Fahrverbot am Sonntag

AW: Fahrverbot am Sonntag

Da bringt doch noch einer Licht ins Dunkel. Die Aufstellung aus dem Multi-Board ist doch das, was ich oben schon geschrieben habe.

Ich zitiere hier mal die Zusammenfassung:
"...Noch ein wichtiger Nachsatz: Alle aufgelisteten Schreiben der Ministerien sind interne Schreiben, die lediglich Handlungsanweisungen für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen darstellen. Sie haben keinen Erlaß- Verordnungs- oder gar Gesetzes-Charakter!
Letztendlich muß jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, mit einem solchen Fahrzeug wie im o.g. Katalog aufgelistet herumzufahren. Überall gilt nach wie vor §30 StVO unvermindert weiter, bis er vielleicht mal geändert wird. "
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Hallo Peter,

das hatte ich so in der Art schon in Beitrag #6 geschrieben... :D

Gruß
Torsten
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Glücklicherweise ist ja in unserem Gemeinwesen alles geregelt.

Vor vielen Jahren parkte ich als damals Niedersachse im Weißwurstland an einem Dienstag im Parkverbot Montag mit Freitag.

Danach habe ich bei der Volkshochschule den Kurs "Bavarian for Foreigners" belegt und mitgenommen, daß die falsche Reihenfolge von weiß und blau den "Saupreißen" selbst in Laptop und Lederhose erkennen läßt.
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Es ist erlaubt, einen Anhänger, der max. 2,5t Gewicht haben darf, an einen MV, der max. 3t zGG haben darf, anzuhängen.

Aber in Summe darf das Gespanngewicht 5,2t (beim Beispiel MV 103kW) nicht überschreiten.

D.h., wenn Du einen Anhänger anhängst, der tatsächlich 2,5t wiegt, darf der MV in diesem Fall nicht mehr als 2,7t Istgewicht haben.

oder: Dein MV ist beladen bis auf 3t, dann darf der Hänger nur noch maximal 2,2t wiegen.

Hej,
genau so gilt es auch für meinen.
Ich bin ab und an voll beladen und entsprechenden Anhänger unterwegs.
Bei der der 16er Bremsanlage fahre ich da immer SEHR voraus schauend und bin beeindruckt wg. der schiebenden Massen ;););).
Gr.
FISK
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Also meines Wissens ist es egal ob als LKW oder PKW zugelassen....
Hast Du in deinem Bus und an Haken Sport- bzw. Freizeitgeräte darfst Du sonntags fahren.
Aber wehe Du hast eine Kiste dabei, wo eine Lieferung drin ist. =)

Aber 100% sicher bin ich mir da nicht. Das ist denke ich mal auch eine Auslegungssache des kontrollieren Organs :D

Gruß
Torsten, der bei LKW Überholverbot auch mit Wohnwagen überholen darf =)=)=)

Diese Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot zu Hobby und Freizeitzwecken sind leider nur Verordnungen und von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Gruß
Pascal
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Hallo,

....diese ganzen Verordnungen, Vorschriften und Ausnahme Regeln gehen mir auf den Sack, insbesondere, wenn dann noch jedes Bundesland seinen eigenen Murks hinzu bastelt.

Wenn ich da hier so lese, darf ich mein Boot nicht mehr ziehen :evil: nicht Sonntags und auch nicht in Bayern .......der Anhänger ist mit 2,5T ausgelastet.

Ich habe aber noch eine neue Konstellation und bin mir nicht sicher, ob die schon in unseren Vorschriften erfasst wurde.

MV mit LKW (Gewichts) Besteuerung =)=) ??

Gibt es da nicht evtl. mal eine einheitliche EU-Regelung, der sich auch unsere Erfinder von Recht und Ordnung unterordnen müssen ???

Gruß
Claus
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Ich habe aber noch eine neue Konstellation und bin mir nicht sicher, ob die schon in unseren Vorschriften erfasst wurde.

MV mit LKW (Gewichts) Besteuerung =)=) ??

Gibts das noch?

Wie ist das denn zustande gekommen?
Sobald hinten Sitze drin sind ist LKW doch inzwischen Teufelszeug.

Oder hast Du ein sonstiges KFz Bürofahrzeug oder sowas?
Das hat ja dann mit dem LKW eigentlich nichts mehr zu tun?

Achja zum Zuggewicht: 5200 KG ist beim T5 nicht das maximale Zuggewicht.
Wir haben 5300 KG eingetragen. Und das ab Werk.
 
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Gibts das noch?

Wie ist das denn zustande gekommen?
Sobald hinten Sitze drin sind ist LKW doch inzwischen Teufelszeug.

Oder hast Du ein sonstiges KFz Bürofahrzeug oder sowas?
Das hat ja dann mit dem LKW eigentlich nichts mehr zu tun?

Achja zum Zuggewicht: 5200 KG ist beim T5 nicht das maximale Zuggewicht.
Wir haben 5300 KG eingetragen. Und das ab Werk.


Du kannst sehr wohl einen Kombi oder Caravelle zum Lkw machen. Dazu musst du nur im Konfigurator einen Kreuzchen bei "LKW-Zulassung mit maximal sechs Sitzplätzen" (die Sitzanzahl ist je nach Modell unterschiedlich) machen.

Das max. Zuggewicht von 5,2t war auch nur auf den 103kW Handschalter bezogen, bei anderen Motor-Getriebevarianten kann es mehr oder weniger sein!
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Du kannst sehr wohl einen Kombi oder Caravelle zum Lkw machen. Dazu musst du nur im Konfigurator einen Kreuzchen bei "LKW-Zulassung mit maximal sechs Sitzplätzen" (die Sitzanzahl ist je nach Modell unterschiedlich) machen.

Das ist klar. Aber er schreibt "MV" da bin ich von Multivan ausgegangen. Und bei dem geht das nicht ab Werk. Daher die Frage wie er das nachträglich hinbekommen hat.

Das max. Zuggewicht von 5,2t war auch nur auf den 103kW Handschalter bezogen, bei anderen Motor-Getriebevarianten kann es mehr oder weniger sein!

Ah, ok! Mist verstanden ;)
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Hallo,

Gibts das noch?

Wie ist das denn zustande gekommen?
Sobald hinten Sitze drin sind ist LKW doch inzwischen Teufelszeug.

...ein MV hat, wenn man die Sitze und die Bank hinten raus macht, keine Gurte mehr drin, entspricht somit den Vorgaben für diese Besteuerung.
Ich habe meine MV´s seit 2004 so besteuert.

Für diese Art der Besteuerung gibt es hier bei der HWK sogar Formulare damit man das beantragen kann, weil jeder Winzer an der Mosel musste seine alten T4 richtig
hoch besteuern, als diese Änderung gekommen ist.

Aber wer jetzt denkt, er fährt zum FA und sagt ..."der Dentmen hat das aber auch", der wird vermutlich enttäuscht werden, weil diese "Lücke" sollte es angeblich nur noch in wenigen FA Stellen geben.

Gruß
Claus
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Dazu müssten aber eigentlich zusätzlich die Schienen irgendwie geblockt werden, damit man nachträglich keine Sitze mehr rein bekommt.
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Hallo,



...ein MV hat, wenn man die Sitze und die Bank hinten raus macht, keine Gurte mehr drin, entspricht somit den Vorgaben für diese Besteuerung.
Ich habe meine MV´s seit 2004 so besteuert

....

Aber wer jetzt denkt, er fährt zum FA und sagt ..."der Dentmen hat das aber auch", der wird vermutlich enttäuscht werden, weil diese "Lücke" sollte es angeblich nur noch in wenigen FA Stellen geben.

OK das ist dann die glückliche Fügung eines wohlwollenden Finanzamtes.

Gerade auf diese Kombination (Stühle raus bei PKW mit Scheiben und ohne Trennwand) wird in NRW derzeit gezielt "Jagd" gemacht.

Da hast Du in NRW so gut wie keine Chance mehr. Die wollen dann gleich eine Trennwand und dauerhaft unbrauchbar gemachte Sitzbefestigungspunkte sehen.

Daher die Frage nach So Kfz Bürofahrzeug oder sowas. Da wäre Bestuhlung möglich.

Naja und bei nachträglicher Umschlüsselung auf LKW akzeptieren die hier nur noch 3 Sitzplätze wenn die Nutzfläche nach Einbau der Sitzplätze zu gering erscheint.

Beim LR könnte es so gerade gehen. Aber da Du (auf dem Avatar) ja eine Nachlaufachse hast dürfte da beim XXLR ja kein Problem entstehen ;)
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Hallo,

Dazu müssten aber eigentlich zusätzlich die Schienen irgendwie geblockt werden, damit man nachträglich keine Sitze mehr rein bekommt.

....die Schienen sind für die Einbauten nötig und können somit nicht geblockt gemacht werden.
Im hinteren Bereich ist in meinen Schienen ein großer Schrank in den Schienen verankert, wo 20 Sortimentkoffer vom Würth Orsy Programm drin sind.
Für jede Seite seitlich gibt es auch noch einen Schrank, der in den Schienen verankert wird für Festo Koffer in allen Größen.

Für Transporte von größeren Geräten habe ich einen einlegbaren variablen Auflageboden, der mit einer Nut in die Schienen eingelegt werden kann, so kann ich auch mal einen OP Tisch einladen, für kleinere Eingriffe unterwegs =)=).

Schienen entfernen ist also nicht.
Dazu alles mit Bildern dokumentiert und beim FA eingereicht.

Deshalb nennt sich das Teil ja auch "Multi" Van.=)=)

Gruß
Claus
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Hallo Micha,

das haben wir doch weiter oben schon erörtert. In den beiden Links ist das doch ganz gut aufgedröselt. Behörden können... ...nicht bundeseinheitlich...

Zitat deine Wiki-Quelle:"Da der Beschluss der Verkehrsminister erst in wenigen Bundesländern umgesetzt worden ist, gelten diese Ausnahmen allerdings noch nicht bundeseinheitlich."

...oder willst du bei ner Kontrolle die Rennleitung mit nem Wiki-Ausdruck beeindrucken???

Ich will dir das ja um Gottes Willen nicht nehmen - meinetwegen fährst du jeden Sonntag mit deiner Wohndose spazieren. Es soll aber nicht der Eindruck entstehen, dass das ganze erlaubtist. Und andere sollen wenigstens wissen, dass es so ist. Entscheiden kann hinterher jeder selber.
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

2 Anmerkungen zum Wikipedialink:

1. Niemals, wirklich nieeeeniemals Wikipedia als Verweis nutzen wenn es um ein rechtliches Thema geht.
Die Texte sind frei editierbar und unterliegen keinem geregelten Änderungsdienst.

Jeder kann da reinschreiben was er will.

Wenn ich den Artikel gleich editiere und den Text komplett umstelle merkt das unter Umständen keiner der Wikipedia Zensoren äh Administratoren. Und dann steht da ein von mir verfasstes Hirngespinst drin...

2. die erwähnten behördlichen Ausnahmen sind derzeit immer noch als Ausnahmegenehmigung im Einzelfall zu erteilen. D.h. man muss zum Amt die Ausnahmegenehmigung beantragen und dann wird entschieden ob sie zugeteilt wird. Oder die Strassenverkehrsbehörde erteilt eine allgemeine Ausnahme in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das ist immer noch nicht länderübergreifend und kann sogar auf einen einzelnen Regierungsbezirk begrenzt sein.

Es gibt keine Neuregelung.

"Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen."

Das hat immer noch Bestand.
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Zum Thema T5 und LKW,
sobald ein Velle oder Transporter eine größere Ladefläche (der Raum zwischen Bestuhlung und Heckklappe) größer also die Fläche zur Personenbeförderung (Raum von der Rückenlehne der hintersten Sitzreihe bis zum Gaspedal), so kann das KFZ als LKW eingetragen werden.
Hier ist man aber auch von sonntäglichen Fahrverbot betroffen.

Die Wiki als Quellenangabe ist als erster Anhaltspunkt bei einer Fragestellung vielleicht geeignet, nicht für mehr.
Überspitzt gesagt: Wer Wiki als Quelle zitiert zitiert auch die BILD in einer Dipl., Master oder Doktorarbeit 8)

Schönen Abend
Manuel
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Zum Thema T5 und LKW,
sobald ein Velle oder Transporter eine größere Ladefläche (der Raum zwischen Bestuhlung und Heckklappe) größer also die Fläche zur Personenbeförderung (Raum von der Rückenlehne der hintersten Sitzreihe bis zum Gaspedal), so kann das KFZ als LKW eingetragen werden.

Schönen Abend
Manuel

Das alleine reicht nicht. Wenn Du z.B. ein 6-Sitzer-Caravelle hast, dann muss du bei voller Besetzung (5x68kg, Fahrer wird schon beim Leergewicht berücksichtigt) noch eine Nutzlast von 5*68kg + 1kg auf der Nutzfläche unterbringen können.
 
AW: Fahrverbot am Sonntag

Ihr Ungläubigen,

Micha hat natürlich Recht.

Niedersachsen, Sachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg haben sich zum Vollzug des Sonn- und Feiertagsfahrverbots erklärt.

Zitat aus dem Erlass StVO 1/2008 Bremen, 01.04.2008:

"Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.

Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:


1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,


1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,


1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(auch mit Anhänger),


1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,


1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,


1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.


Hinweis:
Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren."

Gilt, wie gesagt, auch für die obigen Länder.
Die sich noch nicht erklärten Bundeslnder dürften sich schwer tun, ein Bussgeld zu verhängen nach einem einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 9./10.10.2007.






Also: Erst lesen, dann meckern.


Gruß
schrottotto
 
Das ist leider falsch. Ein T5 darf niemals 5,5t Gesamtzuggewicht haben! Das ist zwischen den Motor-/Getriebevarianten unterschiedlich.

Ein 3t MV 103kW Handschalter z.B. darf max. 2,5t Anhänger ziehen, aber im Gesamtzugewicht max. 5,2t haben. D.h., wenn der Anhänger 2,5t wiegt, darf der T5 nur noch 2,7t zulässiges Gesamtgewicht haben.

Deswegen schrieb ich ja +/- denn es ging ja nur darum aufzuzeigen, dass es in jedem Falle unter 7.5 Tonnen sind, gut, dass ich das jetzt ganz genau weiss ;-) - nichts für ungut :-)
 
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