Ich zitiere auch hier gerne noch einmal von meinem mit VW gemachten Erfahrungen bezüglich Softwareupdate. Zwar war es der EA189, aber die Vorgehensweise von VW wird sich bezüglich Softwareupdate nicht ändern:
Ihr könnt euch gerne verweigern, aber wenn euch der Freundliche-Meister "subtil" darüber aufklärt, bzw. damit "droht", das
- eure Garantie in Gefahr ist,
- die Mobilitätsgarantie entfällt,
- technisch notwendige Maßnahmen, Rückrufaktionen, anstehende Servicemaßnahmen, notwendige Reperaturen etc. dann nicht durchgeführt werden können,
- und man somit für alle damit in Zusammenhang stehenden zukünftigen Folgen selbst die Kosten tragen muss (trotz Garantieverlängerung und allen Einträgen im Serviceheft)
- weil man bei jedem Service oder jedem notwendigen Besuch in der VW Werkstatt eine Erklärung unterschreiben darf, dass man über die zwingend notwendige Maßnahme XY aufgeklärt wurde und man weiterhin deren (vom KBA genehmigten und zwingend notwendigen) Durchführung verweigert,
kann sich jeder selbst ausrechnen, wie lange er auf Kulanz etc. bei solch teuren Produkten "widerstehen" kann.
Natürlich darf man euch zum Softwareupdate nicht zwingen!
Viel Erfolg!