Anschlussgarantie

AW: Anschlussgarantie

Hallo

ich habe aber eine Neuwagen - Anschlußgarantie = 24 Mon. = 460 €

Gruß
Claus
 
AW: Anschlussgarantie

Hallo,
habe beim Volkswagen Versicherungsservice angerufen !
0180 322 4295

Kosten T5 Multivan:
Verlängerung um 24 Monate - Neuwagenanschlussgarantie, Abschluss innerhalb der Garanteizeit- geht jetzt auch für Zweitbesitzer = 540€

Garantieverlängerung 12 Monate = 400€

Der genaue Leistungsumfang steht in den Vertragsbedingungen !
Z.B. keine Arbeitsleistungen
Materialkosten bis 50.000km 100% .... >100.000km 40%
 
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Hallo,
habe beim Volkswagen Versicherungsservice angerufen !
0180 322 4295

Kosten T5 Multivan:
Verlängerung um 24 Monate - Neuwagenanschlussgarantie, Abschluss innerhalb der Garanteizeit- geht jetzt auch für Zweitbesitzer = 540€

Garantieverlängerung 12 Monate = 400€

Der genaue Leistungsumfang steht in den Vertragsbedingungen !
Z.B. keine Arbeitsleistungen
Materialkosten bis 50.000km 100% .... >100.000km 40%
Was bedeutet keine Arbeitsleistungen? Zahlen die jetzt die zum Teil verheerende Ahnungslosigkeit der Freundlichen nicht mehr??? Oder haben die spitz gekriegt welche Mülltonnen da draußen rum fahren???
 
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Da ab einer bestimmten Laufleistung der Verschleiss zunimmt werden die Ersatzteile wie folgt abgerechnet:

50.000 km 100%
60.000 km 90 %
70.000 km 80 %
80.000 km 70 %
90.000 km 60 %
100.000 km 50 %
> 100.000 km 40%

Die Arbeitsleistung wird nach den Zeitvorgaben des Herstellers zu 100 % übernommen.

Das bezieht sich aber alles die Funktionsfähigkeit der mechanischen und elektrischen Baugruppen.
So bekommt man z.B. keine Lackkratzer ersetzt. Das muss man logischerweise selbst bezahlen.

Will man immer 100 % haben, dann gibt es andere Versicherer die dann aber wesentlich höhere Beiträge haben wollen.

Wie die Kasko ist die Garantieverlängerung eine Versicherung gegen "wirtschaftliches Disaster".

Michael
 
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Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe

Anfang letzten Dezember habe ich noch erzählt, wie einfach es war eine Neuwagen-Anschlussgarantie für einen T5 als Zweitbesitzer (Erstbesitzer war die VW -AG) zu bekommen. Pustekuchen !:mad:
Nachdem ich bereits zwei Tage nach Abschluss die Police erhalten und dann die 470€uro bezahlt habe, kommt am 27.12. eine Mitteilung vom VW-Versicherungsdienst, dass mein Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde....
Nach einigen Telefonaten mit meinem VW Händler bin ich jetzt ziemlich sauer.
Volkswagen Versicherung bezieht sich auf den Paragrafen 1.1. der Versicherungsbedingungen .
" ..., das bis zu 24 Monaten vor dem erstmaligen Vertragsabschluss als Neufahrzeug unmittelbar von einem Volkswagen-Händler erworben und zugelassenwurde,..."
Laut VW Versicherungsdienst ist die VW AG kein Volkswagen-Händler...:confused:

Einfach nicht zu glauben (!!!!)

1. Mit Erhalt der Police habe ich einen gültigen Vertrag (entsprechend der einer Auftragsbestätigung).
2. Der Vertrag ist bezahlt und ich habe meine 470 Euro bis heuten nicht zurück!
3. Es sind in den Versicherungsbedingungen keine Sonderkündigungsrechte für beide Seiten genannt (außer nach einem Schaden…)
4. Tageszulassungen von VW AG werden toleriert – gegenüber meiner "8 Monatszulassung" eine Diskriminierung- nicht Rechtens
5. VW tritt bei Journalisten und Diplomaten als „Eigenhändler“ auf. Somit gilt der Vertragspassus 1.1. auch für meinen T5…
6. Ist ein VW, der erstmals von der VW AG zugelassen wurde versicherungstechnisch ein größeres Risiko, als ein VW der von einem VW Händler zugelassen wurde ? Wenn ja, hätte der VW Händler mir das beim Kauf sagen müssen (Mängel/Eigenschaften verschwiegen….)
7. Widersprüchliche Aussagen von VW über die Garantieverlängerung deuten auf ein internes Defizit hin, dass aber nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden sollte. Selbst mein wirklich freundlicher VW-Händler ist absolut ratlos über diese in keinster Weise kundenorientierte Vorgehensweise.

Auf eine schriftliche Anfrage bei VW Versicherungsdienst habe ich bis heute keine Antwort erhalten - aber ein neues Angebot über die seit 01.01.2007 "NEUE" Versicherung - zum Preis von 620Euro (24Monate), bzw 1082Euro für 36Monate.
Ein Schelm wer denkt, dass man mich auf die "etwas" teurere Versicherung "verschoben" hat...
Habe ich aus Eurer Sicht noch eine Chance auf die Weiterführung meiner Versicherung zu bestehen?
Was sollten die nächsten Schritte sein?

Grüße
Micha
 
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@sibrimiso

Hallo, bist du ADAC Mitglied? Wenn, ja dann hast du das Recht auf ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt. Das würde ich wahrnehmen und als nächsten Schritt ansehen.

Gruß
Kadison
 
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@sibrismo:
Ich habe den Eindruck, daß die VW AG auf diese Weise die "günstigen Bedingungen" für die obengenannten Berufsgruppen wieder hereinholen möchte ...
 
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Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe

Anfang letzten Dezember habe ich noch erzählt, wie einfach es war eine Neuwagen-Anschlussgarantie für einen T5 als Zweitbesitzer (Erstbesitzer war die VW -AG) zu bekommen. Pustekuchen !:mad:
Nachdem ich bereits zwei Tage nach Abschluss die Police erhalten und dann die 470€uro bezahlt habe, kommt am 27.12. eine Mitteilung vom VW-Versicherungsdienst, dass mein Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde....
Nach einigen Telefonaten mit meinem VW Händler bin ich jetzt ziemlich sauer.
Volkswagen Versicherung bezieht sich auf den Paragrafen 1.1. der Versicherungsbedingungen .
" ..., das bis zu 24 Monaten vor dem erstmaligen Vertragsabschluss als Neufahrzeug unmittelbar von einem Volkswagen-Händler erworben und zugelassenwurde,..."
Laut VW Versicherungsdienst ist die VW AG kein Volkswagen-Händler...:confused:

Einfach nicht zu glauben (!!!!)

1. Mit Erhalt der Police habe ich einen gültigen Vertrag (entsprechend der einer Auftragsbestätigung).
2. Der Vertrag ist bezahlt und ich habe meine 470 Euro bis heuten nicht zurück!
3. Es sind in den Versicherungsbedingungen keine Sonderkündigungsrechte für beide Seiten genannt (außer nach einem Schaden…)
4. Tageszulassungen von VW AG werden toleriert – gegenüber meiner "8 Monatszulassung" eine Diskriminierung- nicht Rechtens
5. VW tritt bei Journalisten und Diplomaten als „Eigenhändler“ auf. Somit gilt der Vertragspassus 1.1. auch für meinen T5…
6. Ist ein VW, der erstmals von der VW AG zugelassen wurde versicherungstechnisch ein größeres Risiko, als ein VW der von einem VW Händler zugelassen wurde ? Wenn ja, hätte der VW Händler mir das beim Kauf sagen müssen (Mängel/Eigenschaften verschwiegen….)
7. Widersprüchliche Aussagen von VW über die Garantieverlängerung deuten auf ein internes Defizit hin, dass aber nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden sollte. Selbst mein wirklich freundlicher VW-Händler ist absolut ratlos über diese in keinster Weise kundenorientierte Vorgehensweise.

Auf eine schriftliche Anfrage bei VW Versicherungsdienst habe ich bis heute keine Antwort erhalten - aber ein neues Angebot über die seit 01.01.2007 "NEUE" Versicherung - zum Preis von 620Euro (24Monate), bzw 1082Euro für 36Monate.
Ein Schelm wer denkt, dass man mich auf die "etwas" teurere Versicherung "verschoben" hat...
Habe ich aus Eurer Sicht noch eine Chance auf die Weiterführung meiner Versicherung zu bestehen?
Was sollten die nächsten Schritte sein?

Grüße
Micha
Such dir einen Fachanwalt, der dieses Thema schon mal durchgeboxt hat. Nicht so ein Wald- und Wiensenanwalt vom Dorf. Du trittst gegen einen großen Konzern mit Rechtsabteilung an. Im Internet gibt es da ne Menge Infos zu.
 
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Ich glaube, die wissen nicht, was sie wollen, geschweige, was sie tun.
Ich habe gerade versucht, unter obiger Nummer beim VVD anzurufen.
Telefonschleife, nette Musik und dann der Hinweis, es ist keiner mehr da, man solle bitte werktags zu den üblichen Beratungszeiten anrufen, nämlich
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis18.00 Uhr - es war 16.46 Uhr.

Wer wollte da in der Telefonzentrale früher nach Hause ??

Ich werde es die Tage noch mal versuchten, ich frage mich aber, wer überhaupt noch genaue Auskunft geben kann - der Händler, die VW-AG, der VVD ???
 
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Bei jeder Versicherung wird versucht das Risiko gering zu halten.
Wer seine Kasko zu häufig in Anspruch nimmt fliegt raus.

Warum sollte dies bei der Gebrauchtwagenversicherung anders sein?
Wer zuviel an seinem T5 hatte und zukünftig haben wird ist wahrscheinlich nicht interssant für die Versicherung.

@sibrimiso
Wenn man eine Police hat und das Geld entrichtet ist ist ein Widerruf nicht zulässig. Das Schreiben mit dem Widerruf kann man IHMO vergessen.
Ich hoffe das Du innerhalb des Zeitraumes keinen Schaden hast sonst wird es ohne Rechtsstreit nicht zu machen sein.

@ebbodrölf
Unter der Rufnummer 0180-3224295 habe ich dort immer jemanden bekommen. Versuchs mal ausserhalb der Ferien.

Michael
 
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Habe heute eine nette Mitarbeiterin des VVD unter der obigen Tel. Nr. erreicht.
Seit 01.01.2007 sind neue Produkte am Markt, es gibt jetzt die life-time auch für "junge Gebrauchte", d.h. unabhängig davon, ob Vorführwagen oder nicht ist eine Verlängerung um 24 Monate in den ersten beiden Jahren möglich. Grenze nur 100.000 km und Zulassung als PKW. Mit der Fahrzeugklasse M1 laut Zulassungsbescheinigung konnte sie allerdings nichts anfangen. Der Multivan gilt aber wohl als PKW, wenn keine gesonderte Zulassung als LKW.
Der Preis beträgt jetzt aber 620 €.

Die Information meines Freundlichen war ihrer Auskunft nach richtig, bis 31.12.2006 waren Vorführwagen nur bis 6 Monate und 15.000 km mit life-time für 24 Monate versicherbar - wohl für 470 €. Wer nun geschlafen hat, mein Freundlicher oder ich, keine Ahnung, ich weiß nicht mehr sicher, ob ich mich schon in den ersten sechs Monaten nach einer Verlängerung erkundigt habe und zunächst die Mitteilung bekam, es geht nicht.

620 € sind schon ein Wort, da überlegt man zweimal, ob man dafür nicht das Risiko im Hinblick auf die umfangreichen Ausschlüsse, die "normale" Krankheiten (Klappern, Karosserieundichtigkeiten) betreffen, auf sich nimmt, jedenfalls bei jährlich nur 12.000 km Laufleistung. Ein wenig Hoffnung auf Kulanz bleibt einem doch erhalten, jedenfalls nach positiven Erfahrungen in der Vergangenheit.

ACHTUNG: Laut der netten Dame verlängert sich die Versicherung jeweils um ein Jahr, wenn man nicht zuvor kündigt.
 
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ACHTUNG: Laut der netten Dame verlängert sich die Versicherung jeweils um ein Jahr, wenn man nicht zuvor kündigt.


Hallo ebbodrölf,

dass muss dann aber neu sein. Ich habe auch die Time Life Anschlussgarantie (alte Version) und da meinte mein :D dass wir die dann rechtzeitig wieder neu abschliessen müssten...wenn gewünscht.--> da sonst teurer :confused: :( :confused: .
Weisst Du ob sich in den AGB´s der Garantie auch was geändert hat ?Nur teurer wäre ja einfach....da lassen sich doch bestimmt noch irgendwelche Leistungen finden, die man kürzen kann. Oder wie rechtfertigen Sie den Mehrpreis von fast 200 Euro ?

Man man man....hätte ich man bloss nicht meinen T3 verkauft. Armes Deutschland.

Gruss

Frank
 
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Also das ist schon alles recht seltsam, mal so und mal so.
Bei meinem Freundlichen kannte der Verkäufer diese Produkt noch nicht.
Nach langem hin und her hat er es aber dann doch geschafft, alle Daten korrekt einzugeben.
Ich hatte inzwischen allerdings mit diesem Thema schon abgeschlossen, ist eh nur Arbeitsbeschaffungsprogramm für VW-Apotheken:evil:
Da ich nun nicht mehr bei dem Verkäufer aufgetaucht war, um den Vertrag abzuschließen, bekam ich kurz danach Post vom VW Versicherungsservice.
Das Auto war übrigens gebraucht mit 9 Monaten/18Tkm gekauft, war vorher auf den Händler zugelassen.
Zusätzlich finde ich den Preis bemerkenswert, es war doch fast immer von 470 Euro die Rede?
Gruß, Georg
 

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  • Verlängerung.pdf
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Wenn man eine Police hat und das Geld entrichtet ist ist ein Widerruf nicht zulässig. Das Schreiben mit dem Widerruf kann man IHMO vergessen.
Der Kunde stellt einen Antrag. Diesen kann der Versicherer innerhalb der Antragsbindefrist annehmen oder ablehnen. Der Antrag ist angenommen, wenn der Versicherer einen Versicherungsschein schickt. Dadurch kommt der Vertrag zustande. Dies unabhängig davon, ob der Beitrag schon bezahlt ist. Lediglich der Kunde hat nach Eingang des Versicherungsscheins u.U. noch ein Widerrufsrecht.
Im Streitfall = Anwalt (Rechtsschutzversicherung?)
Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, hilft oft ein formloses Schreiben an die BaFin (Anschrift muss im Versicherungsschein angegeben sein)

Nachdem sich der VVD auf den § 1 des Vertrages bezieht, nach dem das Fahrzeug eigentlich nicht versicherbar sein soll, besteht die Möglichkeit, dass VVD/Allianz den Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht angreift. Die Kenntnis dieser und anderer Feinheiten kann und darf beim Kunden nicht vorausgesetzt werden. Somit steht der Vermittler (bzw. Händler als Erfüllungsgehilfe des VVD) in der Beraterhaftung. Nachdem der Versicherer aber den Versicherungsschein ausgefertigt hat, ist davon auszugehen, dass ihm alle Angaben vorgelegen haben.

Besonderheiten: VVD ist kein Versicherer, sondern Vermittler. Versicherungsträger ist die Allianz.
 
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Hallo Kibl,
weitere Infos habe ich nicht. Allgemein wurde an den Freundlichen verwiesen, der könne mit allen nötigen Informationen weiterhelfen.
Schon komisch, dass die Versicherungsbedingungen vorweg nicht ohne weiteres zu erhalten sind.
Ich tippe auf einfach teurer, 19 % MwSt, die gestiegenen Ölpreise, das warme Wetter - und vielleicht ein gestiegenes Risiko bei Auswertung der üblichen bekannten Kinderkrankheiten des T 5.

Nur so nebenbei - wem ist vom Freundlichen die Verlängerung eigentlich gleich bei Vertragsschluss angeboten worden ?
 
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Allgemein wurde an den Freundlichen verwiesen, der könne mit allen nötigen Informationen weiterhelfen.
Schon komisch, dass die Versicherungsbedingungen vorweg nicht ohne weiteres zu erhalten sind.
Wie kann jemand, der nicht mal die Versich.-Bedingungen vorliegen hat mit allen nötigen Informationen weiterhelfen? :confused:
Ich glaube, ich werde demnächst auch Autos verkaufen. Soll mich dann aber keiner fragen, ob den Motoren KW oder PS innewohnen;). Prospekte werde ich dann bei Auslieferung zusammen mit dem Fahrzeug aushändigen.:cool:

Mir wurde bei Vertragsabschluss lediglich eine überteuerte Kfz-Versicherung angeboten, habe ich dann aber bleiben lassen.
 
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Telefonat mit der Service-Hotline vom Volkswagen Versicherungs Service (0180-322 429 5 vom 23.10.2007

Angefragt hatte ich einen VW T5 Cali mit 128kw

  • 2 jahre kosten 527 EUR (unabhängig, ob Abschluss im 1. oder 2. Garantiejahr erfolgt)
  • Voraussetzung: Fahrzeug befindet sich innerhalb der 2-jährigen Werksgarantie
  • Bis 100.000km Materialkosten zu 100% abgedeckt (keine km-Staffel)
  • Ab 100.000km Materialkosten zu 40% abgedeckt
Abschließen kann man diese LifeTime Garantieversicherung bei jedem VW Händler

Hoffe, das hilf teuch (mir jedenfalls hilft es :), werde wohl kurzfristig abschließen)
 
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Hallo Schleifstein,
ich wollte gerade abschliessen.
Es soll 620 Euro kosten.
Ich habe jetzt nochmal nachgehakt und mein Freundlicher gibt es jetzt so ein.
Mal sehen ob es klappt.
 
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Ich schon wieder,
war leider nix.
527 Euro nur in den ersten 4 Wochen ab Erstzulassung.
Ich jetzt leider 620 Euro.
Ist aber bestimmt gut angelegt.
Entweder geht einfach nichts mehr kaputt oder die Versicherung übernimmt das Grobe.
 
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Ich auch schon wieder :)

Kann Bogi 1 uneingeschränkt bestätigen.

Habe soeben hab ich mit meinem Händler telefoniert wg. konkretem Abschluss der Anschlussgarantie. Kostenpunkt 620,00 EUR für 24 Monate. Werde ich wohl machen.:pro:

Wenn man bedenkt, was am Cali alles kaputt gehen kann und was der Spass dann kostet.

LG Stephan
 
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