T5 Nightmare

AW: T5 Nightmare

Moin,

@ Nicolas, in gewissem Sinne hast du Recht, das wir uns ein wenig vom Topic entfernt haben, aber nur ein wenig. Seid Jahren betreiben wir hier mit einigen Boardern massive Aufklärungsarbeit, was die Falschbeölung und dadurch mögliche Motorschäden angeht.
Und in regelmäßigen Abständen kommt jemand daher, der mit einem posting x Stunden Aufklärungsarbeit über den Haufen wirft.

Das kann man so nicht stehen lassen!

Und da man nicht weiß, warum der Motor des TE die Grätsche gemacht hat, aber schon mal sicher weiß, dass mind. 1 x das falsche Öl drin war, finde ich es nachwievor wichtig, die Boarder entsprechend zu sensibilisieren.
Wäre doch schade um die vielen AXEs und AXDs, wenn sie ein gleiches Schiksal erfahren, wie der Motor des TEs.

Gruß Tom
 
AW: T5 Nightmare

Moin,
@ Nicolas, in gewissem Sinne hast du Recht, das wir uns ein wenig vom Topic entfernt haben, aber nur ein wenig. Seid Jahren betreiben wir hier mit einigen Boardern massive Aufklärungsarbeit, was die Falschbeölung und dadurch mögliche Motorschäden angeht.
Und in regelmäßigen Abständen kommt jemand daher, der mit einem posting x Stunden Aufklärungsarbeit über den Haufen wirft.
Das kann man so nicht stehen lassen!
Und da man nicht weiß, warum der Motor des TE die Grätsche gemacht hat, aber schon mal sicher weiß, dass mind. 1 x das falsche Öl drin war, finde ich es nachwievor wichtig, die Boarder entsprechend zu sensibilisieren.
Wäre doch schade um die vielen AXEs und AXDs, wenn sie ein gleiches Schiksal erfahren, wie der Motor des TEs.
Gruß Tom

Hallo Tom,
das inhaltliche Ansinnen ist hier und auch an anderer Stelle erkannt und verdient große Anerkennung. Selbst hätte ich nicht die Ausdauer, die Sache immer wieder aufzuwärmen.
Was ich vermeiden wollte ist das sich anbahnende Gezänk - das wird zwar der scheinbar erkannten Ursache des Schadens, nicht aber der persönlichen Situation des TO gerecht.
Da kauft jemand ein Auto für einen HAufen Geld und von der einen zur anderen Sekunde ist daraus nur ein Haufen Blech geworden. Um daraus wieder ein Auto zu machen, ist nochmal richtig Geld gefragt - welches gerade bei einer größeren Familie nicht so breit gestreut ist. Ich würde wahrscheinlich "heulen" und mich mindestens maßlos ärgern über alles möglich - die "Diskussion" der Fachkundigen wie hier könnte wohl nichts zu meinem Trost beitragen.

Und es gibt immer beratungsresistente Kollegen.

Grüße

Nic
 
AW: T5 Nightmare

btt:
Ich würde unabhängig von evtl. anderen Schritten die Werkstatt ansprechen, die das falsche Öl eingefüllt hatten. Diese sollte zumindest das Öl gutschreiben. Weiteres läßt sich erst sagen, wenn die genaue Ursache des Motorschadens feststeht.

Gibt es schon neue Erkenntnisse aus der Fahrzeughistorie oder vom Vorbesitzer?
 
AW: T5 Nightmare

Hallo,

man muß nicht zwangsläufig einen Fehlkauf tätigen, dass weiß ich aus eigener Erfahrung.

Allerdings, wenn du schon vorher hier im Forum gelesen hast, hast du nicht gesehen, dass man sich anhand der FGN vorher die Histhorie ansehen kann????

Mir wurden seinerzeit Fahrzeuge angeboten, da waren 6 von 10 mit falschen Angaben. Einer der Härtefälle war jemand, der mir seinen Bus anbot mit knapp 100.000 km und die histhorie sagte, letzte Insp. bei 380.000 :eek:

Aber, nutzt ja nix, dir hilft das ja nix mehr, deshalb würde mich auch interessieren, was bei dir bzw. dem Bus in der Histhorie steht.

Gruß und viel Glück mit deinen weiteren Bemühungen.

Manfred

- - - Aktualisiert - - -

Hallo,

man muß nicht zwangsläufig einen Fehlkauf tätigen, dass weiß ich aus eigener Erfahrung.

Allerdings, wenn du schon vorher hier im Forum gelesen hast, hast du nicht gesehen, dass man sich anhand der FGN vorher die Histhorie ansehen kann????

Mir wurden seinerzeit Fahrzeuge angeboten, da waren 6 von 10 mit falschen Angaben. Einer der Härtefälle war jemand, der mir seinen Bus anbot mit knapp 100.000 km und die histhorie sagte, letzte Insp. bei 380.000 :eek:

Aber, nutzt ja nix, dir hilft das ja nix mehr, deshalb würde mich auch interessieren, was bei dir bzw. dem Bus in der Histhorie steht.

Gruß und viel Glück mit deinen weiteren Bemühungen.

Manfred
 
AW: T5 Nightmare

Hallo,


- - - Aktualisiert - - -

Hallo,

man muß nicht zwangsläufig einen Fehlkauf tätigen, dass weiß ich aus eigener Erfahrung.

Allerdings, wenn du schon vorher hier im Forum gelesen hast, hast du nicht gesehen, dass man sich anhand der FGN vorher die Histhorie ansehen kann????

Mir wurden seinerzeit Fahrzeuge angeboten, da waren 6 von 10 mit falschen Angaben. Einer der Härtefälle war jemand, der mir seinen Bus anbot mit knapp 100.000 km und die histhorie sagte, letzte Insp. bei 380.000 :eek:

Aber, nutzt ja nix, dir hilft das ja nix mehr, deshalb würde mich auch interessieren, was bei dir bzw. dem Bus in der Histhorie steht.

Gruß und viel Glück mit deinen weiteren Bemühungen.

Manfred

Ich hab ja auf der Suche auch Einiges erlebt was einen echt ins zweifeln bring was für "Menschen" es gibt und ob die überhaupt noch
eine Moralvorstellung haben.X(
Aber das ist ja auch ein Hammer :eek: kann man eigendlich solche Verkäufer, die so offensichtlich betrügen, nicht auch anzeigen?:confused:

Liebe Grüße
Anke
 
AW: T5 Nightmare

etwas zum Kaufvertrag: hast Du wirklich eine Werbeagentur und bis Gewerbetreibender? Ansonsten ist Dein Kaufvertrag meiner Meinung nach nichtig und Du hast die volle (und nicht mal die auf 6Monate verkürzte) gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des verkaufenden Händlers. Vorspiegeln eines Gewerbetreibendenverkaufs an eine Privatperson funktioniert nicht. Was da auf dem Papier steht ist dann nicht gültig, wenn Du gar kein Gewerbe hast. Deswegen wird ja meist "im Auftrag" des Vorbesitzers verkauft (wenn der Privat ist). Wenn der Vorbesitzer bei einem "Vermittlungsgeschäft" Gewerbe hatte (und wenn er nur Bäcker ist) gilt wieder die Gewährleistungspflicht, sofern Du Privat bist. Frag mal beim ADAC bei der Rechtsberatung bzw. einen Verkehrsrechtsanwalt oder google dazu mal. Bei den ADAC Kaufverträgen (es gibt Privat an Privat, Gewerbe an Privat und Gewerbe an Gewerbe, steht jeweils auch schon einiges zu den Rechtsfolgen in den Erläuterungen).
LG Jörg
 
AW: T5 Nightmare

etwas zum Kaufvertrag: hast Du wirklich eine Werbeagentur und bis Gewerbetreibender? Ansonsten ist Dein Kaufvertrag meiner Meinung nach nichtig und Du hast die volle (und nicht mal die auf 6Monate verkürzte) gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des verkaufenden Händlers. Vorspiegeln eines Gewerbetreibendenverkaufs an eine Privatperson funktioniert nicht. Was da auf dem Papier steht ist dann nicht gültig, wenn Du gar kein Gewerbe hast. Deswegen wird ja meist "im Auftrag" des Vorbesitzers verkauft (wenn der Privat ist). Wenn der Vorbesitzer bei einem "Vermittlungsgeschäft" Gewerbe hatte (und wenn er nur Bäcker ist) gilt wieder die Gewährleistungspflicht, sofern Du Privat bist. Frag mal beim ADAC bei der Rechtsberatung bzw. einen Verkehrsrechtsanwalt oder google dazu mal. Bei den ADAC Kaufverträgen (es gibt Privat an Privat, Gewerbe an Privat und Gewerbe an Gewerbe, steht jeweils auch schon einiges zu den Rechtsfolgen in den Erläuterungen).
LG Jörg

Kein schlechter Einwand. Wenn der TE wirklich kein Gewerbe hat sondern das nur so auf den KV geschrieben wurde dann sieht die Lage natürlich anders aus.

Ich bin davon ausgegangen, dass er wirklich ein Gewerbe hat.

Gruß, Marcus
 
AW: T5 Nightmare

die Gerichte entscheiden bei solchen Sachen inzwischen sehr Geschädigtenfreundlich, da so viel betrogen wird.
Bei 200'km ist von der Gewährleistung natürlich nicht mehr alles gedeckt (es gibt so etwas wie gebrauchsmäßige Verschleißschäden), aber ein Motorschaden sollte da nicht drunterfallen, es gibt ja genug T5 die 400' auf der Uhr haben.
Vielleicht kannst Du auch wandeln und kriegst Dein Geld zurück. Der Wagen ist ja noch nicht so alt.
Allerdings sollte man immer erst beim Verkäufer reklamieren und auf Nachbesserung anfragen. Da der Wagen nicht mehr wirklich fahrbereit war, könnte dies aber auch vor Gericht wegfallen. Insbesondere, da der TE ja gar nicht wußte, daß er ggf. Gewährleistung hat beim Verkäufer.
Die jetzige Werkstatt scheint aber auch nicht echte Leuchten zu beschäftigen:eek:
 
AW: T5 Nightmare

mir ist noch etwas eingefallen: unter der Annhme, der TE hat gar kein Gewerbe, würde das Gericht wohl auch bei dem Motorschaden dem verkaufenden Händler nicht abnehmen, daß er davon nichts wußte (selbst wenn der tatsächlich nichts gewußt hätte), da der Händler dann schon mit dem Vertrag rechtswidrig versucht hätte, das Gesetz zu umgehen.

und zu der Fahrzeughistorie: wenn sich nun rausstellen sollte, daß der Bus mehr km hätte, kann er mit jedem Kaufvertrag (privat oder gewerbe)gewandelt werden, denn dem Verkäufer als Händler ist die Historie nachzuschauen bekannt und zuzumuten und dem Normalokäufer nicht.
Zu viele km = deshalb Motorschaden = der Verkäufer hat ein Problem :D

Bei den Aktionen der Staatsanwaltschaften gegen unseriöse Händler in letzter Zeit ein ganz einfacher Fall :D:D:D

An alle, denen falsche km Autos angeboten werden: warum geht Ihr nicht einfach zur Polizei. Das kostet 10 Minuten, die Kiste wird beschlagnahmt und jemand bekommt silbernen Handschmuck und fertig. Sonst ändert sich doch nie was.
 
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