Woran erkenne ich, ob ich einen EA 288 Motor habe und/oder ob der ein Update bekommen hat?

Aldo79

Jung-Mitglied
Ort
Rheinfelden
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
02.06.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Bluemotion
Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
Standheizung, AHK, kl. Küche
FIN
WV2ZZZ7HZGH
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo,

ich bin noch recht neu hier, und meinen Bus habe ich erst gut 4 Wochen.
durch das neue Urteil bzgl. Dieselskandal bin ich nun recht verunsichert, ob mein Bus auch davon betroffen ist/war. Ich hatte das längst abgehakt und beim Kauf meines Busses nicht im Hinterkopf, ob mein Bus ggf. davon betroffen sein könnte.
Über die ADAC-Seite (kein Miglied) wurde man verlinkt zu VW, wo man dann seine Fahrzeug-Ident eingeben konnte, um herauszufinden, ob sein Fahrzeug betroffen ist. Das Ergebnis laut VW hieß: Nicht betroffen.
Aber kann man diesem Ergebnis trauen, wenn es vom Verursacher selbst kommt? Ich finde das etwas zweifelhaft.
Im Net las ich, dass VW vor Jahren dann auch etliche Busse in die Werkstatt einbestellte zum Software-Update. Kann ich denn als Laie irgendwie feststellen, ob das bei meinem Bus auch nötig war, ob er auch betroffen ist, dieses Thermofenster irgendwie unzulässig arbeitet oder hat?
Die Suche nach Infos im Net wird ja durch die vielen vielen Anwaltsseiten sehr erschwert, und selbst hinter Interessenvereinigungen könnte vermutlich auch eine Kanzlei stecken!?
Über die Suchfunktion fand ich leider hier nicht die Antworten auf meine Fragen.

Vermutlich hat der hohe Spritverbrauch ja nichts mit dem "Dieselskandal" zu tun, wobei ich es schon auch als "Skandal" empfinde, wenn man den angegebenen NEFZ-Wert kombiniert nie erreichen kann (mein Schnitt bisher war 7,7l/100km ohne Kurzstrecke und sparsamer Fahrweise).

Gruß Aldo
 
Zwei komplett getrennte Themen. Dein Verbrauch ist eine Sache, dazu gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Messprozedur und die war damals einfach unrealistisch.

Das andere Thema sind die Thermofenster. Da gab es kürzlich ein Grundsatzurteil, das aber vorerst keinerlei Bedeutung für "dich" hat. Es besagt einfach, dass sich die Gerichte erneut mit den Fällen beschäftigen müssen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden - diese Gerichte müssen jetzt über die Rechtskonformität jeder einzelnen Variante entscheiden - die Thermofenster sind nicht pauschal Zulässig, wie es zuvor geurteilt wurde.

Wenn jetzt jemand den Klagsweg beschreitet, um feststellen zu lassen ob bei einer bestimmten Variante unzulässige Thermofenster verwendet wurden, dann kann es für andere Besitzer des gleichen Fahrzeugs mit der gleichen Motorisierung interessant werden.
Der Ursprüngliche Dieselskandal betraf EA189 Motoren (Euro 5 Diesel). Da gibt es das verpflichtende Softwareupdate. Deswegen steht für deine FIN auch "nicht betroffen".
Für den T6 Eu6b (2015-2019) gab es ein Update, bei dem die Dosierstrategie des SCR (AdBlue Kat) geändert wurde. Wenn man dieses Update machen ließ gabs von VW Gutscheine für AdBlue. Darüber hinaus gibt es den Vorwurf ubzulässiger Thermofenster duech gewisse Anwaltskanzleien, aber keinerlei Urteile beim T6 bia jetzt.

Grundsätzlich muss man zu dem Thema zwei Sachen sagen:
1. Sind Thermofenster nicht verboten, solange sie technisch gerechtfertigt und der Behörde offengelegt wurden.
2. Die Interpretation des Gesetzes hat sich hier in den letzten Jahren dramatisch geändert. Die Hersteller haben hier im Rahmen des sog. Dieselgipfels zugeständnisse gemacht, in deren Rahmen auch bestehende Varianten nachgebessert werden - über den Rahmen des zum Zulassungszeitraumes geltenden Gesetzes hinaus. Diese Updates werden von geschäftstüchtigen Anwälten jetzt als Schuldbeweis angeführt. Ob die Gerichte dem so folgen ist noch völlig unklar.

Einer Sache muss man sich da bewusst sein: der Anwalt bekommt sein Geld, egal ob der Kläger gewinnt oder nicht. Die Flut an Prozesswilligen Anwälten hat da also nicht unbedingt etwas mit Erfolgschancen zu tun.

Zu deinem Motor (laut Profil):
Der CXHA ist ein EA288nutz, Emissionsstufe Euro 6b.

Mfg
 
....als Autohersteller würde ich das genau so schreiben.


Ein kleiner Auszug...

Etwas anderes gilt für den Motor EA 288 (Nachfolgemodell des Motors EA 189). Bezüglich dieser Motoren wurde die Manipulation erst später bekannt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 9. April 2021, Az. 8 U 68/20) stellte für den Motor EA 288 erstmals auch eine unzulässige Abschalteinrichtung fest. Der betroffene Käufer des Fahrzeugs hatte Erfolg mit seiner Klage auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG.
 
Die Aktion sollte im Serviceplan als Aktion 23Z7 hinterlegt sein
 
Hallo Aldo,

noch etwas dazu:
Du hast einen 7 Jahre alten Gebrauchtwagen erworben.
Irgendwelche Forderungen gegenüber VW sollten da eigentlich egal sein.

Es bleibt also evtl. die Sorge, dass das Fahrzeug stillgelegt werden könnte.
Das halte ich für extrem unwahrscheinlich und würde mir da keine Gedanken machen.
 
Nun ja, derzeit sind wohl über 100 Verfahren, bei denen es um die Zulassung geht, vor dem Verwaltungsgericht Schleswig anhängig. Das Update für den EA189 hat das VG schon „kassiert“. DUH lässt grüßen. Gruß ebbodrölf
 
Moin, hier noch der Limk zum Urteil des VG Schleswig. Interessant ist insbesondere der Leitsatz 4, wonach erwartet werden kann, dass im Temperaturbereich von -15 bis + 40 Grad die Abgasreinigung nicht beschnitten wird.


Gruß ebbodrölf
 
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