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AW: Fahrverbot am Sonntag
Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
So ihr lieben, bezugnehmend auf dieses Verkehrszeichen:
Das Zeichen steht am Ortseingang von Radeburg, ich bin mit dem Bus + Anhänger ca. 4,2t dort immer durch.
Bis dann die Grünen standen. Auf den verweis das der Bus doch als PKW angemeldet ist, sagte man mir das ist nicht relevant es zählt das Gesamtgewicht, also über 3,5t Durchfahrt verboten egal ob als PKW mit Anhänger oder Kleiner LKW es zählt das Gewicht.
Gezahlt habe ich damals nichts, fahre jetzt ne' andere Route.
So wird sich das dann wohl auch mit dem Überholverbot haben. Es wird nur das zGG zählen.
Grüße Torsten
Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
So ihr lieben, bezugnehmend auf dieses Verkehrszeichen:
Das Zeichen steht am Ortseingang von Radeburg, ich bin mit dem Bus + Anhänger ca. 4,2t dort immer durch.
Bis dann die Grünen standen. Auf den verweis das der Bus doch als PKW angemeldet ist, sagte man mir das ist nicht relevant es zählt das Gesamtgewicht, also über 3,5t Durchfahrt verboten egal ob als PKW mit Anhänger oder Kleiner LKW es zählt das Gewicht.
Gezahlt habe ich damals nichts, fahre jetzt ne' andere Route.
So wird sich das dann wohl auch mit dem Überholverbot haben. Es wird nur das zGG zählen.
Grüße Torsten