falk204
Top-Mitglied
- Ort
- Unterfranken
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 09/05/2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nie
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- ACC, Climatronic, AHK, ParkPilot+RearView, 7-Sitze, Privacy, DAB+, BM-EffP (-2cm), 16“-Alu
Ist das so, dass das Auto damit „aufgewertet“ wird? Hab ich damit einen Vorteil ... Euro6b bleibt doch Euro6b... des Weiteren sagt, VWN dass die Abgasreinigung „optimiert“ wurde. Beispielsweise durch Änderung beim AGR sowie der Häufigkeit der Regeneration im Feinstaubfilter. Damit einher geht eine stärkere Belastung für diese Bauteile, welche allerdings weiterhin in den Spezifikationen liegen sollen - und damit zumindest die Garantiezeit überstehen sollten. Aber Garantieren tut dies VWN diesmal nicht, im Gegensatz zu dem Update nach dem E189 - dort wurde doch, wenn ich richtig gelesen habe, über eine „vertrauensbildende Maßnahme“ Garantie auf bestimmte Bauteile der Abgasreinigung gegeben. Siehe hierzu auf der E189-Prüfseite Infos rund um die Diesel-Thematik: Ist Ihr Volkswagen betroffen? | Volkswagen Deutschland unter den FAQ „Welche Ansprüche haben Verbraucher aus den vertrauensbildenden Maßnahmen (TBM)?“... Hier wird doch auf 11 aufgeführte Bauteile eine Gatantie von 24 Monaten oder 250.000km gegeben..Der Händler könnte sogar sagen, dass mit einem Software-Update das Auto sogar gegenüber der ursprünglich angebotenen Variante aufgewertet und daher noch besser ist. Daher kannst Du froh sein, nicht auch noch einen Aufpreis dafür bezahlen zu müssen. Brauchst ne gute Argumentationskette.....und solltest die Rechtsprechung dazu gut kennen. Ein Plan B ist jedenfalls nicht verkehrt.
Was ist nun anders?
Abgesehen davon, die technischen Daten sind sehr wohl vertragsrelevant. In den Verkaufsbedingungen (zumindest in der bei mir vereinbarten Fassung) unter IV steht
Sind höhere Verbrauchswerte sowie CO2-Angaben (damit Steuern) im Interesse des Käufers?7. Konstruktions- oder Formänderungen, Ab- weichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berück- sichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäu- fer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegen- standes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Abgesehen davon hatte ich die NEFZ Verbrauchswerte bisher immer so verstanden, dass die Realverbäuche zwar höher sind, aber durchaus zu einem Vergleich taugen ... ein Fahrzeug was im NEFZ 5% weniger wie ein anderes verbraucht, tut dies dann auch im Realbetrieb. Aus diesem Grund macht ja auch die Angabe von VW zu den durchschnittlichen jährlichen Kraftstoffkosten Sinn..