Bogi 1
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- Erstzulassung
- 08.88
- DPF
- nein
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Heck
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Im Übrigen geht es wohl weniger darum, dass der Dümmste es nicht vorsätzlich kaputt bekommen darf, sondern vielmehr darum, dass der Unwissende es nicht versehentlich kaputt machen soll. Wenn schon kein Hinweis im Benutzerhandbuch steht (das unterstelle ich mal, ich selbst weiss nicht, ob einer drin ist oder nicht), dann soll sich niemand etwa so heraus reden dürfen, dass es zum Grundschulwissen gehöre, wie und wann ein DPF leergebrannt werden muss.
ich auchIch halte das Urteil für ziemlich abwegig.
Hallo,
Wenn schon, dann müsste im Prospekt vor dem Autokauf hingewiesen werden.
Achtung: Fahrzeug nicht für Kurzstrecke unter 30 km geeignet - es gibt Probleme mit dem Filter.
Michael
Hallo
Das ist genau der Punkt. Wir nutzen unseren Wagen auch nur auf Kurzstrecken und so sind in ca 10 Monaten gerade einmal 5,500 km zusammengekommen. Bei uns steigt der Ölstand ständig an und die Kiste braucht 12 Liter Diesel und mehr auf 100 KM. Hätten wir um diese Problematik vorher gewusst, nämlich dass der Wagen nicht für überwiegenden Kurzstreckeneinsatz geeignet ist, hätten wir die 37 TEur lieber für ein anders Fabrikat ausgegeben.
1. bei unseren T5 steht dies im Handbuch
2. es gibt eine Warnlampe
3. mir ist ein extra Miniheft bei Fahrzeugübergabe wegen dem DPF mit übergeben wurden
Ganz klar den falschen Motor gekauft - mit dem Autohändler mal über die geplante Benutzung gesprochen? Da sollte der Händler schon was zum 128 kW mit DPF gesagt haben. ...
Der Unfug gehört sowieso ausgebaut.
nochmal kurz zu Pilles Anmerkungen: Dass der DPF wohl ´ne Fehlgeburt ist und letztlich die Nutzbarkeit einschränkt, indem er Stadtverkehrler zu Extratouren zwingt, war nicht ausschlaggebend für das OLG Stuttgart.
.....
Eine ganz andere, gleichwohl aber berechtigte Frage ist die nach dem Sinn des Ganzen. Es müsste doch möglich sein, eine Art CO2-Bilanz aufzustellen, einmal mit und einmal ohne DPF
Der Verkäufer muss auch nicht abraten, er muss nur Bedenken äußern