Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

Was soll er denn groß sagen? Ich würde Dir sagen: Ja mei, ich baue die Autos nicht, ich verkaufe sie nur. Auf einem der Datenblätter im Prospekt steht ja auch irgendwo "Technische Änderungen vorbehalten". Und hier haben wir es offenbar mit einer solchen Änderung zu tun.
Im alten T5-Prospekt (beim T6 wird es nicht anders sein) steht zum Beispiel u. a. das drin:

Anhang anzeigen 212485

Sich darauf zu berufen was allein im Prospekt steht, halte ich also für sehr dünn. Vertraglich können sich beide Seiten auch auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, bei der letztlich eine Interessensabwägung vorzunehmen ist. Klar ist, dass Du den Bus nicht abzunehmen brauchst, wenn Du z. B. 6c bestellt hast und 6b bekommst und deswegen vielleicht mit einem Fahrverbot belegt wirst, das es bei 6c nicht gegeben hätte. Aber diese Konstellation haben wir hier noch nicht. Verbrauchs- und Abgaswerte gelten nur bedingt als Kriterium, da Angaben dazu nur dem Vergleich dienen und nicht absolut sind. Außerdem ändern sie sich auch je nach Ausstattung. Ich denke, es muss ein schwerwiegender Mangel vorliegen, der eine Nichtabnahme rechtfertigt. Etwas mehr Steuer oder etwas höherer Verbrauch oder so reicht nicht wirklich. Der Händler könnte sogar sagen, dass mit einem Software-Update das Auto sogar gegenüber der ursprünglich angebotenen Variante aufgewertet und daher noch besser ist. Daher kannst Du froh sein, nicht auch noch einen Aufpreis dafür bezahlen zu müssen. Brauchst ne gute Argumentationskette.....und solltest die Rechtsprechung dazu gut kennen. Ein Plan B ist jedenfalls nicht verkehrt.

Gruß Robert
He he he bist du vom Beruf ein Komiker?
 
Ist das so, dass das Auto damit „aufgewertet“ wird? Hab ich damit einen Vorteil ... Euro6b bleibt doch Euro6b... des Weiteren sagt, VWN dass die Abgasreinigung „optimiert“ wurde. Beispielsweise durch Änderung beim AGR sowie der Häufigkeit der Regeneration im Feinstaubfilter. Damit einher geht eine stärkere Belastung für diese Bauteile, welche allerdings weiterhin in den Spezifikationen liegen sollen - und damit zumindest die Garantiezeit überstehen sollten. Aber Garantieren tut dies VWN diesmal nicht, im Gegensatz zu dem Update nach dem E189 - dort wurde doch, wenn ich richtig gelesen habe, über eine „vertrauensbildende Maßnahme“ Garantie auf bestimmte Bauteile der Abgasreinigung gegeben. Siehe hierzu auf der E189-Prüfseite Infos rund um die Diesel-Thematik: Ist Ihr Volkswagen betroffen? | Volkswagen Deutschland unter den FAQ „Welche Ansprüche haben Verbraucher aus den vertrauensbildenden Maßnahmen (TBM)?“... Hier wird doch auf 11 aufgeführte Bauteile eine Gatantie von 24 Monaten oder 250.000km gegeben..

Was ist nun anders?

Abgesehen davon, die technischen Daten sind sehr wohl vertragsrelevant. In den Verkaufsbedingungen (zumindest in der bei mir vereinbarten Fassung) unter IV steht

Sind höhere Verbrauchswerte sowie CO2-Angaben (damit Steuern) im Interesse des Käufers?
Abgesehen davon hatte ich die NEFZ Verbrauchswerte bisher immer so verstanden, dass die Realverbäuche zwar höher sind, aber durchaus zu einem Vergleich taugen ... ein Fahrzeug was im NEFZ 5% weniger wie ein anderes verbraucht, tut dies dann auch im Realbetrieb. Aus diesem Grund macht ja auch die Angabe von VW zu den durchschnittlichen jährlichen Kraftstoffkosten Sinn..

Ich meine, die Interessen des Verkäufers sind, um im Wortlaut zu bleiben, für Dich durchaus als zumutbar zu bezeichnen, denn durch die Änderungen wird das Auto "verbessert". Und eine Verbesserung ist ja im Grunde ganz in Deinem Sinne, nicht wahr?

Ich will Dich keinesfalls ärgern, ich will nur mal darlegen, wie ein Verkäufer vielleicht argumentieren könnte. Du wirst im Streitfall anhand von Fakten beweisen müssen, dass Dir ein Nachteil widerfahren ist oder widerfahren wird. Vermutungen, Internetforen oder was auch immer haben keinerlei Bestandskraft. All das was hier diskutiert wird beruht größtenteils auf Hörensagen, Vermutungen und auch Wunschdenken. Manches ist bestimmt zutreffend, aber eben nicht oder nur sehr schwer beweisbar. Noch schwieriger wird es, wenn der Verkäufer auch noch mit nem Satz Winterräder als Bonus um die Ecke kommt, denn dann kann das als Entschädigung gewertet werden. Und glaub mal, dass diese Räder im Streitfall mit 2000€ taxiert werden.

Gruß Robert
 
Das Auto wird doch nicht verbessert. Ein versteckter Mangel (COP Prüfung) wurde korrigiert und damit die Verbrauchs- bzw. CO2 Werte mindestens gegenüber der Steuer deutlich verschlechtert.
Habe jetzt keine Lust alles selbst zu recherchieren, aber stelle doch mal die vorher/nachher Verbrauchswerte im Stadtverkehr aller Motoren und Varianten gegenüber.
Und ich habe den Grund dieser Erhöhungen noch nicht verstanden. Erstens wäre WLTP noch nicht Pflicht gewesen. Und zweitens kann es in den Größenordnungen auch keine Rundung der Umrechnung von WLTP auf NEFZ sein.
 
Ich meine, die Interessen des Verkäufers sind, um im Wortlaut zu bleiben, für Dich durchaus als zumutbar zu bezeichnen, denn durch die Änderungen wird das Auto "verbessert". Und eine Verbesserung ist ja im Grunde ganz in Deinem Sinne, nicht wahr?

Ich will Dich keinesfalls ärgern, ich will nur mal darlegen, wie ein Verkäufer vielleicht argumentieren könnte. Du wirst im Streitfall anhand von Fakten beweisen müssen, dass Dir ein Nachteil widerfahren ist oder widerfahren wird. Vermutungen, Internetforen oder was auch immer haben keinerlei Bestandskraft. All das was hier diskutiert wird beruht größtenteils auf Hörensagen, Vermutungen und auch Wunschdenken. Manches ist bestimmt zutreffend, aber eben nicht oder nur sehr schwer beweisbar. Noch schwieriger wird es, wenn der Verkäufer auch noch mit nem Satz Winterräder als Bonus um die Ecke kommt, denn dann kann das als Entschädigung gewertet werden. Und glaub mal, dass diese Räder im Streitfall mit 2000€ taxiert werden.

Gruß Robert

Wenn VW das Auto verbessert hätte auf 6d zB. wäre ich gerne bereit mehr zu zahlen. Genau das selbe erwarte ich dann aber auch von VW wenn das Auto jetzt mehr Sprit und mehr Steuern kostet.
 
Nicht ganz... warum?

Na doch ganz einfach, du tust so, als ob ein geflashter Bus eine Verbesserung wäre. Es steht doch schwarz auf weiß, dass der Wagen nach der Maßnahme:
1. Mehr verbrauchen wird,
2. Co2 Ausstoß höher wird,
3. NOx Ausstoß auch höher wird.

Zu welchen Nachteilen es führt, kann doch jeder erahnen.

Die neuen werte in dem konfigurator sind doch kein Zufall! Jetzt zu sagen das neue Software wäre in meinem Interesse ist doch ein Witz oder?
 
.
Aus Sicht von VWN ist es also doch das cleverste, das Auto zurück zu nehmen und an andre Kunden notfalls mit ein bisschen weniger Gewinn zu verkaufen.

Der Clou an der Geschichte ist, daß die stehengelassenen Autos einfach an den nächsten Kunden verkauft werden. Und zwar ohne Gewinnverlust. Kunde freut sich, daß er die Kiste gleich mitnehmen kann und nicht bis 2019 warten muss; Händler freut sich daß er die Kiste ohne Lieferzeiten anbieten kann. Win-win für beide.
Nur nicht für den, der zurückgetreten ist. :D
 
Das Auto wird doch nicht verbessert. Ein versteckter Mangel (COP Prüfung) wurde korrigiert und damit die Verbrauchs- bzw. CO2 Werte mindestens gegenüber der Steuer deutlich verschlechtert.......

Also wurde das Auto doch verbessert. Ein Mangel wurde korrigiert. Könnte auch ein fehlkonstruiertes AGR sein, welches durch ein anderes ersetzt wird, vollkommen egal.... Das kann sich auf die Verbrauchswerte negativ auswirken, muss es aber nicht pauschal.
 
Na doch ganz einfach, du tust so, als ob ein geflashter Bus eine Verbesserung wäre. Es steht doch schwarz auf weiß, dass der Wagen nach der Maßnahme:
1. Mehr verbrauchen wird,
2. Co2 Ausstoß höher wird,
3. NOx Ausstoß auch höher wird.

Zu welchen Nachteilen es führt, kann doch jeder erahnen.

Die neuen werte in dem konfigurator sind doch kein Zufall! Jetzt zu sagen das neue Software wäre in meinem Interesse ist doch ein Witz oder?

Ich tue nicht so. Ich sage nur, wie VW diese Maßnahme auslegen können wird, wenn es hart auf hart kommt. Und VW ist mit Sicherheit der Überzeugung, dass es eine insgesamt Verbesserung ist. Ich würde die Komiker also eher bei VW suchen.
 
Welche Nachteile sind das genau?

Wenn der Müller so weiter macht, dann ...

VW-Chef Müller würde Blaue Plakette mittragen
Zu einfach dürfe man es sich mit der Plakette zur Kontrolle von Fahrverboten aber nicht machen – sie dürfe „nicht pauschal nur auf Euro-6-Fahrzeuge geklebt werden“, betonte er. Es gebe Euro-5-Fahrzeuge, die emissionsärmer führen als Autos mit der Abgasnorm Euro 6.:uuups:

VW-Chef Müller würde Blaue Plakette mittragen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich tue nicht so. Ich sage nur, wie VW diese Maßnahme auslegen können wird, wenn es hart auf hart kommt. Und VW ist mit Sicherheit der Überzeugung, dass es eine insgesamt Verbesserung ist. Ich würde die Komiker also eher bei VW suchen.

Aha! Der Chefkomiker ist identifiziert. GröVaZ Müller - Größter VW-Chef aller Zeiten! Der Mann für unruhiges Fahrwasser. Wenn Sensibilität und Einfühlungsvermögen gefragt ist. Wenn Kunden Fragen stellen. Wenn Behörden aufmerksam werden. Läßt sich Anwaltspost von Kunden nur noch per Gerichtsvollzieher zustellen. Großartig dieser Mann. Wie Angie M. Er hat ebenso keine Ahnung, was man hätte besser machen können. Ein Prachtskerl, dieser Müller!
 
Blaue und hellblaue Plaketten: Was eine gestaffelte Lösung bringen würde - WELT

Hier im Filminterview gibt KA.... Müller sogar zu, dass die "Diesel" einen Wertverlust erlitten haben und erleiden werden. Im gleichen Atemzug spricht er aber davon, dass Entschädigungszahlungen auch keine Lösungen seien. Nachrüstung lehnt er ja sowiese ab! Die Luft ist sehr dünn da oben. Da reichen die Boni nur für eine Rettungsmaske!:uuups:8)
 
Nochmal kurz zum Thema zurück,. ..:
Hat nun jemand eine Händlerantwort auf die Frage der geänderten Werte bzgl Bestellung und Auslieferung?
Natürlich legt VW es so aus das das Fahrzeug verbessert wurde, möchte den Kunden sehen, der vor Gericht das Gegenteil beweist und Recht bekommt,...
Und ja, natürlich nimmt VW ggf den Bus zurück , los werden die den doch mit Kusshand. Ich hätte meinen auch lieber sofort....
 
Noch schwieriger wird es, wenn der Verkäufer auch noch mit nem Satz Winterräder als Bonus um die Ecke kommt, denn dann kann das als Entschädigung gewertet werden. Und glaub mal, dass diese Räder im Streitfall mit 2000€ taxiert werden.
Ist schon klar, dass der Händler so argumentieren wird, von daher auch ein Dank an euch alle für diese Hinweise... Mir geht es auch gar nicht darum nun möglichst viel herauszuholen. Finanziell wird die Wertekorrektur sicher kein Drama. Vielmehr geht es ums Prinzip. Zuerst wird ein ausgereiftes Fahrzeug geworben. Der Hersteller muss nachbessern und der Kunde soll mal eben negative Auswirkungen tragen? Zumindest der Mehrverbrauch sowie höhere Steuer ist ja bereits über Angaben von VWN belegt... über die Nutzungszeit kommt aber allenfalls 2000€ Mehrkosten raus ... von daher wäre ein Bonus, wie du schreibst, für mich völlig in Ordnung. Auch ein Jahr kostenfreie Anschlussgarantie wäre für mich ein Ausgleich... Auch wenn mein Liefertermin nicht überschritten wurde, denke ich dass ich vom Auslieferstop betroffen bin, immerhin haben sich dich die dabei erforderlichen Maßnahmen die Daten verändert...

Grundsätzlich möchte ich aber nur den Bus haben, freue mich eigentlich sehr drauf...
 
Nochmal kurz zum Thema zurück,. ..:
Hat nun jemand eine Händlerantwort auf die Frage der geänderten Werte bzgl Bestellung und Auslieferung?
Natürlich legt VW es so aus das das Fahrzeug verbessert wurde, möchte den Kunden sehen, der vor Gericht das Gegenteil beweist und Recht bekommt,...
Und ja, natürlich nimmt VW ggf den Bus zurück , los werden die den doch mit Kusshand. Ich hätte meinen auch lieber sofort....
Es wird nie eine Klage von jetzt ausgelieferten Autos gegen VWN vor Gericht verhandelt . Wer das Auto mit den Werten nicht haben will muss stornieren oder nicht abnehmen
 
Es wird nie eine Klage von jetzt ausgelieferten Autos gegen VWN vor Gericht verhandelt . Wer das Auto mit den Werten nicht haben will muss stornieren oder nicht abnehmen

So sehe ich es auch,.....

Wenn VW schlau wäre, würden sie zur Kundenbindung und Zufriedenheit ein kleines Goodie verteilen, zb eben genannte AG. ...wären letztendlich Peanuts aber eine nette Geste,..Gerade in Hinblicknauf das aktuelle Jahresergebniss
 
Wenn VW schlau wäre, würden sie zur Kundenbindung und Zufriedenheit ein kleines Goodie verteilen, zb eben genannte AG. ...wären letztendlich Peanuts aber eine nette Geste,..
Eine Anschlussgarantie wäre mehr als eine Geste ... eher eine „vertrauensbildende Maßnahme“ ... befürchtet wird ja gerade, dass die Zuverlässigkeit bzw. Haltbarkeit leidet. VW meint: „nein, kein Problem“ ... will das ja auch gerne glauben. Aber eine Garantie über eine bestimmen Zeitraum würde Vertrauen schaffen

Im übrigen hat VW das doch auch bei dem Update E189 auch schon gemacht, dort aber nur für ein Teil der Bauteile der Abgasanlage... Auch dort hieß es „vertrauensbildende Maßnahme“
 
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