AW: so nun ist er auch weg ......Cali Beach RIP
Moin,
GPS-Daten werden m.W. nicht gespeichert, da kann man nur den aktuellen Standort ermitteln.
Die Datenspeicherung bezieht sich auf das GSM-Netz. Das Handy meldet sich ja zum telenieren an Funktürmen an.
So ist es richtig. Der rechtliche Rahmen sieht folgendermaßend aus:
1. Eine Handyortung ist prinzipiell technisch kein Problem und kann von der Polizei problemlos in Auftrag gegeben werden. Das dauert ca. 10 min und man bekommt eine Info, in welchem GSM-Bereich (Funkzelle) das Handy eingeloggt ist. Je nach Bebauung kann das aber immer noch ein recht großes Gebiet sein. Man bekommt keine GPS-Koordinaten!
Im Idealfall macht man das mehrmals hintereinander und hat zumindest eine Rcihtung, in die der Bulli fährt. Wenn man sich dann mal dir Mühe macht, google-Maps (oder g-Earth) unterzulegen, bekommt man die Straßen raus und kann den genutzten Weg bestimmen und ggf. Folgemaßnahmen, wie Straßensperrungen oder Hubschraubereinsatz einleiten. Soviel zu den technischen Möglichkeiten, aber
2. Der rechtliche Rahmen sieht anders aus. Die Ortung eines
fremden Handys ist nur ohne die Zustimmung des Besitzers möglich, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben besteht. Beispielsweise, wenn derjenige droht, sich umzubringen. Dann geht das ganz fix, ohne Richter, Staatsanwalt und Zeitverzug. Bei Eigentumsdelikten ist das nicht ganz so einfach. Hier braucht man die richterliche Entscheidung und zusätzlich eine sogenannte "Katalogstraftat" des
§ 100a Absatz II StPO. Daran fehlt es üblicherweise beim Fahrzeugdiebstahl. Und deshalb scheitert auch die Datenerhebung der GSM-Daten im Nachgang. Hier ist üblicherweise bei den meisten Polizisten schluss, weil sie - wenn überhaupt - nur den Gesetzeswortlaut kennen, aber
3. Ein guter Ermittler im KFZ-Bereich weiß ja, wieviele Autos so im Zuständigkeitsbereich wegkommen und kennt auch die Beliebtheitsliste der Fahrzeuge. Somit ist es nur eine Argumentationsfrage, bei einem hochwertigen und beliebten Modell, wie beispielsweise einem Cali, den Staatsanwalt, bzw. Richter davon zu überzeugen, dass der Diebstahl bandenmäßig organisiert ist. Damit hätten wir die o.a. Katalogstraftat, denn der Bandendiebstahl ist benannt. Jetzt kommen wir im Nachgang an die Daten. Obs 6 Monate geht, weiß ich aber nicht genau.
4.Sollte man den Diebstahl des Fahrzeugs ziemlich schnell bemerken (also beispielsweise noch in der Nacht der Tat) dann rufe man umgehend bei der 110 an. Der gewiefte Eigentumsermittler ist dann natürlich nicht verfügbar, weil er nicht im Schichtdienst arbeitet (Kriminalpolizei). Indes leitet natürlich auch die Schutzpolizei die sofortigen Maßnahmen (deshalb auch Sofortmaßnahmen) ein. Im Falle des Themenstarters sollte man dem Beamten, wenn er nicht von selbst drauf kommt,
höflichst daraufhinweisen, dass § 100a StPO nur bedingt zur Anwendung kommt, weil das zu ortende Handy kein fremdes ist, sondern das des Bullieigentümers. Ebenso sollte man anmerken, dass man aufgrund der zahlreichen Sicherung des Fahrzeuges von professionellen Dieben ausgeht und es vielleicht Bandendiebstahl sein könnte. Sollte das immer noch nicht zur sofortigen Ortung führen, dann sagt, dass Ihr die Kosten dafür selbst übernehmt, falls der Staatsanwalt (bzw. Richter) die Maßnahme im Anschluss nicht abnickt. Die Ortung bei der Polizei kostet 90 Euro (keine Ahnung warum) und Ihr solltet Euch im Klaren sein, dass eine Ortung allein sinnlos ist. Also erste Ortung abwarten, hoffen, dass der Dicke noch nicht in Polen ist und der Polizist dann mal langsam im "Jagdfieber" ist und Folgemaßnahmen (wie oben beschrieben) ankurbelt. Gegebenenfalls weitere Ortungen durchführen (die man erstmal abnickt und auf die Rechnung setzen lässt).
5. Problem mit zeitlichen Verzug besteht darin, dass viele Handyverträge das Roaming ausschließen und sich das Gerät in Polen gar nicht mehr einloggt. Somit ist eine Ortung im Ausland sinnlos. Häufig werden von den Dieben direkt Jammer benutzt, so dass eine GPS/GSM-Ortung von Handys, Alarmanlagen oder anderen "Sendern" nicht mehr möglich ist, da kein Signal das Auto verlässt.
Sollte das Auto erstmal in einer sicheren Halle stehen, wird sowieso alles untersucht und das Handy/der Sender gefunden. Ferner gibt es noch kleine Peilgeräte, die den Anwender im Bulli zielgenau zur Sendequelle führen. Somit wird selbst ein verdeckter GPS-Sender recht schnell gefunden und außer Betrieb gesetzt. Die wollen das Fahrzeug schnellstmöglichst in Sicherheit bringen (egal ob Ausland oder Garage um die Ecke). Dehalb ist denen auch egal, ob die im Zweifel ein Armaturenbrett einschlagen müssen, um an den Sender zu kommen.
6. Das größte Hindernis bei vielen polizeilichen Ermittlungen ist das Vorratsdatenspeichergesetz, welches ja im letzten Jahr zu großen Protesten in der Bevölkerung geführt hat. Wäre dieses nicht novelliert worden, könnte man sogar die Mautbrücken auf der Autobahn zur Fahndung nutzen. Diese zeichnen in bester Qualität den Fahrzeugverkehr auf und man könnte gezielt nach dem Fahrzeug suchen, würde sogar die Insassen erkennen. Leider darf man das nicht und die Polizei bekommt (tatsächlich!!!) keine Auskunft, bzw. die Daten werden nicht mehr gespeichert.
Hoffe, etwas Licht ins Dunkel der Ermittlungsmöglichkeiten gebracht zu haben. ;-)