Fahrverbot am Sonntag

AW: Fahrverbot am Sonntag

253.gif

Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


So ihr lieben, bezugnehmend auf dieses Verkehrszeichen:
Das Zeichen steht am Ortseingang von Radeburg, ich bin mit dem Bus + Anhänger ca. 4,2t dort immer durch.
Bis dann die Grünen standen. Auf den verweis das der Bus doch als PKW angemeldet ist, sagte man mir das ist nicht relevant es zählt das Gesamtgewicht, also über 3,5t Durchfahrt verboten egal ob als PKW mit Anhänger oder Kleiner LKW es zählt das Gewicht.
Gezahlt habe ich damals nichts, fahre jetzt ne' andere Route.
So wird sich das dann wohl auch mit dem Überholverbot haben. Es wird nur das zGG zählen.

Grüße Torsten
 
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Und wieviel wiegt so ein Omnibus? :rolleyes:
 
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Hallo Achim,

Wenn Du schon zitierst, dann bittte vollständig!!!

Zitat:

"Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibuss"
Zitat Ende


Gruß
Torsten

Moin Torsten,

warum???

Ab da ist keine rede mehr von: "mit Anhänger"....
 
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Hallo Achim,

das überholverbot gilt für KFZ deren Gewicht (Anhänger zählt mit) größer 3,5t ist.
Von dem Verbot ausgenommen sind PKW und Kraftomnibusse. Punkt!

Ob die einen Anhänger haben spielt dabei keine Rolle.

Gruß
Torsten
 
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Hallo Torsten,

na hauptsache das sieht die Rennleitung genauso...

Es scheint dort doch recht viel Auslegungsspielraum zu geben.(Besonders auf Länderebene)

Ein Polizist sagte mir mal, das es nicht entscheidend ist was in den Papieren steht (PKW/LKW) sondern die tatsächliche Nutzung.

Also T5 Bus ohne Sitze hinten -> vollgepackt = LKW

Wenn die "Einnahmen" erhöht werden müssen, dürfte das ganze interessant werden...
 
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Wir haben doch einen Rennleiter hier im Forum.
Was sagt denn dobbie zu der ganzen Diskussion?
 
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Ein T5 mit Hänger gilt immer als Zug mit kombiniertem zGG, also wer es packt mit T5 und Gewerbehänger auf 7,5 To. zu kommen der hat meinen Respekt und meine Verblüffung, denn der Zug darf max. 3To. T5 und 2,5To. Hänger (+/-) = 5,5 To. wiegen.

Das ist leider falsch. Ein T5 darf niemals 5,5t Gesamtzuggewicht haben! Das ist zwischen den Motor-/Getriebevarianten unterschiedlich.

Ein 3t MV 103kW Handschalter z.B. darf max. 2,5t Anhänger ziehen, aber im Gesamtzugewicht max. 5,2t haben. D.h., wenn der Anhänger 2,5t wiegt, darf der T5 nur noch 2,7t zulässiges Gesamtgewicht haben.
 
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Schöne Diskussion...

Ein 3t MV 103kW Handschalter z.B. darf max. 2,5t Anhänger ziehen, aber im Gesamtzugewicht max. 5,2t haben. D.h., wenn der Anhänger 2,5t wiegt, darf der T5 nur noch 2,7t zulässiges Gesamtgewicht haben.

Und wie geht das? Im Schein steht für meinen MV 3to. jetzt hänge ich einen Anhänger mit 2,5 to. da drann und dann? Aufgemerkt wir reden immer nur von zGG nicht von dem Ist-Gewicht!

Wie soll ich denn, nur weil mir einen Anhänger mit 2,5 to. zGG ausleihe und anhänge meinen MV ablasten :confused::confused:

Gruß
Multifun
 
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Es ist erlaubt, einen Anhänger, der max. 2,5t Gewicht haben darf, an einen MV, der max. 3t zGG haben darf, anzuhängen.

Aber in Summe darf das Gespanngewicht 5,2t (beim Beispiel MV 103kW) nicht überschreiten.

D.h., wenn Du einen Anhänger anhängst, der tatsächlich 2,5t wiegt, darf der MV in diesem Fall nicht mehr als 2,7t Istgewicht haben.

oder: Dein MV ist beladen bis auf 3t, dann darf der Hänger nur noch maximal 2,2t wiegen.
 
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Hallo Jungs und Mädel's

Ich habe heute noch mal mit den Typ vom Landratsamt gesprochen er sendet mir einen Aktuellen Auszug das wir mit unserem MV mit einem zulässigen G8)esamtgewicht 2,8t auch am Sonntag beinen Anhänger ziehen darf und er hat mir versichert das dies Deutschlandweit gilt.
Mein Dicker hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,8t und der Hänger 1,3t macht 4,1t und geht nicht über die 7,5t hinaus und dadurch kein Sonntags Fahrverbot.
Wenn er mir den Auszug sendet dann stell ich ihn euch hier zur Verfügung, er meinte noch das wir diesen Auszug auch gerne mitführen können wenn fals mal die Rennleitung meint sie wüßte es besser.

Gruß
Michel
 
Zuletzt bearbeitet:
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Solange der MV nicht als LKW geführt ist, besteht und bestand ja auch kein Problem :D
 
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Mein Dicker hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,8t und der Hänger 1,3t macht 3,1t und geht nicht über die 3,5t hinaus und dadurch kein Sonntags Fahrverbot.

Bist Du dir sicher, dass dein MV 2,8t zGG hat? Ich meine, der 77kW im MV hat immer 3t zGG, oder hast du den nachträglich abgelastet?
 
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(...)
Mein Dicker hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,8t und der Hänger 1,3t macht 3,1t und geht nicht über die 3,5t hinaus und dadurch kein Sonntags Fahrverbot.
Wenn er mir den Auszug sendet dann stell ich ihn euch hier zur Verfügung, er meinte noch das wir diesen Auszug auch gerne mitführen können wenn fals mal die Rennleitung meint sie wüßte es besser.

Gruß
Michel

Sorry, aber deine Rechnung ergibt 4,1t.

Wir haben das Thema grade recht ausführlich im Wowa-Forum diskutiert. Dort ist die Thematik ja auch öfter an der Tagesordnung.

Ich kann jetzt nicht alle Gesetze und Vorschriften zitieren, Quintessenz ist aber, es gibt (leider) in einegen Bundesländern Ausnahmegenehmigungen von LKW Sonntagsfahrverbot wenn der LKW (z.B. Bus mit LKW-Zulassung) auf einer Privatfahrt mit Wohnwagen / Bootstrailer / Motorrädern unterwegs ist. Allerdinns gilt das nicht bundesweit und manche Rennleitungen (v.a. in Bayern und Thüringen) ahnden das.
Das bestätigte dort ein User, der im sonstigen Leben Autobahnpolizist ist.

Und übrigens heißt die Vorschrift über 7,5 to oder mit Anhänger. Wenn der Hänger dran ist, spielt das Gewicht keine Rolle. Auch ein als Post-LKW zugelassener Polo darf am Sonntag keinen Hänger ziehen.

just my 2 cents


Edit
Zitat: Quelle Wiki
Sonn- und Feiertagsfahrverbot
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen.
 
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nein nix abgelastet
der Dicke hat von vornherein 2,8t
 
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Dann kann es kein Multivan sein, sondern maximal ein Kombi.
 
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Thunderbird

Ich hab aber kein Gewerbe und Fahr den Dicken Privat und es kann doch nicht sein das ein Beamter mir erzählt das ich den Hänger am Sonntag ziehen darf, und zwar Deutschlandweit, und einer von der Rennleitung es mir Verbietet.
Für mich ist jetzt Fact ich darf meine Wohndose auch am Sonntag ziehen wohin ich in Deutschland will:D

Gruß
Michel

PS: Ben, ein Trapo
 
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Selbstverständlich können die sagen was sie wollen. Sind ja in erster Linie auch nur Menschen.

Mir wurde schon versucht, ein Vergehen unter schieben, weil ich mit meinem "LKW"
in einem Wohngebiet parke. Und das sogar täglich, und direkt vor der eigenen
Haustüre ... die Beamtin war zwar keine von der 08/15-Straßenstreife, dafür aber
man könnte sagen altgedient und Bürohocker :D und zuständig für Verkehrsdelikte.
 
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Thunderbird

Ich hab aber kein Gewerbe und Fahr den Dicken Privat und es kann doch nicht sein das ein Beamter mir erzählt das ich den Hänger am Sonntag ziehen darf, und zwar Deutschlandweit, und einer von der Rennleitung es mir Verbietet.
Für mich ist jetzt Fact ich darf meine Wohndose auch am Sonntag ziehen wohin ich in Deutschland will:D

Gruß
Michel

PS: Ben, ein Trapo

Hallo Ben,

über den Sinn oder Unsinn dieser Regel war hier grade gar nicht diskutiert. Und ob du ein Gewerbe hast oder nicht, steht im § 30 STVO gar nicht drin.
Ich wollte es lediglich anmerken. Sollte dich ein überkorrekter Beamter der Rennleitung zur Kasse bitten, bezahl es ja auch nicht ich, sondern du :D
 
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nachdem ich jetzt völlig GAGA bin ( war) hab ich einfach mal bei der Rennleitung angerufen
Die sagen das ich durchaus einen Wohnanhänger am Sonntag ziehen darf, aber nicht einen z.B. Bauwagen oder einen Anhänger mit lauter Steinen drinn die ich zum Hausbau brauche könnte, das Gewicht spiel dabei keine Rolle und auch nicht ob mein Fahrzeug PKW oder LKW Zulassung hat.

Und das ist das was so mancher hier Board wissen möchte, oder?

Gruß
Micha
 
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