Aufbaurichtlinie: 3.8 Schutz der Fahrzeugbatterie bei längeren Standzeiten

AW: Aufbaurichtlinie: 3.8 Schutz der Fahrzeugbatterie bei längeren Standzeiten

Moin,

sehr interessant was du da ausgegraben hast. Leider kenne ich die Antwort auch nicht, obwohl ich es eigentlich müßte... :(

Die Aufbaurichtlinien betreffen übrigens noch den T5 vor GP!

Bin gespannt, wer den Stecker findet.

Gruß vom Nordlicht
 
AW: Aufbaurichtlinie: 3.8 Schutz der Fahrzeugbatterie bei längeren Standzeiten

Bin gespannt, wer den Stecker findet.

Hallo!

Könnte mir vorstellen dass da einfach ein Adapter zwischen Batteriekabel und Pluspol der Starterbatterie zwischengeschraubt ist. Dieser wird dann vor der offiziellen Fahrzeugübergabe an den Kunden entfernt.

Oder sie meinen Polklemme wenn sie Stecker schreiben ...
 
AW: Aufbaurichtlinie: 3.8 Schutz der Fahrzeugbatterie bei längeren Standzeiten

Könnte mir vorstellen dass da einfach ein Adapter zwischen Batteriekabel und Pluspol der Starterbatterie zwischengeschraubt ist. Dieser wird dann vor der offiziellen Fahrzeugübergabe an den Kunden entfernt.

Dann passt aber nicht der folgende Satz aus meinem Link:

Sollten Fahrzeuge bei Aufbauherstellern längere Zeit stehen, muß die Steckverbindung wieder getrennt werden.

Die Steckverbindung sollte also auch nach der Auslieferung noch vorhanden sein.

Viele Grüße
MV97
 
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Mein Tip: Die Steckverbindung gibt es nur bei Fahrzeugen / Fahrgestellen ("Zugkopf"), die an Aufbauhersteller geliefert werden.

Außerdem wird sie wahrscheinlich nicht direkt an der Batterie sein (zu großer Strom) sondern in der Haupt +Leitung zum Sicherungskasten. Direkt an der Batterie hängen dann nur LIMA / Anlasser, die ja keinen Ruhestrom haben.

Gruß, Marcus
 
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