Moin,
ich durfte ja erst das hintere Rohr wegen dem bekannten Riss auf das neue Rohr tauschen, dann kam drei Monate später das AGR—Ventil neu. Dabei wurde dann das vordere Rohr auf das neue Rohr getauscht und wieder das neue hintere Rohr erneuert. Ich habe die Werkseinbauanleitung lesen dürfen, darin wird für das Baujahr 2016 ausdrücklich der Wechsel von den beiden Rohren vorgeschrieben. Ich verstehe ja, dass die alten Rohre, die zu schwach konstruiert waren, dann gleich getauscht werden, insbesondere das hintere Rohr, wenn man schon in den Eingeweiden wühlt. Aber wieso muss das hintere Rohr, wenn schon auf das neue Rohr gewechselt worden ist, nach nur drei Monaten wieder getauscht werden?
Hat da jemand eine Erklärung für? Oder hat jemand Einblick für das Folgebaujahr 2017 ab dem Zeitpunkt, ab dem die neuen „verstärkten“ Rohr ab Werk verbaut worden sind? Wenn für dieses Baujahr beim AGR—Tausch der Rohrtausch nicht mehr vorgeschrieben ist, dann hätte ich wohl das hintere Rohr nicht wechseln müssen. Mein Freundlicher hat da bislang keine überzeugende Erklärung für, konnte nur auf die Einbauanleitung verweisen.
Bin für jeden Hinweis dankbar, Gruß ebbodrölf