umfangreiche technische Beschreibung über das Fahrzeug, wie sie für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt wird.

Nimm doch den gesamten Ramsch und mach einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Wenn die Kiste zugelassen ist gibt es Geld, wenn nicht den Wagen wieder zurück.

Sport frei!

PS: Ich würde mit dem Fahrrzeug auch nochmal jemanden befragen der etwas Erfahrung damit hat um zu bestätigen das der Umbau auch qualitativ den Anforderungen entspricht. Der Tüv sagt nur ist nach § xy eingebaut, ob gut oder weniger gut steht nicht auf dem Zettel.
 
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Hallo,

Ich hatte mir letztes Jahr einen T5 gekauft der ein Reimo Auftelldach hat.Mir war es nicht bewusst das dieses eingetragen werden muss.War natürlich nicht eingetragen.Papiere hab ich nicht dazu bekommen.Wusste das halt nicht.
Bin dann zu einem Reimo Händler.Die haben alle Unterlagen zu den verschiedenen Dächern.Die haben dann mit dem Tüv das Dach abgenommen und in die Papiere eingetragen bzw.die Abnahmebescheinigung ausgestellt. Damit kann ich jetzt zur Zulassung und den Schein ändern lassen.Das muss man aber nicht gleich machen sondern erst wenn sowieso was bei der Zulassung zu machen ist.So lange müssen die Papiere mitgeführt werden.
In der Abnahmebescheinigung steht bei mir Typ und Hersteller des Daches , Seriennummer,die Höhenänderung sowie das andere Leergewicht oder die geringere Zuladung, dass weis ich nicht genau.
Kann aber die Papiere mal rauskramen und genau schauen was da steht.


Gruß Klaus
 
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Hallo, vielen Dank für eure Antworten, das bringt mich ein ganzes Stück weiter!
Ich denke, dass die Probleme erst nach der Zulassung kommen könnten. Bei der Zulassung selbst guckt sich ja niemand das Fahrzeug an, da werde ich mich dem Gutachten und der HU wohl eine Zulassung bekommen. Das Problem vermute ich, wenn ich dann das nächste Mal zur HU muss und ein Prüfer genau nachforscht, ob das Dach denn auch begutachtet wurde und keinen expliziten Eintrag dazu findet.
Insofern wäre es wirklich Gold wert, wenn ich ein korrekt ausgefülltes Dokument zum Vergleich hätte und das dem Verkäufer als Argument vorlegen kann. Lieber Klaus, falls du das (natürlich ohne persönliche Daten) mir zukommen lassen könntest, wäre ich wirklich sehr dankbar!
Grüße, Peer
 
Wac sagt denn der Verkäufer zu deinen offenen Fragen???

Hast dich schon mal darüber mit Ihm unterhalten?
Wäre zumindest meine erste Adresse.....
 
Natürlich habe ich das. Er sagt, dass das vorliegende Gutachten ausreichen müsste, weil das Dach da mitbegutachtet wurde. Da es aber nicht so genau drin steht, habe ich da meine Zweifel und habe deshalb auch hier gefragt.
 
Das Dach muss mit begutachtet worden sein, sonst hätte sich die Höhe ja nicht geändert.
Warum es allerdings nicht mit aufgeführt wurde, kann wohl nur die Dekra beantworten.
Der Verkäufer muss doch Unterlagen vom Dach haben. Was steht da drin?
Ich würde mir alle Unterlagen vom Verkäufer, ggf. als Kopie, geben lassen und damit zur Dekra fahren. Nur die können dir genau sagen, ob alles seine Ordnung hat.
Wenn alles seine Richtigkeit hat, wird der Verkäufer keine Einwände haben, ist ja auch in seinem Interesse.
 
Wenn ein §21 durchgeführt wurde, wie du schreibst, musst du unverzüglich zur Zulassungsstelle und eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug beantragen. So steht das auch auf dem Dokument/Gutachten der DEKRA explizit drauf.

Aber ich würde das den Verkäufer machen lassen (kostet ja auch Geld) und ohne die neue Betriebserlaubnis das Fahrzeug erst gar nicht kaufen.

Anschließend wäre es dann nur ein normaler Halterwechsel bei der Zulassungsstelle, wie eben bei jedem Kauf.

Gruß T2-Fahrer
 
Das ist schon richtig.
Es gilt aber vorher m. E. noch zu klären, warum die Dekra zwar die Fahrzeughöhe geändert hat, das Dach aber vermutlich nicht eingetragen wurde.
 
so sollte das aussehen, Reimo schreibt 1:1 vor was der Gutachter in den Text zu Zeile 22 zu schreiben hat....




20210323_082425.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, die Fa. REIMO hat sogar ein Teilegutachten erstellen lassen für ihre Dächer.

Dann ist bei Vorliegen des Teilegutachtens nicht mal eine Einzelabnahme nach §21 fällig, sondern es reicht eine Änderungsabnahme nach §19/3 und die Betriebserlaubnis wird davon nicht berührt.

(REIMO schreibt nicht den Text vor, sondern macht einen Vorschlag des Änderungstextes, den Text formuliert noch immer der Prüfingenieur oder a.a.S. in Eigenverantwortung.)


Gruß T2-Fahrer
 
Habe ich was überlesen? Ich lese nur Aufstelldach, von REIMO steht da doch nichts.
 
Ja, richtig, ich bezog mich auf den Beitrag von Mader2.5TDI mit dem Teilegutachten.

Sorry, wenn das nicht so rüber kam.


T2-Fahrer
 
Dachte ich mir schon :).
Um eine befriedigende Antwort geben zu können, müsste man sich die Unterlagen selbst mal genau ansehen.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass zwar die Höhe des Fahrzeuges geändert wurde, das Dach aber im Gutachten gar nicht erwähnt ist.
 
Das scheint tatsächlich ein Fehler im Dokument zu sein, wenn es denn so ist wie der TE schreibt.

Reklamieren müsste es allerdings der Verkäufer bei Dekra, denn er hat den Werkvertrag geschlossen.

T2-Fahrer
 
so sehe ich das auch.
 
Hallo, vielen Dank für eure Antworten, das bringt mich ein ganzes Stück weiter!
Ich denke, dass die Probleme erst nach der Zulassung kommen könnten. Bei der Zulassung selbst guckt sich ja niemand das Fahrzeug an, da werde ich mich dem Gutachten und der HU wohl eine Zulassung bekommen. Das Problem vermute ich, wenn ich dann das nächste Mal zur HU muss und ein Prüfer genau nachforscht, ob das Dach denn auch begutachtet wurde und keinen expliziten Eintrag dazu findet.
Insofern wäre es wirklich Gold wert, wenn ich ein korrekt ausgefülltes Dokument zum Vergleich hätte und das dem Verkäufer als Argument vorlegen kann. Lieber Klaus, falls du das (natürlich ohne persönliche Daten) mir zukommen lassen könntest, wäre ich wirklich sehr dankbar!
Grüße, Peer

Hallo,

Mein Dach ist ja auch ein Reimo und genau, dafür gibt es ein Teilegutachten. Daher musste bei mir nur der ordungsgemäße Einbau durch Tüv oder so gemacht werden.Da ich ja das Teilegutachten nicht hatte müsste ich halt in eine Reimo Werkstatt.Dort wurde das Dach dann mit einem Äanderungsnachweis durch den KÜS begutachtet bzw.Abgenommen.Daher muss ich das nicht gleich in die Papiere eintragen lassen.
Hier der Text von KÜS wie das dann eingetragen werden soll.

Unter Feld 22: FZ.m.Reimo-Schlafdach Ausf.:21069 DD. Feld 22: +70 mm u. Feld G: + 70 Kg ; geänd. FZ-Höhe u. Leergewicht beachten; Fahrten auf öffentl.Strassen nur mit ganz geschlossenem Dach zul.

Also so in der Art sollte das bei dir auch stehen. Falls nicht, würde ich denken da stimmt was nicht.

Gruß Klaus
 
Was steht im Abnahmedokument der Dekra, evtl hat auch nur die Zulassungsstelle es vergessen zuübernehmen.

Hat auch schon mal das die Zulassungsstelle aus einer Höherlegung ein Sportfahwerk mit Tieferlegung würde.
 
Was steht im Abnahmedokument der Dekra, evtl hat auch nur die Zulassungsstelle es vergessen zuübernehmen.

Hat auch schon mal das die Zulassungsstelle aus einer Höherlegung ein Sportfahwerk mit Tieferlegung würde.

Ja das kann auch öfters mal bei der Zulassung passieren. Da muss man aufpassen.
Mir hatten die mal bei einem alten Motorrad aus 67PS, 67KW gemacht.🤣

Gruß Klaus
 
Die Zulassungsstelle könnte einen Fehler gemacht haben. Aber auch nur dann, wenn das Fahrzeug zugelassen worden wäre. Ist es aber nicht :D.
 
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