mutzi
Jung-Mitglied
- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 12/09
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- RCD200 MP3
- Extras
- NSW (mit Abbiegelicht), langer Radstand, Comfort Sitz, feste AHK, MFD, el. FH
- FIN
- WV1ZZZ7HZAH******
AW: Ungenutzte Lampe im Scheinwerfer T5.2 ????
@WienerwaldTiger
wo du doch das ganze schon serienmässig hast, hat das wenigstens mit der deaktivierung und reaktivierung funktioniert??? Aber ist schon komisch das bei Dir und mir in der Bedienungsanleitung nichts steht. Habe das auch bei Kollegen schon probiert mit der Aktivierung des TFL kein Erfolg (haben 5x T5.2 und 4x T5.1).
Aber das war genau dasselbe mit dem Dauerfahrlicht beim T5.1 am Anfang hiess es das ist technisch nicht möglich, aber beim Gespräch mit anderen T5 Fahrern kam dann raus das die diese Funktion teilweise schon 1-1,5 Jahre hatten. Ist für uns aber schon wichtig da wir sehr häufig in Italien Schweiz und Österreich unterwegs sind. Hatte damals auch schon eine Anfrage an VWN gestellt bezüglich Dauerfahrlicht T5.1 und bekam dann die Aussage das wäre technisch nicht möglich, aber es würde schon gehen bloss man könne mir nicht sagen wie. Wäre aber eine Lösung ohne Garantie und Gewährleistung. 2mal wiederspruch in einem Satz !!!Spitze!!!! Genau so eine Antwort bekam ich ja jetzt auch beim T5.2 siehe 1. Fred.
--Wutmodus an-- Ich blicks nicht mehr. Ich weiss nur eins wenn ich mit meinen Kunden so verfahren würde könnte ich mir was anhören. **schnaub** --Wutmodus aus--
@WienerwaldTiger
wo du doch das ganze schon serienmässig hast, hat das wenigstens mit der deaktivierung und reaktivierung funktioniert??? Aber ist schon komisch das bei Dir und mir in der Bedienungsanleitung nichts steht. Habe das auch bei Kollegen schon probiert mit der Aktivierung des TFL kein Erfolg (haben 5x T5.2 und 4x T5.1).
Aber das war genau dasselbe mit dem Dauerfahrlicht beim T5.1 am Anfang hiess es das ist technisch nicht möglich, aber beim Gespräch mit anderen T5 Fahrern kam dann raus das die diese Funktion teilweise schon 1-1,5 Jahre hatten. Ist für uns aber schon wichtig da wir sehr häufig in Italien Schweiz und Österreich unterwegs sind. Hatte damals auch schon eine Anfrage an VWN gestellt bezüglich Dauerfahrlicht T5.1 und bekam dann die Aussage das wäre technisch nicht möglich, aber es würde schon gehen bloss man könne mir nicht sagen wie. Wäre aber eine Lösung ohne Garantie und Gewährleistung. 2mal wiederspruch in einem Satz !!!Spitze!!!! Genau so eine Antwort bekam ich ja jetzt auch beim T5.2 siehe 1. Fred.
--Wutmodus an-- Ich blicks nicht mehr. Ich weiss nur eins wenn ich mit meinen Kunden so verfahren würde könnte ich mir was anhören. **schnaub** --Wutmodus aus--