Airbag für Doppelsitzbank nachrüsten T5.1

Pixelfehler36

Jung-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 Shuttle
Erstzulassung
2009
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
HSN/TSN: 0603/AIF
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
- Fahrerairbag
- Beifahrerairbag
- Heck PDC
Umbauten / Tuning
Erstbatterie: Accurat Plus P103 Autobatterie 103Ah
Batterietrennrelais: 120A 12/24V Cyrix-ct
Zweitbatterie: ECTIVE EDC120 Deep Cycle AGM 120A
Sinus-Wechselrichter: ECTIVE SSI14
FIN
WV2ZZZ7HZ9H093xxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HJ
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
T5 SHUTTLE/KOMBI 1.9 TDI Langer Radstand / Hochdach ab Werk
Hallo zusammen,

gerne würde ich den Einzelsitz vom Beifahrer auf eine Doppelsitzbank umrüsten. Ich habe schon einige Beitrage im Forum gelesen und auch Tante google befragt, es sind aber noch ein paar Dinge für mich unklar. Ein Airbag für den Beifahrer ist vorhanden, habe aber gelesen das es wohl unterschiedliche gibt. Eine kleine Version für den Einzelsitz und eine größere Version für den Doppelsitz. Da ich Nachwuchs bekommen wäre es natürlich super wenn ich den Airbag auch deaktivieren könnte wenn die Babyschale vorne montiert ist. Habe gesehen das es wohl T5 gibt, die rechts neben dem Handschuhfach ein Schloss dafür besitzen, ich habe leider nicht so eins.

Folgende informationen zum Thema Airbag(Steuergerät) konnte ich VCDS entlocken:
Adresse 15: Airbag Labeldatei: DRV\6Q0-909-605-VW5.lbl
Teilenummer: 1C0 909 605 A
Bauteil: 3C AIRBAG VW51 0011
Codierung: 13123
Betriebsnr.: WSC 02736
VCID: 221C17276DDB6D5BDD6-5119

Kein(e) Fehlercode(s) gefunden.

Nun stellen sich mir noch folgende Fragen:
1. Kann ich einfach einen größeren Airbag für die Doppelsitzbank verbauen oder muss auch das Airbag-Steuergerät getauscht werden?
2. Müssen für das Vorhaben auch andere Verkleidungsteile als das der Beifahrertür getauscht werden?
3. Könnte man ein Schloss zum deaktivieren nachrüsten?
4. Der Wagen ist zur Zeit mit Sitzplätzen zugelassen, hat aber nur 3 eingebaut. Müsste ich da was Eintragungstechnisch ändern lassen?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann. Besten Dank und Lieben Gruß
 
Hier kommen noch mal ein paar weiter Informationen die es erleichtern sollten mir weiter zu helfen 😁.

Bildschirmfoto 2023-08-25 um 16.33.29.png


Habe auch mal die Verkleidung auf der Beifahrerseite entfernt und mal ein Foto vom Airbag gemacht bei mir ist wohl der kleine mit der Teilenummer 7H1 880 200C verbaut.
IMG_1458.jpeg


In der Zulassung meines Busses sind unter S.1 9 Sitzplätze eingetragen.
Unter 5 steht aber Fz. z. Per .bef.b. 8Spl. Mehrzweckfahrzeug.

Ich würde gerne zu dem Fahrersitz und der Beifahrer-Doppelsitzbank noch in der zweiten reihe einen Einzelsitz neben der Schiebetür verbauen Sitzanker sind ja schon vorhanden. Danach würde ich dann einfach beim Tür die restlichen Sitzplätze austragen lassen. Das sollte doch gehen oder?

Auf der Seite zu Tür scheint auf jedenfall noch ein Wenig platz bis zur Türverkleidung zu sein.
IMG_1467.JPG

Freue mich über jeden Ratschlag und Hilfe. Vielen Dank
 
Nun stellen sich mir noch folgende Fragen:
1. Kann ich einfach einen größeren Airbag für die Doppelsitzbank verbauen oder muss auch das Airbag-Steuergerät getauscht werden?
2. Müssen für das Vorhaben auch andere Verkleidungsteile als das der Beifahrertür getauscht werden?
3. Könnte man ein Schloss zum deaktivieren nachrüsten?
4. Der Wagen ist zur Zeit mit Sitzplätzen zugelassen, hat aber nur 3 eingebaut. Müsste ich da was Eintragungstechnisch ändern lassen?
Hallo Pixelfehler,
über die Suchfunktion müssten man eigendlich die meisten Frage beantworten können.
Ich versuche es trotzdem mal ohne,
und ohne Gewähr,
und es ist nur meine Meinung:
zu 1: einfach tauschen
zu 2: es müssen gar keine Verkleidungsteile getauscht werden, auch keine von der Tür.
zu 3: ich denke schon, würde aber die ganz kleinen Kinder nach hinten setzen.
zu 4: ich würde auch nichts anders eintragen lassen, ich kann doch auch so jederzeit mal einen Sitz ausbauen
 
1. Kann ich einfach einen größeren Airbag für die Doppelsitzbank verbauen oder muss auch das Airbag-Steuergerät getauscht werden?
Wenn du sowas fragen musst, hast du offensichtlich nicht die entsprechende Sachkunde um mit Airbags zu hantieren. Ohne den entsprechenden Nachweis bekommst du nichtmal die Teile auf legalem Weg.
 
Danach würde ich dann einfach beim Tür (TÜV?) die restlichen Sitzplätze austragen lassen.

Warum? Wenn es geht, lass sie drin, schadet ja nicht.
 
Danke habe tatsächlich die Suchfunktion genutzt und nach weiteren gefühlten 20 Beiträgen zu diesem Thema waren nicht alle Fragen beantwortet und oft steht in dem einen Beitrag etwas anderes als in einem anderen.

@mika3 vielen Dank für deine Rückmeldung und die Beantwortung meiner Fragen.

Zu 3. habe herausgefunden das es geht aber das Airbagsteuergerät müsste in meinem Fall gewechselt werden.

@mika3 I know Kinder sind hinten besser aufgehoben aber es gibt hinten nur einen Einzelsitze und ich hätte gerne mein Kind auf Kurzstrecken im Blick. Außerdem ist es schon ganz nice beim Campen nicht den Einzelsitz im Wohnraum stehen zu haben.

@Slaughtercult danke auch für deine Rückmeldung.
Wenn du sowas fragen musst, hast du offensichtlich nicht die entsprechende Sachkunde um mit Airbags zu hantieren. Ohne den entsprechenden Nachweis bekommst du nichtmal die Teile auf legalem Weg.
Ich wusste nicht das man sachkundig sein muss, um Dinge zu erfragen. Vielleicht bin ich ja Sachkundig und kenne mich mit dem Fahrzeug nur nicht so gut aus, möchte mir Informationen von erfahrenen Kollegen einholen, vielleicht kenne ich ja auch Menschen die Sachkundig sind und so einen Umbau durchführen dürfen oder ich möchte mich informieren bevor ich eine Werkstatt damit beauftrage.

Airbags bekommt man auch in der Bucht oder kann diese tauschen mit jemand der evtl. einen Einzelsitze verbauen möchte. Wüsste nicht was daran illegal sein sollte. Kläre mich bitte auf wenn dem nicht so sein sollte.

Ich möchte anmerken das deine Rückmeldung als passiv aggressiv aufgefasst werden könnte. Würde dir nahelegen eine Rückmeldung etwas anders zu formulieren um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen.

@parabulli weil der tüv jedes mal wenn ich fragt wo die Gurte und die Sitze 💺 sind und mir immer sagt eigentlich müssten die ausgetragen werden wenn sie nicht verbaut sind. Ich sag dann immer das sie ja einfach wieder eingeklickt und befestigt sind.

So wie es für mich aussieht müsste ich mir eine Doppelsitzbank besorgen und einen dazugehörigen Airbag und wäre ziemlich schnell legal mit einer Doppelsitzbank unterwegs oder?
 
Lass sie fragen, wenn sie zu dumm sind, das zu kapieren.;)
Man muss die Sitze bie z.B. einem Sharan noch nicht mal haben.

Airbags bekommt man auch in der Bucht oder kann diese tauschen mit jemand der evtl. einen Einzelsitze verbauen möchte. Wüsste nicht was daran illegal sein sollte. Kläre mich bitte auf wenn dem nicht so sein sollte.

Um Airbags zu wechseln, braucht man einen speziellen Schein. ("Sprengschein")
s. hier: Airbagwechsel
 
Ja das ist mir schon bewusst.

Habe nie das Gegenteil behauptet oder gesagt das ich einen solchen Sprengschein besitze. Das eine hat doch auch nichts mit dem anderen zu tuen oder? Wollte doch nur in Erfahrung bringen ob es möglich ist und legal von Einzelsitz auf Doppelsitzbank umzurüsten. Wenn die Antwort darauf lautet ja aber das darf nur vw selber machen ist das auch eine legitime Antwort. Der Hinweis ist ja auch vollkommen angebracht.

Ich kenne tatsächlich jemanden der solch einen Schein besitzt und auch die Möglichkeit hat den Airbag zu kaufen zu transportieren und zu tauschen.
 
Deine Frage sich ein bisschen naiv angehört....

Ich denke, wenn Du einen funktionierenden Airbag kaufst und der anschließend eingebaut ist, kann der TÜV nur feststellen, dass der richtige drin ist.
Ich habe noch nicht gelesen, dass man eine Einbaubescheinigung/VW-Rechnung braucht. Er kann ja theoretisch ab Werk drin gewesen sein, das kann der TÜVer nicht mehr nachprüfen.
Als schwieriger sehe ich den Deaktivierungsschalter an, da könnte es auffallen, wenn er nicht genau da sitzt wie beim Original.

Je nach Bestuhlung müsstest Du aber den Beschränkungseintrag für 8 Personenzahl herausnehmen lassen, dann fällt es auf und der Prüfer könnte neugierig werden.
Interessant wäre es, wenn Du eine anschließend 3-3-2 oder 3-2-3 Bestuhlung hättest, dann gäb es theoretisch für den Prüfer nichts zu prüfen.
 
Airbags bekommt man auch in der Bucht oder kann diese tauschen mit jemand der evtl. einen Einzelsitze verbauen möchte. Wüsste nicht was daran illegal sein sollte. Kläre mich bitte auf wenn dem nicht so sein sollte.

Airbag- und Gurtstraffereinheiten unterliegen den Regelungen des Sprengstoffgesetzes und sind demnach pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 (§ 3a SprengG Abs. 1 Ziff. 3a in Verbindung mit § 4 der 1. SprengV Abs. 1 und Abs. 3). Ein- und Ausbau, Aufbewahrung oder Vertrieb sind grundsätzlich nur Personen mit mindestens eingeschränkter Fachkunde (6-stündiger Lehrgang und Sachkundenachweis) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt,[59] ebenso das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind. Ausgenommen ist der sonstige Umgang damit, solange die Einheit in ein Fahrzeug oder Fahrzeugteil fest eingebaut ist, sowie natürlich die bestimmungsgemäße Verwendung bei automatischer Auslösung.[60]

Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Laut Altfahrzeug-Verordnung sind Airbags aus jedem Altfahrzeug unverzüglich nach Anlieferung im Demontagebetrieb von geschultem Fachpersonal nach Herstellervorgabe zur Entsorgung im Fachbetrieb auszubauen oder auszulösen.[61]

Die Lagerung von Airbags hat gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 „Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten“ zu erfolgen.[62] Danach darf bei Lagerung in Arbeitsräumen eine maximale Explosivstoff-Netto-Höchstmasse von 10 kg nicht überschritten werden. Bei Lagerung in Lagerräumen oder bei ortsbeweglicher Lagerung ist eine Explosivstoff-Netto-Höchstmasse von maximal 100 kg zulässig. Die Lagerung darf grundsätzlich nur in gewerblich genutzten Räumen erfolgen.

Der Verkauf und Erwerb durch Privatpersonen, die in der Regel nicht geschult oder nach dem Sprengstoffgesetz (§ 19 SprengG) verantwortlich sind, ist nicht gestattet. Privatpersonen dürfen Gasgeneratoren weder aus der Verpackung nehmen noch damit umgehen, in ein Fahrzeug einbauen oder anderen Personen überlassen. Privatpersonen dürfen nur die im Fahrzeug eingebauten Gasgeneratoren im eingebauten Zustand überlassen werden.

Gasgeneratoren gelten beim Versand als Gefahrgut und sind entsprechend so zu verpacken, zu markieren und nachzuweisen.
 
Ist doch bekannt,
aber wenn er drin ist - wird da mit der Hand signiert, wer ihn eingebaut hat?
Zudem bei einem VW-Bus, wo kein Prüfen checkt, was für einer ursprüngich drin war?
 
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