Unfallschaden - Reparatur oder Verkauf

Die Versicherung wird alles runter rechnen, da sie "Vertragswerkstätten hat, die wesentlich günstiger arbeiten, als die angegebenen Werte im Gutachten.

Die Abrechnung des Schadens/Reperatur läuft auf Grundlage des Gutachtens und Kostenvoranschlag einer Werkstatt die du dir aussuchen kannst, nicht darauf was evt. Verragswerkstätten der Versicherung anbieten. Die Wahl des Gutachter und die Wahl der Werkstatt die den Schaden dann repariert kannst du als Geschädigter frei wählen. Das die Versicherungen es immer wieder anders probieren mag schon sein, ist aber nicht rechtens und sollte man sich auch nicht gefallen lassen. Selbst den Mietwagen für die Dauer der Reperatur können sie dir nicht nehmen.
 
Wahrscheinlich habe ich mich unverständlich ausgedrückt.
Ich meine nicht wenn der Schaden repariert wird, sondern wenn man den Schaden aus bezahlen lassen möchte, wird von der Versicherung versucht "runter zu rechnen".
Dass dies nicht legitim ist, dies hat ja Marcus schon angedeutet und wurde von yannik ausführlicher dargestellt.:danke:
 
Servus zusammen,

wollte euch nur kurz mitteilen, dass wir uns für eine Reparatur entschieden haben.
Aktuelle Marktsituation lässt fast nichts anderes zu ohne mehrere tausend Euro in Sand zu setzen (also drauf zu legen, wenn es was gleichwertiges sein soll).

Habe ewig mit Gutachter und diversen KFZ- und Karosseriemeistern gesprochen. Hab zwar noch kein 100% gutes Gefühl, aber ich hoffe einfach, dass sie das alles wieder gut hinbekommen.
Mir wurde eine Fotodokumentation der Reparaturen zugesichert und ich solle doch gerne öfters vorbei schauen um zu sehen was sie machen.
Das hat zumindest etwas Hoffnung geweckt, dass sie die Arbeiten ordentlich erledigen.

Ich gebe mal Bescheid, wenn alles fertig ist. Ziel ist vor Ostern.

Danke nochmal allen für die Tipps und Ratschläge!!!

Gruß,
Timo
 
Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben? Die gegnerische Versicherung?
Du hast das Recht, Deinen eigenen Gutachter zu beauftragen und den wird Dir die gegnerische Versicherung auch bezahlen müssen.

Bei einer Schadenssumme von 25.000 EUR und einem Wiederbeschaffungswert von über 30.000 EUR würde ich keine Sekunde zögern, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben und einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um meine Interessen zu wahren.
 
Der Gutachter war unabhängig. Und ein Anwalt ist auch von Beginn an eingeschaltet.
 
Reparieren ist vermutlich die bessere Lösung, wenn sich auf dem Markt nichts Neues findet.
Es muß halt ein guter Karosseriebauer sein, der sein Handwerk versteht. Die Reparaturkosten dürfen dabei auch höher ausfallen als im Gutachten angegeben. So ein Gutachter kann im nicht-demontierten Zustand nicht alle Schäden sehen und bewerten. Dann muß eine Nachbegutachtung im demontierten Zustand erfolgen.

Wertminderung des reparierten Fahrzeugs sollte auch im Gutachten angegeben sein, ist von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
 
Ja. Der Gutachter begleitet die Reparatur und aktuallisiert das Gutachten gegebenenfalls. Er ist regelmäßig in der werkstatt. Motor und Getriebe ist z.B. so ein Thema.

Wertminderung ist mit 2000 Euro angegeben. Kam mir etwas wenig vor. Aber anscheinend sogar etwas höher als das was diese ominösen Berechnungsgrundlagen ausspucken.
Gruß
Timo
 
Hallo Timo

...mein Beileid. Sowas ist immer sehr ärgerlich.
Hast Du das Gutachten von einem Sachverständigen / Gutachter oder ist das die Reparaturkostenaufstellung der Werkstatt?
Sollte es von der Werkstatt sein, ist mein Tip, geh zu einem freien Sachverständigen und lass den Schaden begutachten.
Kannst Du mir das o.g. "Gutachten" bitte mal zukommen lassen? Würde mir das gerne mal ansehen (hab beruflich damit zu tun)

Zum Thema behalten oder Verkaufen:
Ein korrekter Sachverständiger hätte jetzt schon Angebote für das Fahrzeug vorliegen, die die €9.000 auch sehr gut übersteigen würden.
Diese bekommt er aus den sogenannten "Restwertbörsen" wie sie z.B. Audatex AUTOonline bietet.
Diese Summe + die netto Reparaturkosten aus dem Gutachten (~€20k) hättest Du für den kauf eines "neuen"
In Deinem genannten Beispiel wären es gut €29.k
Dafür sollte sich doch gut Ersatz finden lassen.....
Ich würde das Fahrzeug so verkaufen wie es ist und den Schaden nach Gutachten abrechnen.

VG
Andreas

Die Rechnung verstehe ich nicht. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungszeitwert (32.500 Euro) abzüglich Restwert (9.000 Euro). Das wären dann 23.500 Euro. Da die Reparaturkosten mit 24.000 Euro aber nur geringfügig (< 5%) darüber liegen, muss die Versicherung ggf. auch diese übernehmen. Ich persönlich würde lieber ein neues gebrauchtes Fahrzeug wählen. Da es aber auch eine emotionale Entscheidung ist, ist es schwer, Dir zu helfen, zumal wohl noch nicht sicher ist, ob nach einer Vermessung auch ein Richten erforderlich ist.
 
Hallo, ich würde bei der Rechnung wohl auch reparieren lassen, und wenn wie du schreibst ein Anwalt mit im Boot ist, gut. Ich habe selbst über 1 Jahr nach einem gebrauchten Multivan gesucht, der meinen Vorstellungen entsprach, ohne Erfolg. Wir haben dann einen reimport gekauft ( und unser Budget gerissen) ...von daher ist die Überlegung das Auto so weg zu geben und zu versuchen auf dem Markt ein anderes gebrauchtes zu bekommen problematisch, zumal es beim Cali ja vermutlich noch schwieriger aussieht....eine Alternative könnte noch sein, es reparieren zu lassen und dann ggf. Im nächsten Frühjahr zu verkaufen und bis dahin noch ein paar öcken zu sparen.....
 
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