Diesel Software Update darf nicht erzwungen werden

beim E189-Update habe sich doch die amtlichen Abgaswerte doch nicht verändert, der Mangel besteht in der unzulässigen Abschalteinrichtung
richtig, hab nichts anderes behauptet.
Bei unserem „E288-Update“ ändern sich - höchstwahrscheinlich - die Abgaswerte in den COC-Bescheinigung gegenüber den beworbenen und bestellten Angaben
richtig, hab nichts anderes behauptet.
dies dürfte auch einen Mangel darstellen
das ist noch offen und hängt nciht unwesentlich von der tatsächlichen Abweichung ab und davon, ob es in der Realität eine Veränderung gibt.
 
@Uwe!

Du hast aber mitbekommen, dass VWN von einem in der Realität erhöhten Schadstoffausstoß bei einigen T6 TDI Varianten mit E288 Motor ausgeht und es deswegen zu einem Auslieferungsstop gekommen ist?
 
@Uwe!

Du hast aber mitbekommen, dass VWN von einem in der Realität erhöhten Schadstoffausstoß bei einigen T6 TDI Varianten mit E288 Motor ausgeht und es deswegen zu einem Auslieferungsstop gekommen ist?

Hallo JoRosenheim. @Uwe hat das mitbekommen ;)
Das Thema wurde hier in "News, Infos, Diskussionen" am Rande betrachtet.

Vllt. hast aber du nicht mitbekommen, dass VWN nie von "Schadstoffen" gesprochen hat, die nicht passen, sondern offiziell nur von CO2 und vom Regenerationsverhalten des DPF.

Von NOx haben nur die Medien und viele hier im Forum gesprochen, als kein Bulli mehr seine Fahrzeugpapiere bekam. Ist aber auch kein Wunder mit dem Medien- und Lobbyhype. Das Wort NOx ist gerade in Mode und super geeignet für einseitige Meinungsbeeinflussung.

Die zwei Themen sind grundsätzlich voneinander zu trennen (wenn es auch ein paar Parallelen gibt).

Und der Mangel, dass alle T6 M1 TDI "im Feld" zu geringe Verbrauchsangaben im Brief stehen haben, wird schwierig nachzuweisen sein.

Es will auch keiner nachweisen!
Der Verbraucher niemals, da er davon profitiert.
Die Zulassungsbehörde auch nicht, da sie mit im Boot sitzt (z.Bsp. ohne Regenerationsverhalten genehmigte Verbrauchswerte). Bleibt einzig das Finanzamt. Das Verkehrsministerium wird aber eine "Empfehlung" an das Finanzamt schreiben, dass der Vorfall erledigt ist.

Man sollte jetzt wirklich keine Brücke vom EA189 zum EA288 schlagen.
Und Uwe, wenn 1. kein Mangel, dann doch auch 2. keine Maßnahme erforderlich ;) Viele Grüße
 
Bei unserem „E288-Update“ ändern sich - höchstwahrscheinlich - die Abgaswerte in den COC-Bescheinigung gegenüber den beworbenen und bestellten Angaben ... dies dürfte auch einen Mangel darstellen

Hallo Falk, da bin ich mir auch nicht sicher. CO2-Angaben ändern sich, klar. Das ist eine Abweichung von der Bestellung. Wie groß die Abweichung zw. zwei gemessenen Normverbräuchen nach NEFZ sein darf, weiß ich nicht, da gibt es keine bekannten Urteile innerhalb einer Homologation. Es gibt nur Urteile von Normverbrauch zu Realverbrauch (40%?). Irgendwo haben hier mal 5 oder 10% Abweichung kursiert, Quelle kenne ich keine. Alleine der Prüfstand wird mind. 2% Abweichung zulassen.

Die NOx und Partikel gehe auch in die Höhe, bleiben aber alle unterhalb des zulässigen max.Wertes der Eur6b.
Liegt wohl dran, dass wenn das Regenerationsverhalten in der Berechnung geändert/angepasst/aufgenommen wird, sich auch die durchschnittlichen Schadstoffwerte ändern (nicht nur CO2).
 
@Uwe!

Du hast aber mitbekommen, dass VWN von einem in der Realität erhöhten Schadstoffausstoß bei einigen T6 TDI Varianten mit E288 Motor ausgeht und es deswegen zu einem Auslieferungsstop gekommen ist?
Nein!, davon hab ich noch nichts gehört.

Ich hab nur davon gehört, dass es bei VW einen Auslieferungsstopp gab und jetzt die Werte auf dem Prüfstand höher ausfallen.
 
Und Uwe, wenn 1. kein Mangel, dann doch auch 2. keine Maßnahme erforderlich
ja, da hats Du schon recht. Eine Maßnahme (zumindest für die "ausliefergestoppten") gibt es aber. Ob dadurch ein Mangel im rechtlichen Sinne abgestellt wird, kann man nicht sagen.
 
Mein i-phone 5(uralt) bekommt dauernd neue Updates, da freue ich mich jedesmal
 
Hallo Falk, da bin ich mir auch nicht sicher. CO2-Angaben ändern sich, klar. Das ist eine Abweichung von der Bestellung. Wie groß die Abweichung zw. zwei gemessenen Normverbräuchen nach NEFZ sein darf, weiß ich nicht, da gibt es keine bekannten Urteile innerhalb einer Homologation. Es gibt nur Urteile von Normverbrauch zu Realverbrauch (40%?). Irgendwo haben hier mal 5 oder 10% Abweichung kursiert, Quelle kenne ich keine. Alleine der Prüfstand wird mind. 2% Abweichung zulassen.

Die NOx und Partikel gehe auch in die Höhe, bleiben aber alle unterhalb des zulässigen max.Wertes der Eur6b.
Liegt wohl dran, dass wenn das Regenerationsverhalten in der Berechnung geändert/angepasst/aufgenommen wird, sich auch die durchschnittlichen Schadstoffwerte ändern (nicht nur CO2).
Sind wir hier bei VW-wünsch-dir-was? Das NEFZ ist ein normiertes Verfahren zur Verbrauchs- und Abgasmessung. Hier sollte doch allenfalls die Messgenauigkeit des Prüfstandes einen Tollerenzbereich definieren. Immerhin sind die Werte Zulassungs- und Steuerrelevant. Alles andere wäre unlogisch...

Im Übrigen habe ich eine Veröffentlichung des Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) gefunden. Ist zwar von 2014 aber viel sollte sich von der Argumentation des VDA nicht geändert haben ... Auf Seite 13 von dem PDF unter VDA steht.

Ist die Angabe eines Normverbrauches mithin Makulatur? Keineswegs, denn er gewährleistet trotz der unausweichlichen Abweichungen von der Realität eine Vergleichbarkeit verschiedener Antriebe. Eine Motor-Getriebe-Kombination, die auf dem Prüfstand 10 Prozent weniger verbraucht als eine andere, wird diesen Vorteil ungefähr in gleicher Höhe auch in der Praxis ausspielen. Durch die Bestimmung eines CO2-Emissionswertes sind zudem verschiedene Antriebskonzepte miteinander vergleichbar.

also 5-6% mehr auf dem Prüfstand = 5-6% mehr Realverbrauch ... meinen selbst die Automobilhersteller
 
ja, da hats Du schon recht. Eine Maßnahme (zumindest für die "ausliefergestoppten") gibt es aber. Ob dadurch ein Mangel im rechtlichen Sinne abgestellt wird, kann man nicht sagen.

Richtig. Und dann kommt eben noch die rechtliche Sichtweise.

Und eins steht fest:
Die Salamitaktik von VW geht auf, das ist schon beschlossen.
Und kann einer wirklich negative Einflüsse durch DIE "technische Maßnahme" nachweisen, dann wird VW auch nicht die Hose runter lassen. Es ist schon längst entschieden, dass es keine weitere Manipulation bei VW mehr gab und gibt, stand doch auf der Homepage. Also, alles gut ;)
 
also 5-6% mehr auf dem Prüfstand = 5-6% mehr Realverbrauch ... meinen selbst die Automobilhersteller
ich würde eher sagen 5% mehr auf dem Prüfstand kann 0% bis 15% mehr auf der Straße sein. Selbst der VDA spricht ja nur von "ungefähr in gleicher Höhe.

Für den Fall hier aber auch egal, weil VW behauptet "Prüfstand war vorher falsch, jetzt richtig, auf der Straße hat sich nichts geändert." Technisch möglich und plausibel, ob man das glauben will bleibt jedem überlassen.
Wenn es aber so war, sehe ich nicht, wo das Fahrzeug einen Mangel hat.
Und selbst WENN er Jetzt mehr auf der Straße bracht ist das noch lange nicht automatisch ein Mangel, aber das haben wir eigentlich schon zur Genüge diskutiert.

Ich will VW da gar nicht in Schutz nehmen, die Infopolitik und der Umgang mit Beschwerden ist unter aller Sau. Trotzdem sollte man bei der Wahrheit und realistisch bleiben. Nicht alles, was unschön/blöd/nachteilig/unverschämt ist, ist deswegen rechtlich automatisch ein Mangel aus dem man Ansprüche ableiten könnte.
 
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