Ohne Beifahrersitzbank herumfahren - erlaubt?

park4night_enjoyer

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
2017
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Angenommen ich möchte in meinem T6 Transporter die Beifahrersitzbank ausbauen und ohne diese herumfahren, kann ich hierdurch in irgend einer Weise belangt werden (Wohnmobilzulassung)?

Der Platzgewinn ist enorm und man kann aus dem Wohnbereich direkt in das Fahrerhaus "laufen"...
 
Weniger Sitzplätze ist kein Problem. Mehr schon.
 
Angenommen ich möchte in meinem T6 Transporter die Beifahrersitzbank ausbauen und ohne diese herumfahren, kann ich hierdurch in irgend einer Weise belangt werden (Wohnmobilzulassung)?

Der Platzgewinn ist enorm und man kann aus dem Wohnbereich direkt in das Fahrerhaus "laufen"...
Im Linienbus sitzt rechts neben dem Fahrer auch keiner, da wird kassiert wenn einer zusteigt. 🤣
Falls Du aber da Ausbauten einbauen möchtest, musst du bestimmt den Beifahrerairbag deaktivieren.
 
Im Linienbus sitzt rechts neben dem Fahrer auch keiner, da wird kassiert wenn einer zusteigt. 🤣
Falls Du aber da Ausbauten einbauen möchtest, musst du bestimmt den Beifahrerairbag deaktivieren.
Oder ausschalten!?
 
Ich denke, wenn keiner auf dem Nicht-Sitz sitzt, geht das :)

Unser MV ist auch mit 7 eingetragen aber die 2 Einzelsitze stehen in der Garage.
Der Trapo ist, glaube ich, sogar mit 9 eingetragen, passen aber nur 6 rein.

T6 Trapo könnte aber Mecker vom Airbag geben ... und dann wird es wieder komisch, wenn du da dran rumfummeln musst, damit das Geblinke aufhört.
 
Die Gurt(Airbag) überwachung läst sich aber austricksen.
 
Allerdings würde man bei einer Wohnmobilzulassung in der Regel die HU nicht bestehen,wenn man zB. Teile der festverbauten Küche ausgebaut hat.Problematisch könnte es dann auch mit dem Versicherungsschutz werden.....
 
Allerdings würde man bei einer Wohnmobilzulassung in der Regel die HU nicht bestehen,wenn man zB. Teile der festverbauten Küche ausgebaut hat.Problematisch könnte es dann auch mit dem Versicherungsschutz werden.....
Moin,

Dann fasse ich das mal zusammen.
Bevor der TE den Beifahrersitz ausbaut, muss er überprüfen, ob dieser eventuell mit der Küche fest verbunden ist.
Z.B. mit einer verschweißten Stahlstrebe mit 30mm Durchmesser quer durch den Innenraum.
Sollte dies der Fall sein und der Sitz ausgebaut werden, würde ein Teil der fest installierten Küche entfernt und die Betriebserlaubnis erlischt.
Klar, macht total Sinn...

Gruß Kuddel
 
Schweißen am Sitz? Dann bekommst du nie einen TÜV.
 
Küche, der Sitz gehört dann zur Küche
 
Wollte damit nur zum Ausdruck bringen,dass man bei einer Wohnmobilzulassung nicht sämtliches Mobilar ausbauen sollte....Mehr nicht....Die Sitzbank in 2.Reihe zB.nicht,da sonst kein Bett mehr vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollte damit nur zum Ausdruck bringen,dass man bei einer Wohnmobilzulassung nicht sämtliches Mobilar ausbauen sollte....Mehr nicht....Die Sitzbank in 2.Reihe zB.nicht,da sonst kein Bett mehr vorhanden ist.
Ich habe den TE so verstanden, dass er die Beifahrersitzbank in der ersten Reihe, also im Fahrerhaus ausbauen will.
Und damit bleibt sein Bett/Sitzgruppe hinten erhalten.
Angenommen ich möchte in meinem T6 Transporter die Beifahrersitzbank ausbauen und ohne diese herumfahren, kann ich hierdurch in irgend einer Weise belangt werden (Wohnmobilzulassung)?
Man sollte schon verstehen was geschrieben steht.

Gruß

Peter
 
Alles gut....Habe das schon verstanden...Mein Hinweis sei trotzdem erlaubt.

Gruß
Martin
 
Also ich habe so ein Thema gerade bei der Dekra durch. Mein Trapo hat unter S1 9 Sitze eingetragen und ich habe die hintere 3er Sitzbank ausgebaut, mit samt den Gurten. Eigentlich wollte die DEKRA ihn gleich aus dem Verkehr ziehen, hatte aber Glück, da ich nur zur Hagel Besichtigung da war.
Habe dann mit einem unabhängigen KFZ Sachverständigen gesprochen und der bestätigte den Sachverhalt. Solange man die Gurte drin hat und die Bank bei der HU wieder einbaut ist alles ok.
Ich hab also beim TüV ein Gutachten erstellen lassen, in dem drin steht, dass ich max. 9 Sitze haben darf aber nicht muss. Dann musste ich noch diesen Zusatz in der Zulassungsstelle eintragen lassen und nun kann ich auch nur mit einem Sitz fahren, wenn ich will. Hier wurde dann ein Zusatz eingetragen „zu S1 max. Sitzpl. anz“.

Also wenn man dann Pech hat und einen Prüfer zur HU hat, dann kann es echt dumm ausgehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Gurte hab ich drin aber die 3er Bank nie! Da hat der Tüv Prüfer noch nie was gesagt. Darauf lass ich es ankommen. Derweil der Prüfer einen Kaffee schlürtf, bin ich mit Bank wieder da.
 
Gurte hab ich drin aber die 3er Bank nie! Da hat der Tüv Prüfer noch nie was gesagt. Darauf lass ich es ankommen. Derweil der Prüfer einen Kaffee schlürtf, bin ich mit Bank wieder da.
Gab bei mir damals auch nie Probleme!
Er sagte nur, es dürfen keine Gurte, oder Bodenanker für die Sitze die derzeit nicht im Wagen sind, ausgebaut werden…
Sonst müsse man die Sitzplätze austragen lassen.
 
Gurte hab ich drin aber die 3er Bank nie! Da hat der Tüv Prüfer noch nie was gesagt. Darauf lass ich es ankommen. Derweil der Prüfer einen Kaffee schlürtf, bin ich mit Bank wieder da.
Ich denke, wenn man nicht an so einen Krümelkacker kommt, sollte es kein Problem geben
 
Angenommen ich möchte in meinem T6 Transporter die Beifahrersitzbank ausbauen und ohne diese herumfahren, kann ich hierdurch in irgend einer Weise belangt werden (Wohnmobilzulassung)?

Der Platzgewinn ist enorm und man kann aus dem Wohnbereich direkt in das Fahrerhaus "laufen"...
Wenn keine Sitzbank vorhanden ist, können auch keine Insassen auf dieser Bank bei einem Unfall verletzt werden. Ich bin für ein Ja. Ich weiß, dass der Ersteller es im Jahr 2023 erstellt hatte und bisher keine Antwort zu den Antworten gegeben hat.
 
Also ich habe so ein Thema gerade bei der Dekra durch. Mein Trapo hat unter S1 9 Sitze eingetragen und ich habe die hintere 3er Sitzbank ausgebaut, mit samt den Gurten. Eigentlich wollte die DEKRA ihn gleich aus dem Verkehr ziehen, hatte aber Glück, da ich nur zur Hagel Besichtigung da war.
Mit der Argumentation müsste er jeden Multivan, bei dem ein Sitz fehlt, stilllegen, weil da ja jedesmal die Gurte mit ausgebaut werden.
Und überhaupt haben die auch meistens 9 Sitze eingetragen. Hatte mein Caravelle auch, trotz Beifahrereinzelsitz (max. 8 Plätze möglich!).

Das klingt eher nach einem Inkompetenten Sachverständigen als sonst was.

Mfg
 
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