Diesel Software Update darf nicht erzwungen werden

Hi, nochmal!

Ist zwar total O.T., aber wurde nicht damals gesagt, das das FCKW ca. 20 bis 30 Jahre braucht, um oben in der Atmosphäre anzukommen. Ähm, wie kann dann das Ozonloch "gestopft" werden. Nur mal so am Rande. :eek:;(X(

Die Auswirkungen des 'besagten' Urteils, warten wir dann mal ab! 8)8)8)


Gruß Andreas
 
Hi, nochmal!

Ist zwar total O.T., aber wurde nicht damals gesagt, das das FCKW ca. 20 bis 30 Jahre braucht, um oben in der Atmosphäre anzukommen. Ähm, wie kann dann das Ozonloch "gestopft" werden. Nur mal so am Rande. :eek:;(X(

Die Auswirkungen des 'besagten' Urteils warten wie mal ab! 8)8)8)


Gruß Andreas

Korrekt. Ist ja auch schon seit einiger Zeit verboten.

Seit 2012 hat sich der Trend umgekehrt. Hat also einige Zeit gedauert - aber hat funktioniert.

Hier weitere Infos: Ozonloch – Wikipedia

Gruß, Marcus
 
Sind eigentlich die Abgaswerte während der Fahrt beanstandet worden und der Grund für die Auslieferungsverzögerung oder wurde die Überschreitung der zulässiegen Grenzwerte beim klassischen 'Synthetischem' Labor NEFZ-Testzyklus ermittelt?
Das kann dir nur VW oder vielleicht das KBA sagen. Da der T6 (EUR6b) nur Testzyklus einhalten muss, wird es wohl das sein
Denn niemand, nicht einmal VW kann mir Garantieren, das es irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Motor, oder den gesammten Abgasstrang geben wird.
Wäre VW ja auch schön blöd, wenn sie dir garantieren, das danach alles schlechter ist:D:uuups:
 
Ich zitiere auch hier gerne noch einmal von meinem mit VW gemachten Erfahrungen bezüglich Softwareupdate. Zwar war es der EA189, aber die Vorgehensweise von VW wird sich bezüglich Softwareupdate nicht ändern:

Ihr könnt euch gerne verweigern, aber wenn euch der Freundliche-Meister "subtil" darüber aufklärt, bzw. damit "droht", das

- eure Garantie in Gefahr ist,
- die Mobilitätsgarantie entfällt,
- technisch notwendige Maßnahmen, Rückrufaktionen, anstehende Servicemaßnahmen, notwendige Reperaturen etc. dann nicht durchgeführt werden können,
- und man somit für alle damit in Zusammenhang stehenden zukünftigen Folgen selbst die Kosten tragen muss (trotz Garantieverlängerung und allen Einträgen im Serviceheft)
- weil man bei jedem Service oder jedem notwendigen Besuch in der VW Werkstatt eine Erklärung unterschreiben darf, dass man über die zwingend notwendige Maßnahme XY aufgeklärt wurde und man weiterhin deren (vom KBA genehmigten und zwingend notwendigen) Durchführung verweigert,

kann sich jeder selbst ausrechnen, wie lange er auf Kulanz etc. bei solch teuren Produkten "widerstehen" kann.
Natürlich darf man euch zum Softwareupdate nicht zwingen!:uuups:;):D8)
Viel Erfolg!
 
Ich zitiere auch hier gerne noch einmal von meinem mit VW gemachten Erfahrungen bezüglich Softwareupdate. Zwar war es der EA189, aber die Vorgehensweise von VW wird sich bezüglich Softwareupdate nicht ändern:

Ihr könnt euch gerne verweigern, aber wenn euch der Freundliche-Meister "subtil" darüber aufklärt, bzw. damit "droht", das

- eure Garantie in Gefahr ist,
- die Mobilitätsgarantie entfällt,
- technisch notwendige Maßnahmen, Rückrufaktionen, anstehende Servicemaßnahmen, notwendige Reperaturen etc. dann nicht durchgeführt werden können,
- und man somit für alle damit in Zusammenhang stehenden zukünftigen Folgen selbst die Kosten tragen muss (trotz Garantieverlängerung und allen Einträgen im Serviceheft)
- weil man bei jedem Service oder jedem notwendigen Besuch in der VW Werkstatt eine Erklärung unterschreiben darf, dass man über die zwingend notwendige Maßnahme XY aufgeklärt wurde und man weiterhin deren (vom KBA genehmigten und zwingend notwendigen) Durchführung verweigert,

kann sich jeder selbst ausrechnen, wie lange er auf Kulanz etc. bei solch teuren Produkten "widerstehen" kann.
Natürlich darf man euch zum Softwareupdate nicht zwingen!:uuups:;):D8)
Viel Erfolg!

Schon klar. Die wissen wie man einen weichkochen kann. Ist auch keine Drohung. Es werden lediglich Konsequenzen aufgezeigt. Ist aber nur für den fruchtbar, der aus welchen Gründen auch immer seinen Bus bei VW warten lässt oder lassen muss. Wer selbst Hand anlegen kann, denkt sich bei der Drohkulisse einfach 'geschissen drauf' und gut.
 
Guten Abend, Mitforristen.

Was soll ich sagen! Ich hab unter 25 km bis zur französischen Grenze. Wenn sich Deutschland selbst abgeschafft hat, oder mich, oder uns brave Steuerzahler nicht mehr will, dann binn ich eben weg!

Aber erstmal heißt es für uns VW T6 Fahrer noch abwarten, und vor allem Ruhe bewahren. Nicht's wird so heiß hier gegessen, wie es gekocht wird, oder!

Weil in echte Großstädte fahre ich als 'Tourist' eh nicht rein, sondern Parke außerhalb, dann mit Bus/U-Bahn oder Taxi. Den Rest geht man eh zu Fuß, weil man will ja was sehen und kennenlernen!

Außerdem soll es ja für Anwohner, Dienstleister und viele mehr Ausnahmeregellungen geben, oder sehe ich da was falsch.

Der einziege, der mir wirklich Übel aufstoßen kann, ist der TÜV/Dekra Mensch, aber da hab ich noch 17. Monate Zeit.
Da kann und wird noch allerhand passieren. Hoffen wir mal das beste, ansonsten Nunja.......! :D

Gruß Andreas und bleibt cool! 8)8)8)
 
Weil in echte Großstädte fahre ich als 'Tourist' eh nicht rein, sondern Parke außerhalb, dann mit Bus/U-Bahn oder Taxi. Den Rest geht man eh zu Fuß, weil man will ja was sehen und kennenlernen!

Also sorry... Wenn ich mit meinem California los tingel, dann kann es durchaus sein das ich auch mal in ne Stadt will...
Grundlegend gebe ich dir aber recht. Da findet man ne Lösung für.

Das für mich viel relevantere Thema ist was hat das Software Update für Auswirkungen auf mein Fahrzeug.... Leistungseinbusen? Erhöhter Adblue Verbrauch? Erhöhter Einspritzdruck und daraus resultierend erhöhter Verschleiß?

Des weiteren ist es ja wohl so das es sich eben doch nicht nur um ein Software Update handelt, sondern das der KAT und die Motorsteuerung wohl auch angepackt werden. (Quelle)

Wir haben am 17.12.2017 unseren T6 California Beach Edition bestellt und momentan habe ich einfach echt Angst. Allein der Wertverlust ist bei so einem Fahrzeug, welches ja normalerweise relativ wertstabil ist, enorm.

Gott.... So ein Sch.....!!

Wenn da jemand mehr weiß oder Tipps hat bin ich für Hinweise dankbar.
 
Ob bitte, Opferanwälte, das hat die Qualität von MyRights aka Kriegsgewinnler......
 
Ob bitte, Opferanwälte, das hat die Qualität von MyRights aka Kriegsgewinnler......

Ich versteh deinen Kommentar nicht wirklich. Bezieht er sich auf mein letztes Posting oder auf einen anderen Eintrag bzw. auf den Software Umstellungszwang?
 
Wow!
Da wird VW sicher Einspruch einlegen. Spannend, wie das ausgeht.
 
Das Urteil ist in der Tat ein Hammer. Das wird vor dem BGH landen.
 
Dass es in dem Urteil um den E189 Motor geht, macht nichts. Die maßgebliche Feststellung in dem Urteil ist, dass ein Software-Update nicht genügt, um einen erheblichen Mangel ( erhöhter Schadstoffausstoß ) zu beseitigen !

Wenn das Urteil so Bestand hat vor dem BGH, dann fallen sämtliche T6 TDI mit dem E288, die sich im Feld befinden darunter, sollte sich herausstellen, dass die Abgaswerte nach CoC nicht unerheblich erhöht sind. Dann würde auch in diesem Fall ein Software-Update zur Mangelbeseitigung nicht ausreichen.

Gleiche Rechtsfolge dann wie beim Tiguan - Urteil : Händler muss T6 zurücknehmen, mangelfreien T6 liefern. Verbraucher muss sich keinen Nutzungsersatz abziehen lassen.

Da würde ich jetzt gerne sehen, wie blöd der Müller grad aus der Wäsche guckt :help:
 
@JoRo'heim
da bist Du glaub ich deutlich zu schnell!

Die entscheidenden zwei Fragen sind:
1. Hat das Auto einen Mangel?
2. Wird der Mangel durch das Update beseitigt?

für den EA189 gilt Frage 1 = JA (illegale Abschalteinrichtung), Frage 2 hat dieses Gericht mit NEIN beantwortet, also Mangel nicht beseitigt. Gab ja aber auch schon andere Entscheidungen.

Für den EA288, bzw. dem T6 ist die Ausgangslage aber eine völlig andere. Frage 1 kann man momentan aus meiern Sicht eher mit NEIN beantworten, kein Mangel vorhanden. Das Gegenteil gilt es erst mal zu beweisen. Und Frage 2 ist eher mir JA zu beantworten, Update beseitigt den evtl. Mangel.

Jedenfalls meine Sicht der Dinge. Weiß, dass das viele hier anders sehen, aber was handfestes gibt es dazu einfach nicht. Davon, dass ein Händler den T6 zurück nehmen muss, sind wir also noch weit weg.
 
@JoRo'heim
da bist Du glaub ich deutlich zu schnell!

Die entscheidenden zwei Fragen sind:
1. Hat das Auto einen Mangel?
2. Wird der Mangel durch das Update beseitigt?

für den EA189 gilt Frage 1 = JA (illegale Abschalteinrichtung), Frage 2 hat dieses Gericht mit NEIN beantwortet, also Mangel nicht beseitigt. Gab ja aber auch schon andere Entscheidungen.

Für den EA288, bzw. dem T6 ist die Ausgangslage aber eine völlig andere. Frage 1 kann man momentan aus meiern Sicht eher mit NEIN beantworten, kein Mangel vorhanden. Das Gegenteil gilt es erst mal zu beweisen. Und Frage 2 ist eher mir JA zu beantworten, Update beseitigt den evtl. Mangel.

Jedenfalls meine Sicht der Dinge. Weiß, dass das viele hier anders sehen, aber was handfestes gibt es dazu einfach nicht. Davon, dass ein Händler den T6 zurück nehmen muss, sind wir also noch weit weg.
Man muss aber auch unterscheiden:

beim E189-Update habe sich doch die amtlichen Abgaswerte doch nicht verändert, der Mangel besteht in der unzulässigen Abschalteinrichtung

Bei unserem „E288-Update“ ändern sich - höchstwahrscheinlich - die Abgaswerte in den COC-Bescheinigung gegenüber den beworbenen und bestellten Angaben ... dies dürfte auch einen Mangel darstellen

Das sind zwei gänzlich verschiedene Dinge. Ob man aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten möchte, versucht einen „Ausgleich“ zu erhalten oder es gar akzeptiert, muss jeder für sich selbst entscheiden...
 
@JoRo'heim
da bist Du glaub ich deutlich zu schnell!

Die entscheidenden zwei Fragen sind:
1. Hat das Auto einen Mangel?
2. Wird der Mangel durch das Update beseitigt?

für den EA189 gilt Frage 1 = JA (illegale Abschalteinrichtung), Frage 2 hat dieses Gericht mit NEIN beantwortet, also Mangel nicht beseitigt. Gab ja aber auch schon andere Entscheidungen.

Für den EA288, bzw. dem T6 ist die Ausgangslage aber eine völlig andere. Frage 1 kann man momentan aus meiern Sicht eher mit NEIN beantworten, kein Mangel vorhanden. Das Gegenteil gilt es erst mal zu beweisen. Und Frage 2 ist eher mir JA zu beantworten, Update beseitigt den evtl. Mangel.

Jedenfalls meine Sicht der Dinge. Weiß, dass das viele hier anders sehen, aber was handfestes gibt es dazu einfach nicht. Davon, dass ein Händler den T6 zurück nehmen muss, sind wir also noch weit weg.
Das ist richtig, was Du sagst, soweit, dass der Freundliche den T6 zurücknehmen muss, sind wir noch lange nicht. Und auch darüber, ob überhaupt ein Mangel bei den T6 im Feld vorliegt, lässt sich noch nichts sagen.

Das Urteil ist aber deshalb so bemerkenswert, weil es der Praxis von VW und anderen einen Riegel vorschiebt, sich mit Software - Updates herauswinden zu können. Ich halte dieses Urteil schon auch für Verbraucherschutz - "politisch" motiviert, nachdem sich die Politik und Autoindustrie in schöner Einigkeit ja bislang erfolgreich ( in Deutschland ) weigern, den Mangel beim Schadstoffausstoß durch Hardware Maßnahmen zu beseitigen.

Natürlich wird es nicht dazu kommen, dass VW es im Fall der Fälle daruf ankommen lässt, dass sie ihre T6 zurücknehmen müssen. Man wird geeignete Hardware entwickeln und zur Mangelbeseitigung, so denn ein Mangel vorhanden ist, einbauen und dafür verlängerte Garantie übernehmen.
 
Das Urteil ist aber deshalb so bemerkenswert, weil es der Praxis von VW und anderen einen Riegel vorschiebt, sich mit Software - Updates herauswinden zu können. Ich halte dieses Urteil schon auch für Verbraucherschutz - "politisch" motiviert, nachdem sich die Politik und Autoindustrie in schöner Einigkeit ja bislang erfolgreich ( in Deutschland ) weigern, den Mangel beim Schadstoffausstoß durch Hardware Maßnahmen zu beseitigen.
Bemerkenswert definitiv. Politisch motiviert? Glaub nicht.
Und das mit dem "Mangel beim Schadstoffausstoß" den die Industrie nicht durch Hardware beseitigen möchte, wird zwar überall kolportiert, mir ist so ein Mangel aber nicht bekannt. Von den Schummel-EA189 abgesehen, haben alle Fahrzeuge die zum Zeitpunkt der Zulassung gesetzlich geforderten Werte eingehalten. Daher gibt es da keinen Mangel.
Ob man da eine moralisch Pflicht sieht, dass die Hersteller mehr tun müssten, ist was anderes. Moral und Mangel sind aber zwei verschiedene Dinge.
 
Zurück
Oben