Gestohlenen T6 gekauft

Ich glaube dann geht es nur noch um Schadensbegrenzung.

Da haste wohl Recht, leider. Obwohl es mich ja nicht betrifft macht es mich wütend wenn ich sowas lese. Heute muß man wirklich alles 3x gegenchecken, alles kontrollieren und wie ein Pedant vorgehen damit alles richtig abläuft. Das was normal wäre ist heute entweder die Ausnahme oder nur mit Nachdruck zu bekommen.

Ich wünsche @T5-Silber auf jeden Fall daß er die für sich richtige Entscheidung trifft und er nachher nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Gruß
Petz
 
Was sagt die originale Versicherung dazu?wie lange war der Bock weg?nach früher 4 (hab mittlerweile auch schon was von 6wochen gelesen) zahlt ja meist die Versicherung und dann kann er das Auto nicht mehr verkaufen, eigentlich..Ich würd ihn zurück geben wenn er nicht n richtiger schnapper war.. und von wegen die Versicherung zahlt neue Schlüssel, vor vielen Jahren wurde der t5 aufgebrochen, da gab's neue Schlösser für die originalen Schlüssel, scheiss Gefühl
 
wenn er nicht n richtiger schnapper war
Manchmal hilft aber auch, nochmal einen Schritt zurück zu treten und sich zu überlegen, warum, wenn er es denn war (ist ja nur Mutmaßung), der Bus ein solcher Schnapper ist. Welchen Grund sollte ein Verkäufer haben unter Wert zu verkaufen? Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es nicht wahr! (Siehe die alte Masche mit ich gehe zurück nach GB, will den Linkslenker nicht mitnehmen und biete ihn günstig an, weil ich keine Zeit hab...bitte Anzahlung per Western Union...und wusch...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon klar, wenn jemand versuchen würde den Bus sozialistischer Umverteilung zu unterwerfen, würde ich ihn auch verkaufen.. Ich hätte den t5 damals verkauft, war aber nicht meiner..könnte nicht mehr ruhig schlafen.. Inzahlungnahme wird mit nur einem Schlüssel schwierig, von daher Vorverkauf und das geht immer über geld
 
Nein, der Bus ist tip top in Schuss, der Preis ist dem Bus entsprechend, 2,5 Jahre alt sehr gut ausgestattet dann kostet sowas eben noch mehr als 40+.
Es ist ja nicht der Bus der das Problem darstellt, es sind die Rahmenbedingungen, die das Auto so gut wie „wertlos“ macht. Für mich auch der Aufwand und die Ungewissheit, ob die FIN freigeschalten wird und was mit dem Auto dann im Ausland ist. Zu viele Ungewissheiten zu behalten. Der Verkäufer ist konaktiert und kooperiert, netter Kerl aber naiv! Er wird zurückgehen!
 
Zu viele Ungewissheiten zu behalten. Der Verkäufer ist konaktiert und kooperiert, netter Kerl aber naiv! Er wird zurückgehen!
Bei soviel Investitionsvolumen eine sinnvolle Entscheidung.
 
Das wäre genau das, was man sich für einen Cali vorstellt oder?
Frag doch mal konkret beim Verkäufer an, ob er sich notfalls eine Rückabwicklung vorstellen kann. Wenn er da anfängt rumzudrucksen, dann weißt Du wenigstens woran Du bist.

...
 
Das wird nicht klappen. Ich glaube nicht dass es Geld zurück geben wird.
 
Kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden weil diese FIN gesperrt ist?

Steht das Fahrzeug noch beim Verkäufer?

Das Fahrzeug würde bei mir am gleichen Tag noch wieder beim Verkäufer stehen und ich
würde sofort mein Geld zurück verlangen.

Soll sich doch der Verkäufer damit rum schlagen. Finde das ist arglistig Täuschung selbst wenn der Käufer davon nichts wusste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, der Deal ging wie ein normaler Verkauf über die Bühne, das Fahrzeug konnte auch normal von mir angemeldet werden. Der Rest kam erst später raus.
Danke euch allen für die Ratschläge und Hilfen!
Dieses Forum ist sensationell!
 
Nein, der Deal ging wie ein normaler Verkauf über die Bühne, das Fahrzeug konnte auch normal von mir angemeldet werden. Der Rest kam erst später raus.
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Geld zurück bekommen?
 
Hi, nein, hatte mich anders geeinigt. Die Fin wurde von VW freigeschalten, mit einer Erklärung der Polizei, dass der Bus wieder im Besitz des Eigentümers war vor dem Verkauf. Ich hatte dann noch über einen befreundeten Polizisten prüfen lassen, ob der Bus in Europa auf einer Interpolliste steht, das war nicht der Fall. Mit dem Verkäufer hatte ich dann den Deal gemacht, dass er die Kosten für das Austauschen sämtlicher Schlösser übernimmt. Das war das mindeste, ansonsten wäre der Bus zurückgegangen. Das wars, seit dem habe ich Ruhe.
 
Die erste und meines Erachtens wichtigste Frage ist: ist der Verkäufer denn auch der vorherige Besitzer?

Es gab vor wenigen Wochen in der ADAC Motorwelt ein Gerichtsurteil, das für Verwirrung gesorgt hat.

War in etwa so:

- Wohnmobil wird von A an B vermietet
- B verkauft das Wohnmobil mit gefälschten Fahrzeugpapieren an C, der nur einen Schlüssel bekommt
- A will das Wohnmobil nun von C zurück (gutgläubiger Kauf etc.) und blitzt vor Gericht damit ab

Wundern würde mich jedenfalls mal mindestens, dass es hier nur einen Schlüssel gibt. Kann natürlich vorkommen, erweckt aber bei mir kein besonders großes Vertrauen in den Verkäufer.

Hoffe, dass das bei Dir nicht zu einem ähnlichen Problem führt!
Grüße
Chris

Kleiner Unterschied:
In Deinem Beispiel ist das Fahrzeug nicht gestohlen gewesen, sondern wurde unterschlagen.
Daher die Rechtslage, wie oben beschrieben.

An gestohlener Ware kann in Deutschland grundsätzlich kein Eigentum begründet werden.
Sie ist dem Eigentümer zurück zu geben.
Es gibt den Rechtsumstand der „Ersitzung“, der wird bei KFZ so gut wie nie Anwendung finden, es sei denn, es handelt sich um ein langjährig genutztes und zugelassenes Fahrzeug.
 
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