Diesel Software Update darf nicht erzwungen werden

G

Gelöscht 129107

Guest
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am 26. 2. 18 entschieden, dass:

das Software Update eines VW Amorak nicht erzwungen werden darf.

So hat der Besitzer dieses Amoraks geklagt gegen einen Stilllegungsbescheid des zuständigen LRA Rhein-Neckar-Kreis.
Er bekam Recht !

Für den Amorak und seinen Besitzer bedeutet das:
Bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung zu diesem Thema darf das Auto ohne Update weiter fahren.
Das LRA RNK musste die Verfahrenskosten tragen.

Das trifft natürlich auch auf die Besitzer des VW T6 zu.
Niemand kann demnach gezwungen werden ein entsprechendes fragwürdiges Update aufspielen zu lassen, dessen Auswirkungen auf den Motor und das gesamte Fahrzeug unklar ist.

Man hatte ja bisher schon eine 18 monatige Umrüstungsfrist, nun kommt noch hinzu, dass es noch einige Zeit dauern dürfte, bis es zu diesem Thema zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.
Das Thema Update rückt somit für diejenigen T6 Fahrer in weite Ferne, die ihr Fahrzeug mit der neuen Software nicht beglücken wollen.
 
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am 26. 2. 18 entschieden, dass:

das Software Update eines VW Amorak nicht erzwungen werden darf.

So hat der Besitzer dieses Amoraks geklagt gegen einen Stilllegungsbescheid des zuständigen LRA Rhein-Neckar-Kreis.
Er bekam Recht !

Für den Amorak und seinen Besitzer bedeutet das:
Bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung zu diesem Thema darf das Auto ohne Update weiter fahren.
Das LRA RNK musste die Verfahrenskosten tragen.

Das trifft natürlich auch auf die Besitzer des VW T6 zu.
Niemand kann demnach gezwungen werden ein entsprechendes fragwürdiges Update aufspielen zu lassen, dessen Auswirkungen auf den Motor und das gesamte Fahrzeug unklar ist.

Man hatte ja bisher schon eine 18 monatige Umrüstungsfrist, nun kommt noch hinzu, dass es noch einige Zeit dauern dürfte, bis es zu diesem Thema zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.
Das Thema Update rückt somit für diejenigen T6 Fahrer in weite Ferne, die ihr Fahrzeug mit der neuen Software nicht beglücken wollen.


Wer immer da geklagt hat, er verdient höchste Anerkennung dafür.
 
Ich werde beim nächsten Werkstattaufenthalt im Vorfeld schriftlich erklären, das jedwede SW Updates an der Motorsteuerung und Abgasreinigung zu unterlassen sind.
 
Alle machen sich ins Hemd.
Es geht im Prinzip ja nur um bestimmte Straßen und bestimmte Uhrzeiten.
Es wird kein generelles Fahrverbot für jegliche Diesel geben.
Und die Software haben die, die jetzt den Bus bekommen, wohl eh schon drauf.
Die kein vcds haben und nicht hier im Forum lesen, die werdens wohl garnicht merken ob sich was geändert hat. Das wird die Mehrzahl sein.


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Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am 26. 2. 18 entschieden, dass:

das Software Update eines VW Amorak nicht erzwungen werden darf.

So hat der Besitzer dieses Amoraks geklagt gegen einen Stilllegungsbescheid des zuständigen LRA Rhein-Neckar-Kreis.
Er bekam Recht!
Hast du den Link zum Urteil? Das Hervorgehobene ist leider keiner...

Edit:
Unter Übersicht ist das Urteil leider nicht zu finden... hast du das Aktenzeichen zur Hand?
 
Verwaltungsgericht Karlsruhe Az.: 12 K 16702/17

Anscheinend noch nicht eingepflegt
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle machen sich ins Hemd.
Es geht im Prinzip ja nur um bestimmte Straßen und bestimmte Uhrzeiten.
Es wird kein generelles Fahrverbot für jegliche Diesel geben.

Hallo Crasher,
es geht bei dem Update ja nicht darum wer wohin fahren darf, sondern darum dass der T6 TDI die Aabgasgrenzwerte für die Euro 6b Norm nicht (wenn auch knapp) erreicht. Somit hat das Fahrzeug streng genommen keine Möglichkeit eine Zulassung zu erhalten. Durch das Softwareupdate soll eine Reduktion der mittleren NOx Emission erreicht werden. Soweit ich es verstanden habe geht es dabei häuptsächlich um die Regenerationsphase des DPF.

Ich hätte mal ein ähnliches Problem. Vor etwa 5 Jahren wollte ich mir meinen ersten VW Bus kaufen. Es sollte ein T4 werden. Damals hat die BMW AG einen super erhaltenen Multivan verkauft. Es war ein Werkswagen der nur auf dem Betriebsgelände gefahren ist. Kein Rost, super gepflegt! Baujahr war 1999 und hatte erst 61.000 km auf der Uhr. Der Bus war damals für 2500€ netto auf einer Händlerplatform und für 3500€ mit Gewährleistung in mooooooobile.de inseriert. Super Schnäppchen!

Die Sache hätte aber einen Haken. Der Bus war noch nie zugelassen worden. Mit Abgasnorm Euro 3 (glaube ich) war aber auch nie wieder eine Zulassung möglich, da für den Staat das dann die Erstzulassung gewesen wäre. Somit war der Bus nur für eigner großer Privatgrundstücke, als Schlachtfahrzeug oder als Exportfahrzeug in ferne Länder ohne Strenge Zulassungsvorschriften interessant.

Das gleiche Problem kommt ab 1.9.18 wieder auf uns zu. Alle Fahreuge mit Euro 6b müssen bis 31.8.18 zugelassen sein. Sonst werden sie wohl zu Museumsstücken...

Ich kann aber jeden verstehen, der mit einem Softwareupdate an seinem Fahrzeug nicht so ohne weiteres einverstanden ist! Sicher wird durch das Update der T6 nicht zum Saubermann und auch nicht zum unfahrbaren Monstrum werden. Aber früher oder später werden wohl Lösungen her müssen...

Grüße

Jürgen
 
Danke für das AZ :)

Ok, Stilllegung im Sofortvollzug geht nicht ... aber das Urteil sagt nicht aus, der Zwang zum Update generell nicht besteht ... immerhin meint das Gericht, dass der „Aspekt der Luftreinhaltung ein hohes Schutzgut ist“. Lediglich die Eilbedürftigkeit besteht nicht.
 
Genau so! Das Urteil ist alles andere als ein Sieg für Update-Verweigerer!
 
Und derzeit wird bei fehlendem, jedoch vorgeschriebenem, Software-Update bei einer anstehenden Hauptuntersuchung nach §29 STVZO auch keine Plakette erteilt.

Gruß T2-Fahrer
 
Hallo, Mitforristen.

Jetzt noch mal, der "absoluten" Klarheit halber bitte! :pro::danke:

Sind eigentlich die Abgaswerte während der Fahrt beanstandet worden und der Grund für die Auslieferungsverzögerung oder wurde die Überschreitung der zulässiegen Grenzwerte beim klassischen 'Synthetischem' Labor NEFZ-Testzyklus ermittelt?

Denn niemand, nicht einmal VW kann mir Garantieren, das es irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Motor, oder den gesammten Abgasstrang geben wird. Genau deshalb, gibt es in den USA ja solche Rückkäufe und teuren Entschädigungen! 8)

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Es stimmt ja alles ... aber !!! wenn all diese Teppichetagentypen ihren Job ernst genommen hätten und einfach nur ihren Job gemacht hätten wäre so etwas wie es jetzt zu einem Heyp ausgebrochen ist nie gekommen , leider ist die Verknüpfung zw. Politik und Industrie viel zu eng , so das man fast schon von einem "Staatskartell" sprechen könnte... und jetzt wo so viele laut aufschreien und alle Diesel vertäufeln und gar abschaffen wollen , aber zur gleichen Zeit wieder Ausnahmen schaffen ( LKW , Schiffe , Flieger , Versorger ) ist das doch gleich wieder so richtig halbherzig gewollt gedacht . Kann mir aber noch vorstellen das der Dieselpreis und die Steuern kräftig angehoben werden um uns weiss machen zu wollen es zu kompensieren (denke da an das Ozonloch , wovon heute keiner mehr redet , ach ja wir haben ja damals mit den Mehreinnahmen es stopfen können ... sorry ) .
Mit dem Update ist das ja auch eine rechtliche Sache , wenn es gemacht ist kann man ja auch nicht mehr klagen da die Beweise nicht mehr nachweisbar sind (alles ohne Garantie) , clever und jetzt kommt die Politik wieder ins Spiel (Schutz der Industrie ) u. sagt dir das du es machen musst sonst keine Plakette mehr ... und der Kreis der Verblödung ist geschlossen . .... ich könnte einfach nur k....n
 
Leider habt Ihr das Gerichtsurteil weder vollständig gelesen noch verstanden.

Das Verwaltungsgericht hat nicht bemängelt, dass das Update erzwungen wurde. Es hat lediglich festgestellt, dass die Stilllegung des Fahrzeugs per Eilentscheid unangemessen ist.

Der Updateverweigerer gewinnt also höchstens ein paar Wochen.

Gruß, Marcus
 
(denke da an das Ozonloch , wovon heute keiner mehr redet

Das Ozonloch ist so ziemlich das schlechteste Beispiel um gegen Umweltpolitik zu protestieren:

Natürlich redet keiner mehr vom Ozonloch - das hat sich nämlich zurückgebildet. Die Maßnahmen (vor allem FCKW Verbot) haben gegriffen und funktioniert.

Gruß, Marcus
 
Sorry , glaubst du wirklich das Europa und davon nur ein Teil das Ozonloch gerettet/geschlossen hat

Europa hat wie du ja auch bestimmt weisst Ihren Dreck mal wieder Gewinnbringend in die dritte Welt Exortieren können und es weiter macht , du brauchst daauf nicht antworten , wir Europäer sind doch so guut zu dieser Welt (wenns Geld bringt) :confused:

Möchte damit niemanden angreifen , ist nur meine Meihnung
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry , glaubst du wirklich das Europa und davon nur ein Teil das Ozonloch gerettet/geschlossen hat

Nicht nur Europa. FCKW werden weltweit nicht mehr produziert. Die Zusammenhänge zwischen FCKW Nutzung und Ozonschicht sind klar bewiesen.
 
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