thunderbird
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2006
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Extras
- VCDS
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HM
AW: Fahrverbot am Sonntag
Da bringt doch noch einer Licht ins Dunkel. Die Aufstellung aus dem Multi-Board ist doch das, was ich oben schon geschrieben habe.
Ich zitiere hier mal die Zusammenfassung:
"...Noch ein wichtiger Nachsatz: Alle aufgelisteten Schreiben der Ministerien sind interne Schreiben, die lediglich Handlungsanweisungen für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen darstellen. Sie haben keinen Erlaß- Verordnungs- oder gar Gesetzes-Charakter!
Letztendlich muß jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, mit einem solchen Fahrzeug wie im o.g. Katalog aufgelistet herumzufahren. Überall gilt nach wie vor §30 StVO unvermindert weiter, bis er vielleicht mal geändert wird. "
Da bringt doch noch einer Licht ins Dunkel. Die Aufstellung aus dem Multi-Board ist doch das, was ich oben schon geschrieben habe.
Ich zitiere hier mal die Zusammenfassung:
"...Noch ein wichtiger Nachsatz: Alle aufgelisteten Schreiben der Ministerien sind interne Schreiben, die lediglich Handlungsanweisungen für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen darstellen. Sie haben keinen Erlaß- Verordnungs- oder gar Gesetzes-Charakter!
Letztendlich muß jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, mit einem solchen Fahrzeug wie im o.g. Katalog aufgelistet herumzufahren. Überall gilt nach wie vor §30 StVO unvermindert weiter, bis er vielleicht mal geändert wird. "