Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo zusammen,
Jeden Einzelfall kann die Polizei natürlich nicht aufklären. Aber wer wirklich an einer Strafverfolgung interessiert ist und über diesen Weg wieder an sein Navi kommen will sollte m.E. schon eine Anzeige erstatten. Natürlich kann man die Sache auch zivilrechtlich (über die Versicherung) abhandeln. Jeder wie er eben will. Wenn ich etwas dabei zu verbergen hätte, würde ich auch nicht die Polizei in meine Wohnung bitten (OI23 hat einwenig Angst vor einer "Hausdurchsuchung"). Und noch eine Frage an OI23: Wie will dein Anwalt das Navi finden? Der Anwalt kocht auch nur mit Wasser.
Gruß K.-H.
 
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AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Markenklamottenfür 20% des Originalpreises
Hi,
wirklich Markenklamotten oder eher Plagiate? In Cheb gibt es gleich hinter der Grenze Sweat-Shirts mit einem Krokodil drauf für 15.- €. 8)
 
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AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Guten Morgen!,

allso ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei eine Hausdurchsuchung bei einem Käufer veranstalltet nur weil er unwissentlich ein geklautes Radio bei E-bay ersteigert hat.
Ich würde die Polizei auf jeden Fall einschalten und wäre auch ehrlich zu ihr wenn ich vorgelanden werden würde wegen dem unwissentlichen Erwerb von Helerware.
Ich bin an der Aufklärung und prevention von solchen Fällen sehr interressiert. Das nächste geklaute Radio (schlechtes Beispiel in meinem fall ;) ) könnte meins sein!

Allerdings finde ich es Doof, das die Polizei anscheinend zuerstmal alle Verkauften Geräte konfisziert und dann erst nach langer Zeit wieder zurrückgibt wenn sich herausstellt, das die Ware in Ordnung ist.

gruss

Fish
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Man kann den Verkäufer natürlich verklagen. Der hat ja aber wahrscheinlich kein Geld und somit ist das Geld ist futsch.

Das sollte man in jedem Fall tun....
Das Leben ist doch länger als gedacht und die Möglichkeit, daß man einen Titel doch noch irgendwann vollstrecken kann ist nie gänzlich ausgeschlossen.:pro:

Ich hab' auch so'n Ding aus einem ähnlichen Delikt gegen einen Jungen aus BS im Schrank...1x im Jahr wird angefragt....
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

die Möglichkeit, daß man einen Titel doch noch irgendwann vollstrecken kann ist nie gänzlich ausgeschlossen.
Hi,
Ich hab seit Jahren einen Titel hier rumliegen. Leider ist weder dem EMA noch mir der gegenwärtige Aufenthalt des Schuldners bekannt.
Wäre bereit diesen Titel (3.500.-€) für 1% der Forderung zu verkaufen. Gerne lese ich Eure Angebote8)
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

so einen Titel habe ich auch noch. Um die 15.000 Euro! Geht f. 0,5% weg ... :D
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

meiner is vergleichsweise günstig: 10000 (noch in richtigem geld: DM:D )
angebote ab 1% werden angenommen:]

holzwurm...der
g010.gif
könnte wenn er daran zurückdenkt...
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo zusammen,
nochmal, auf eine Anzeigenerstattung bei der Polizei sollte m. E. nicht verzichtet werden. Warum auf eine kostenlose staatl. Serviceleistung verzichten, wobei dann auch noch (eine geringe) Chance besteht, den Dieb zu überführen und das Navi wieder zu bekommen?
Wichtig ist die Spurensicherung. Diese Taten werden in Hektik begangen. Die Verletzungsgefahr des Täters ist groß (kleinste Blut- und Hauptpartikel an zertrümmerten Fensterscheiben führen zu DNA-Treffern). Fingerspuren sollten wo immer möglich gesichert werden. Auch Faserspuren auf den Fahrzeugsitzen sind möglich und können zur Täterermittlung führen. Ferner können Nachbarschaftsbefragungen Täterhinweise bringen usw.
Es ist ja zutreffend, dass bei diesen Typen hinterher nichts zu holen ist. Wenn diese Kerle aber oft genug abgeurteilt sind, dann gibts auch mal richtig Knast. Im Knast sind diese Täter dann zunächst einmal weggeschlossen und die Navis sind dann ein wenig sicherer.
Gruß K.-H.
 
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AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

hallo aberle,
ob ich was zu verbergen habe oder nicht, mir ist genau dieser fall passiert, und die kollegen die mir die bude auf den kopf gestellt haben, benahmen sich nicht wie meine oma beim sonntagscafe.
ich habe wirklich nichts gegen die polizei (mein vater ist selber dabei) aber in den
letzten jahren komme ich aber immer mehr zu der erkenntnis das für eine tolle
statistik jedes mittel recht ist.
mfg
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Achtung ... ohne persönliche Wertung, war nur mein spontan erster Gedanke ... !

... um eine Hausdurchsuchung durchzuführen bedarf es aber schon "gewisser" Verdachtsmomente ... so einfach mal so geht das nicht
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo IO23,
ich will dich hier keineswegs angreifen.
Eine Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei ist aber nur möglich wenn sehr konkrete Verdachtsmomente vorgetragen werden und die Staatsanwaltschaft hierzu bei Gericht einen Antrag stellt und der Richter einen Durchsuchungsbeschluß erläßt. Mit diesem Beschluß geht die Polizei zum Tatverdächtigen und durchsucht die Wohnung, die Geschäftsräume und ggf. die Fahrzeuge. Dies sind sehr konkrete Formforschriften i. S. der StPO (§§ 102 ff StPO).
Hiervon gibt es allerdings im Einzelfall Abweichungen, wenn z. B. Gefahr im Verzug vorliegt. Wenn bei dir tatsächlich eine Durchsuchung i. S. der StPO durchgeführt wurde, so muss man dir den Durchsuchungsbeschluß aushändigen. Es soll ferner ein Durchsuchungszeuge beigezogen werden u. a. Bestimmungen sind noch zu beachten. Im Durchsuchungsbeschluss wird vom Gericht detailliert der Durchsuchungsgrund begründet. Willkürliche Durchsuchungen durch irgendeinen Polizeibeamten kann ich mir nicht vorstellen. Der müßte schon verrückt sein und hätte dann selbst mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen.
Gruß K.-H.
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

... wie gesagt ist mir selber so ergangen !
aber eigentlich geht es ja um den fall von CALIFAN !!!
welcher meiner meinung nach mit einen anwalt gut beraten wäre.
zumindest wenn er sein navi zeitnah wieder haben möchte.

aberle!
du scheinst ja aus den reihen der Kollegen zu sein,
ich habe kein problem dir den fall per pn genauer zu schildern,
denke nur hier geht es halt um was anderes ---> T5 !!!
arne
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

hallo IO34,
das Thema lautet hier: "Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden".
Es mag schon sein, dass es in der Wendezeit im Osten einwenig Wildwest gegeben hat. Diese Zeiten sind jetzt aber meines Wissens entgültig vorbei. Wenn heute mal soeben ein Polizist bei dir eine Wohnungsdurchsuchung machen will, dann kannst du ihn mit geschwellter Brust heimschicken. Teile ihm mit, dass er zuerst einmal einen richterlichen Beschluß beibringen soll. Wenn er das nicht einsehen will, dann drohe ihm noch mit deinem Anwalt. Hier könnte dein Anwalt dann sein Honorar verdienen und am Schluß auch eintreiben (dein Gegenüber hat ja ein Einkommen und seine Dienststelle hat mit dem Polizisten u. U. auch noch was zu erledigen). Wir leben doch nicht etwa in Afrika?

Hier noch die Vorschrift des § 105 StPO
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.
(2) Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.
(3) Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.


Gruß K.-H.
 
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AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo Fish,

Zu deiner Bemerkung:
"Allerdings finde ich es Doof, das die Polizei anscheinend zuerstmal alle Verkauften Geräte konfisziert und dann erst nach langer Zeit wieder zurrückgibt wenn sich herausstellt, das die Ware in Ordnung ist."

Das kann die Polizei nicht. Überlegt doch mal was das bedeuten würde "alle verkauften Geräte" beschlagnahmen? Mit welcher Rechtsgrundlage? Die Polizei kann allenfalls nur verdächtige Geräte beschlagnahmen, soweit überhaupt ein Verdacht polizeilich bekannt wird. Eine Beschlagnahme bleibt im Regelfall solange bestehen, bis der Verdacht entweder ausgeräumt ist oder bestätigt wird. Nicht die Polizei bestimmt dann wann und an wen das Navi herausgegeben wird, sondern die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens.

Hallo Gerd Kekeisen,
Zu deiner Bemerkung:
"Hi,
wirklich Markenklamotten oder eher Plagiate? In Cheb gibt es gleich hinter der Grenze Sweat-Shirts mit einem Krokodil drauf für 15.- €. 8)"

sicher keine Markenklamotten, sondern eher Billigware und Schrott (Verstoß gg. das Urherberrechtsgesetz und straf-/ und zivilrechtlich relevant). Die Firma mit dem Krokodil verkauft meines Wissens die Ware noch nicht auf der Straße hinter der Grenze für 15 Euro.
Gruß K.-H.
 
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AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Die Firma mit dem Krokodil verkauft meines Wissens die Ware noch nicht auf der Straße hinter der Grenze für 15 Euro.
Das sind auch weder die Firma mit dem Krokodil, noch Hugo B. aus Metzingen, sondern schlicht Markenpiraten aus Süd-Ost Asien. Ganze Busladungen werden dort hingekarrt und machen ordenlich "Marken"-Einkaufsbeute. Imho finden solche Plagiate auch den Weg zu Ibäh.
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Ich habe 1000€ für das Gerät bezahlt. Nachdem bei einigen Händlern Gebrauchtgeräte ab 800€ (CD Version) verkauft wurden war das für mich eigentlich ok. Gruß Reinhard
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo Califan,
der Preis in Höhe von 1000 € ist schon kritisch. Das Navi kostet neu meines Wissens über 3000 €. Ich hätte diesen Kauf nur abgewickelt, wenn mir der Verkäufer lückenlos und nachprüfbar die Herkunft des Gerätes hätte belegen können.
Solange es halt so einen Markt gibt, ist die Versuchung für bestimmte kriminelle Personen recht groß (Schnell mal einen Bruch gemacht und schon kann der Dieb 1000 € kassieren). Mit 4 oder 5 Brüchen im Monat kann der Täter damit gut leben (solange er nicht erwischt wird)?
Um eine Hehlerei zu begehen, muss erstens der objektive Tatbestand und zweitens auch die subjektive Seite erfüllt sein. Inwieweit du bei dem Kauf subjektiv erkennen konntest, dass was faul war, kannst du dir ja selbst beantworten.
Die Diebstähle die hier im Board bekannt werden, sind sicher nur eine ganz, ganz, ganz kleine Spitze eines kriminellen Eisberges.
Gäbe es nicht diesen geizgeilen Markt, so hätten die Pkw-Aufbrecher keine Chance.
Wenn die Polizei nicht an das Konto von dem Täter herankommt, kannst du jetzt vermutlich die 1000 € vergessen. Ein guter Anwalt kann u. U. das Geld wieder holen. Möglicherweise bekommst du das Gerät auch wieder, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es aus einer Straftat stammt. Das kann aber einige Zeit dauern. Der geschädigte hat u. U. bis heute noch nicht einmal eine Anzeige erstattet oder er hat bis heute vielleicht noch nicht einmal die Seriennummer des Navi der Polizei beigebracht.
Vielleicht erstattet er nächsten Monat, in drei oder acht Monaten noch eine Anzeige (?). Da können lange Wartezeiten auf dich zukommen. Jedenfalls hat die Polizei nach deinen bisherigen Angaben guten Grund gehabt den Kerl mal abzugreifen. Wenn der Verkäufer in Haft gekommen ist, so ist das u. U. ein Hinweis, dass noch mehr im Busch ist (vielleicht noch viel mehr Navis, Bewährung oder anderes). Vermutlich sind damit die Navis der Board-Mitglieder u. a. T5-Eigentümer und VW-Halter damit vorläufig ein ganz klein wenig sicherer geworden.
Gruß K.-H.
 
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AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo T5-Board-Leser,
hier nachfolgend einmal der Tatbestand der Hehlerei aus dem Strafgesetzbuch:

§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar.

Wie ihr sicher aus der Vorschrift entnehmen könnt, kann auch ein Käufer sehr schnell Beschuldigter werden. Deshalb bitte große Vorsicht bei sehr billigen und auffälligen Angeboten.
Gruß K.-H.
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo Califan,
der Preis in Höhe von 1000 € ist schon kritisch. Das Navi kostet neu meines Wissens über 3000 €. Ich hätte diesen Kauf nur abgewickelt, wenn mir der Verkäufer lückenlos und nachprüfbar die Herkunft des Gerätes hätte belegen können.
Solange es halt so einen Markt gibt, ist die Versuchung für bestimmte kriminelle Personen recht groß (Schnell mal einen Bruch gemacht und schon kann der Dieb 1000 € kassieren). Mit 4 oder 5 Brüchen im Monat kann der Täter damit gut leben (solange er nicht erwischt wird)?
Gruß K.-H.


Wenn er erwischt wird und nach Weiterstadt kommt, kann er sogar besser als in Süd-Ost-Europa leben. Ab und zu mal ins Schwimmbad, lecker Essen und dann eventuell noch ein wenig Freigang zum schoppen :( .
Eventuell fehlt ja auch einfach mal ein wenig die Abschreckung und das wirkliche Risiko.

Bei Opel waren früher mal in den Auszugsöffnungen der Radios so kleine Madenschrauben. Die waren zumindest meinen damaligen "Besuchern" zu aufwändig und das radio blieb da. auf der CeBit habe ich einen netten kleinen Koffer geshen mit Ausbauwerkzeugen für alle Radiotypen (einige kannte ich nicht mal) sollte 25€ kosten (passte super zum Thema Computer).
Was will man mehr:( .

Gruß sotuba
 
AW: Pech gehabt, da habe ich wohl Hehlerware erstanden.

Hallo Sotuba,
zum Thema "Madenschrauben" früher bei Opel. Man kann schon den Eindruck bekommen, dass von VW aus überhaupt kein Interesse an einem guten Diebstahlschutz besteht. Die dazu erforderliche Technik wäre sicher vorhanden und hohe Mehrkosten kämen dadurch auf den Kunden auch nicht zu. Bei jedem geklauten Navi besteht andererseits für VW die Möglichkeit ein weiteres Navi zu verkaufen. Ganz schön geschäftstüchtig die Herren bei VW?

Und im Knast in Weiterstadt ist es m. E. doch nicht so ganz gemütlich - dort gibt es auf jeden Fall keine Navis mehr zu klauen.

Gruß K.-H.
 
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