Abweichung vom Bauzustand : Rückrufaktion 01E4 VW T5.2 Modell 2010

Ich würde einfach mal den damaligen Kaufpreis, sowie eventuelle Kosten für Nachrüstung oder Zubehör verlangen. Dann wäre man praktisch ohne Wertverlust gefahren. Hab gehört das funktioniert wenn man den Kaufvertrag hat.
 
ich habe noch keine Post bekommen, bin aber auch nicht der Erstbesitzer. An 2 Stellen habe ich gelesen, dass man bei VW online seine FIN überprüfen lassen kann. Ich finde allerdings nur die FIN Eingabe zu #Dieselgate und nicht zu den hier genannten Rückrufaktionen.
Hat einer von euch zufällig einen Link?

Und anknüpfend an die bereits erhaltenen Angebote:
Gibt es nur die Option des Rückkaufs durch VW oder wurde auch ein Tausch gegen ein neueres Modell angeboten?
 
Ja ein " Tausch" ist natürlich gewünscht, aber nicht 1 zu 1, zuzahlen musst du sowieso und die Differenz bleibt bei dir hängen.
Wenn es bei uns ein standard Auto von der Stage wäre hätte ich gegen einen vernünftigen Tausch vermutlich nichts, aber
wie auch bei den individuell ausgebauten Bullis ist es sehr ärgerlich.
Hinzu kommt , dass VW einen mit einem neuen wieder an sich bindet und das finde ich nicht ganz optimal.
 
Ich bin der Meinung das es auch mehr als nur der Kaufpreis ohne einer Nutzungsentschädigung sein sollte.

Schließlich waren die Autos ohne gültiger Zulassung ja extrem preiswerte "Schnäppchen" die man für den preis nicht wiederbschaffen kann.

Daher sollte man mal den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug ansetzen !!!

Da kommt man heute schnell auf mehr als den doppelten Kaufpreis.
 
Ich bin der Meinung das es auch mehr als nur der Kaufpreis ohne einer Nutzungsentschädigung sein sollte.

Schließlich waren die Autos ohne gültiger Zulassung ja extrem preiswerte "Schnäppchen" die man für den preis nicht wiederbschaffen kann.

Daher sollte man mal den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug ansetzen !!!

Da kommt man heute schnell auf mehr als den doppelten Kaufpreis.
Äh wie? Du möchtest jetzt MEHR haben, weil du WENIGER bezahlt hast? Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diese Logik jemand eingehen wird. Dein Rechtsanspruch wird sich immer nur an deinem tatsächlichen Aufwand messen (inkl. Verbesserungen, abzüglich Nutzung). Du könntest evtl. auf Erstattung anstelle von Fahrzeugtausch pochen, aber einen Aufpreis wegen eines einen Abschlags.... nee, sicher nicht. Ein gleichaltriges/gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen wäre schon kulant.
(Aus Sicht der anderen, versteht sich).
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls in manchen anderen Ländern überhaupt entschieden wird sieht es dann - meist - so aus, dass die Sache entweder nicht umgesetzt liegen bleibt oder mit geringst möglichem Aufwand und wenig Schikane erledigt wird.
Dies ist umso wahrscheinlicher, je blöder der jeweilige Aspekt ist.
Na das sag ich doch, die sind auch nicht anders als hier :D:rolleyes:
 
Äh wie? Du möchtest jetzt MEHR haben, weil du WENIGER bezahlt hast? Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diese Logik jemand eingehen wird. Dein Rechtsanspruch wird sich immer nur an deinem tatsächlichen Aufwand messen (inkl. Verbesserungen, abzüglich Nutzung). Du könntest evtl. auf Erstattung anstelle von Fahrzeugtausch pochen, aber einen Aufpreis wegen eines einen Abschlags.... nee, sicher nicht. Ein gleichaltriges/gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen wäre schon kulant.
(Aus Sicht der anderen, versteht sich).
Zudem zum Kaufzeitpunkt weder der Käufer noch der Verkäufer von einer möglichen nicht vorhandenen Zulassung wussten und das daher niemals im Kaufpreis berücksichtigt wurde.
 
Zudem zum Kaufzeitpunkt weder der Käufer noch der Verkäufer von einer möglichen nicht vorhandenen Zulassung wussten
Gut, ob der zumindest erste Händler die Teile vielleicht günstiger bekommen hat, weil VW ja wusste, dass sie "verbastelt" sind, wissen wir nicht. Es wäre allerdings ein Skandal, wenn man den Händlern auch verraten hat, warum und sie ggf. wissen mussten, dass sie nicht zulassungfähige Autos verkaufen. Aber das muss VW ihnen ja nicht unbedingt verraten haben.
 
Im Caliboard hat jemand dieses Angebot erhalten

>>>
Also wir habe am Montag ein Angebot von Wolfsburg bekommen. Nach DAT Schwacke wär unser No LImit 26500€ Wert bei einem Baujahr von 2007 mit Kilometerstand 89000km.

Man würde uns 30800€ geben aber das haben wir ausgeschlagen.



Wir haben unseren No Limit 2014 gebraucht aus der VW AG gekauft mit 14500km und diesen Kaufpreis wollen wir erstattet haben. Mal sehen wie es weiter geht denn VW wollte den Kaufvertrag haben und dazu haben wir noch ein TÜV Bericht über eine Einzelvollabnahme nach § 21 STVZO mit geschickt.



Jetzt heißt es wieder warten.



In *******+ fährt noch ein No Limit herum und mit dem haben wir Kontakt aufgenommen aber er hat kein Brief von VW bekommen. Demnach kann ich mir vorstellen das nicht generell der No Limit betroffen ist.

<<<



Was er damals gezahlt hat will er ( noch ) nicht bekannt geben
 
Im Caliboard hat jemand dieses Angebot erhalten

>>>
Also wir habe am Montag ein Angebot von Wolfsburg bekommen. Nach DAT Schwacke wär unser No LImit 26500€ Wert bei einem Baujahr von 2007 mit Kilometerstand 89000km.

Man würde uns 30800€ geben aber das haben wir ausgeschlagen.



Wir haben unseren No Limit 2014 gebraucht aus der VW AG gekauft mit 14500km und diesen Kaufpreis wollen wir erstattet haben.


Kann ich jetzt nicht verstehen? Das Auto wurde 5-6 Jahre und rund 75000 Km genutzt und das soll jetzt umsonst sein? 4300 € über Listenpreis finde ich jetzt mal nicht sooo schlecht.
 
Das verstehe ich aber auch nicht. Schwacke spiegelt doch meines Wissens den tatsächlichen Marktwert wieder, sogar den teureren Händler-Verkaufspreis. Schwacke berücksichtigt doch damit sogar den Fakt, dass Busbekloppte völlig überhöhte Preise zu zahlen bereit sind. Oder habe ich da was falsch?
Oder handelt es evtl. um einen BiTurbo-Cali, das wäre ja nicht so selten. Dann könnte natürlich u.U. ein unnatürlicher Preisverfall geltend gemacht werden.
 
Ich vermute, dass es ausnahmsweise durchaus mal ganz gut ausgehen kann, denn VW wird ja nicht umsonst mit der aus meiner Sicht sehr kundenfreundlichen Annahme einer Laufleistung von nur 150tkm an die Sache rangehen. Damit gibt es ja deutlich mehr Geld zurück, als nach normaler Laufleistung (ca. 250tkm) zustehen würde. Man will offenbar Diskussionen und Klagen vermeiden.

Es ist genau umgekehrt. Die angenommene geringe Laufleistung führt zu einer hohen Nutzungspauschale für die gefahrenen km mit geringeren Restwert, der dann ersetzt wird.
 
Beim KBA ist noch nichts von neuer Rückrufaktion. Ich lass mich überaschen!
 

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Vielleicht sollte VW ja doch besser aufhören Fahrzeuge zu bauen wenn derartige „Fehler“ passieren? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das ohnehin nicht einfach so und aus Versehen passiert sondern aus purer Ignoranz, Unvermögen bzw. die pure Absicht.
Auch dieser Konformitätsnonsens beim T6 soll doch nur das neuerliche Vollversagen kaschieren und zeigt nur auf was das für eine Unternehmung ist und was das KBA für eine Lächerlichbehörde ist.
 
Es ist genau umgekehrt. Die angenommene geringe Laufleistung führt zu einer hohen Nutzungspauschale für die gefahrenen km mit geringeren Restwert, der dann ersetzt wird.
Stimmt, wurde oben aber auch bereits geklärt.
 
Vielleicht sollte VW ja doch besser aufhören Fahrzeuge zu bauen wenn derartige „Fehler“ passieren? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das ohnehin nicht einfach so und aus Versehen passiert sondern aus purer Ignoranz, Unvermögen bzw. die pure Absicht.
Auch dieser Konformitätsnonsens beim T6 soll doch nur das neuerliche Vollversagen kaschieren und zeigt nur auf was das für eine Unternehmung ist und was das KBA für eine Lächerlichbehörde ist.
Das "Vollversagen", wie du es nennst, hat sich VW geleistet - das ist offensichtlich. Sie haben die Gesetze ignoriert und Prototypen bzw. Testfahrzeuge zu Geld gemacht in einem Zustand, von denen sie selbstverständlich genau wussten, dass sie das nicht durften. Soweit klar. Nur was erwartest du jetzt vom KBA? Dass es die Gesetzesverstöße von VW durch eigene Gesetzesverstöße wieder gut machen soll und man ihm damit vorwerfen kann, dass es die Fahrzeugbesitzer nicht geschützt hat? Woher willst du wissen, bei welchen der betroffenen Busse es sich nur um Lapalien handelt und bei welchen es ggf. massivere Eingriffe in die sicherheitsrelevanten Eigenschaften gegeben hat? Das genau ist ja das, was VW nicht kann.
 
Testfahrzeuge zu Geld gemacht in einem Zustand, von denen sie selbstverständlich genau wussten, dass sie das nicht durften. Soweit klar.
Soweit so klar?
Warum?
Hat VW das zugegeben?
Nicht dass VW eine Unschuldslamm wäre, ganz sicher nicht. Aber ich halte (von oben gesteuerte) Absicht an der Stelle für eher Unwahrscheinlich.
 
Äh wie? Du möchtest jetzt MEHR haben, weil du WENIGER bezahlt hast? Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diese Logik jemand eingehen wird. Dein Rechtsanspruch wird sich immer nur an deinem tatsächlichen Aufwand messen (inkl. Verbesserungen, abzüglich Nutzung). Du könntest evtl. auf Erstattung anstelle von Fahrzeugtausch pochen, aber einen Aufpreis wegen eines einen Abschlags.... nee, sicher nicht. Ein gleichaltriges/gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen wäre schon kulant.
(Aus Sicht der anderen, versteht sich).


Ich will ja gar nicht verkaufen !
Für einen Wagen mit meiner Ausstattung ruft VW als T6 57.000 € inkl MwSt UVP auf
Was soll ich denn da mit dem Kaufpreis zuzüglich 4 % Zinsen ab kauf heute noch reißen ?
Da soll ich wohl noch richtig drauf legen !?!
Klar doch aber dann bestimmt NICHT mehr bei VW
 
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