T5 LKW oder PKW Zulassung

AW: T5 LKW oder PKW Zulassung

Was hat denn eine LKW Zulassung mit der Dämmung vom Motor zu tun ?
Da komme ich nicht ganz mit !

Das Thema hab ich mit meinem T5 auch. Interessanterweise ist das Fzg. vollverglast und hat keine Trennwand. Trotzdem als LKW versichert und versteuert.

Nun hab ich mit eine Schlafbank nachrüsten lassen und eigentlich hatte ich mich schon von dem LKW Status verabschiedet. Doch der TÜV konnte das Auto nicht als PKW eintragen, weil die Geräuschemissionen nicht passen. Der konnte die Daten im vernetzten Grossrechner nicht ändern. Offenbar läßt der Hersteller die Dämmung weg und der Bus ist dann geräuschtechnisch näher am Actros als am Smart. (Es geht nicht um die Innengeräusche)

Die Sitzbank ist 3-sitzig, allerdings in der Mitte mit Beckengurt. Das ist für PKW nach 200x? nicht mehr zulässig.

Jetzt hab ich einen LKW mit 5 Sitzplätzen, vollverglast ohne Trennwand.

Die Umschlüsselung auf Wohnmobil funktioniert nur mit Aufstell- oder Hochdach + fester Kocher + fester Spüle (Wasser- / Abwassertank).
Im Wohnmobil ist dann aber wieder der Beckengurt kein Problem.

Die Zulassung für die Nachrüstung einer Sitzbank hinten schreibt übrigens zwingend eine Verglasung vor. Kleine Falle: Der Trapo hat nicht unbedingt Gurtankerpunkte. Die können nachgerüstet werden, aber ich kenne nur einen Anbieter, der den TÜV Segen drauf bekommt.
Es gibt einen namenhaften Wohnmobilausrüster, der die Nachrüstung im Katalog hat, was aber verschwiegen wird: Keine TÜV Zulassung.
 
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Das Thema hab ich mit meinem T5 auch. Interessanterweise ist das Fzg. vollverglast und hat keine Trennwand. Trotzdem als LKW versichert und versteuert.

Nun hab ich mit eine Schlafbank nachrüsten lassen und eigentlich hatte ich mich schon von dem LKW Status verabschiedet. Doch der TÜV konnte das Auto nicht als PKW eintragen, weil die Geräuschemissionen nicht passen. Der konnte die Daten im vernetzten Grossrechner nicht ändern. Offenbar läßt der Hersteller die Dämmung weg und der Bus ist dann geräuschtechnisch näher am Actros als am Smart. (Es geht nicht um die Innengeräusche)

Die Sitzbank ist 3-sitzig, allerdings in der Mitte mit Beckengurt. Das ist für PKW nach 200x? nicht mehr zulässig.

Jetzt hab ich einen LKW mit 5 Sitzplätzen, vollverglast ohne Trennwand.

Die Umschlüsselung auf Wohnmobil funktioniert nur mit Aufstell- oder Hochdach + fester Kocher + fester Spüle (Wasser- / Abwassertank).
Im Wohnmobil ist dann aber wieder der Beckengurt kein Problem.

Die Zulassung für die Nachrüstung einer Sitzbank hinten schreibt übrigens zwingend eine Verglasung vor. Kleine Falle: Der Trapo hat nicht unbedingt Gurtankerpunkte. Die können nachgerüstet werden, aber ich kenne nur einen Anbieter, der den TÜV Segen drauf bekommt.
Es gibt einen namenhaften Wohnmobilausrüster, der die Nachrüstung im Katalog hat, was aber verschwiegen wird: Keine TÜV Zulassung.


Aufregend ! :eek:
 
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... was lernen wir daraus?

Alles so nehmen wie es ist.

Meinen ersten Kalli von 1992 mußte ich ablasten, weil er dadurch auf wundersame Weise vorübergehend schadstoffarm wurde und die Steuer niedriger ausfiel.

Meinen Multivan von 1998 mußte ich auflasten, damit er vorübergehend billiger als LKW besteuert wurde, aber die Freude währte nicht lange.

Meinen jetzigen Kalli habe ich von WoMo auf Kombilimousine mit PKW-Versicherung und WoMo-Steuer umschreiben lassen.

Jetzt geistern aber seit einigen Tagen schon wieder in beiden Boards Gerüchte herum, daß das steuerlich auch nicht mehr funktionieren soll.
Wenn jetzt wirklich ein neuer (höherer) Steuerbescheid kommt, werde ich die Kiste wohl verkaufen und zukünftig wieder im Hotel übernachten.
 
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Möglicherweise aber nicht beim T5 !

Moin,

das würde ich mal nicht so laut schreien :D das Thema hatten wir vor ungefähr einem Jahr hier schon mal durch. Es gibt bei den T5 (obwohl exakt gleiches Auto) durchaus unterschiedliche Geräuschwerte. Und da ist bereits letztes Jahr jemand an 1 oder 2 dezibel gescheitert.

Jetzt geistern aber seit einigen Tagen schon wieder in beiden Boards Gerüchte herum, daß das steuerlich auch nicht mehr funktionieren soll.
Wenn jetzt wirklich ein neuer (höherer) Steuerbescheid kommt, werde ich die Kiste wohl verkaufen und zukünftig wieder im Hotel übernachten.

@ Peter

Zum 12.12.12 gab es eine Gesetzesänderung, die da besagt, dass ab sofort das zählt, was die Zulassungsstelle verkehrsrechtliche an Fahrzeugart festgestellt hat.
Bei den RAM-Fahrern hatte es da ein besonderes Augenmerk. Zulassungstechnisch hab ich nen LKW, verkehrsrechtlich hab ich nen LKW, TÜV-technisch hab ich nen LKW. NUR bei der Steuer meinen diese Wegelagerer, ich hätte einen PKW. 800,- statt 200,- ist ja schon ne satte Mehreinnahme.

Mit der Gesetzesänderung hätte ich dann ab 12.12.12 steuerrechtlich nun auch einen LKW. Jetzt aber kommts. Unserer schlauen Gesetgeber haben in das neue Gesetz rein geschrieben, dass es NICHT angewendet wird, wenn es dadurch zu einer niedrigeren Steuer kommt (ähnliche Antworten haben mind. schon 20 RAM-Fahrer im Forum erhalten).

Auf deutsch: Das neue Gesetz wird nur angewendet, wenn es zu einer Benachteiligung des Steuerzahlers und zu höheren Steuereinnahmen kommt.
Sozusagen Bestandsschutz fürs Finanzamt.

Das dürfte dann jetzt wohl bei Dir der Fall sein.

Dieses Land hier k...,:evil::evil::evil: ach lassen wir das.

Gruß Tom
 
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Mit der Gesetzesänderung hätte ich dann ab 12.12.12 steuerrechtlich nun auch einen LKW. Jetzt aber kommts. Unserer schlauen Gesetgeber haben in das neue Gesetz rein geschrieben, dass es NICHT angewendet wird, wenn es dadurch zu einer niedrigeren Steuer kommt (ähnliche Antworten haben mind. schon 20 RAM-Fahrer im Forum erhalten).

Auf deutsch: Das neue Gesetz wird nur angewendet, wenn es zu einer Benachteiligung des Steuerzahlers und zu höheren Steuereinnahmen kommt.
Sozusagen Bestandsschutz fürs Finanzamt.

Mal ne blöde Frage: Abmelden und am nächsten Tag wieder anmelden - müßte dann nicht die neue Regelung greifen?
 
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Moin,

leider NEIN, die beziehen das nicht auf den Tag der Anmeldung, sondern auf das was sich die Finanzämter irgendwann mal ausgedacht haben.
Beim PickUp "gilt" ist das Bodenblech des Fahrgastraumes länger, wie das Bodenblech der Ladefläche > dann PKW und umgekehrt > dann LKW.
Wobei da auch noch sehr viel im Ermessensspielraum des Beamten liegt. Und das in Deutschland, wo alles bis auf den letzten Millimeter geregelt ist, gibt es doch tatsächlich etwas, wo Beamte denken und entscheiden dürfen/können/sollen/müssen. :confused::confused::confused:

Also auch nach einer Neuanmeldung wird sich der Beamte dran erinnern, wie sie PickUps früher eingestuft haben und wenn es keinen Vorteil fürs Finanzamt gibt, auch wieder eine PKW-Besteuerung einfordern.

Gruß Tom
 
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Ah, Okay. Dann habe ich nicht verstanden, was sich da von Gesetz wegen genau geändert hat. Ich mach mich dann nochmal schlau...
 
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Moin,

nachfolgend der Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf

und eine entsprechende Antwort eines Finanzamtes:

Sehr geehrter Herr .....,

das VerkehrStÄndG 2012 wurde am 11.12.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am
12.12.2012 in Kraft getreten. Durch das VerkehrStÄndG 2012 ist das KraftStG und damit die
Besteuerung u.a. in folgendem Punkt geändert worden:

Übernahme der verkehrsrechtlichen Fahrzeugart

Bei den Feststellungen der Zulassungsbehörden zu den Fahrzeugklassen und Aufbauarten handelt
es sich ab dem Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich um bindende Grundlagenbescheide. Der
besondere PKW-Begriff nach der BFH-Rechtsprechung sowie nach § 2 Abs. 2a KraftStG entfällt.
Maßgeblich für die Besteuerung ab Inkrafttreten des Gestzes ist grundsätzlich die
verkehrsrechtliche Fahrzeugart. Der PKW-Begriff ist in § 8 Nr. 1 KraftStG klargestellt.

Diese Regelung wirkt sich jedoch durch § 18 Abs. 12 KraftStG (neu) für Pkw i. S. des
bisherigen § 2 Abs. 2a KraftStG nicht steuerwirksam aus. Nach § 18 Abs. 12 KraftStG sind für
Fahrzeuge, die unter den bisherigen § 2 Abs. 2a KraftStG gefallen sind, die Steuersätze nach § 9
Abs. 1 Nr. 2 KraftStG anzusetzen, wenn diese zu einer höheren Steuer führen.

Unter die bisherige Regelung des § 2 Abs. 2a fielen z.B.-als LKW zugelassene Doppelkabiner
Pick-Up mit 5 Sitzplätzen-.
Ihr Fahrzeug Dodge Ram 1500 gilt als PKW i. S. des § 2 Abs. 2a KraftStG in
der am 1.07.2010 geltenden Fassung und fällt damit unter § 18 Abs. 12 KraftStG. Es sind dabei
dei vom Bundesfinanzhof zur alten Rechtslage entwickelten Abgrenzungskriterien anzuwenden.

Für Ihr Fahrzeug ist nach § 18 Abs. 12 BerkehrStÄndG 2012 die für PKW geltende Bemessungs-
grundlage und der entsprechende Steuersatz anzuwenden. Eine Änderung des Kraftfahrzeugsteu-
erbescheides vom 21.07.2011 ist nicht vorzunehmen.

Und ein Scan der Antwort, die ich bekam:

finka ablehnung.jpg

Gruß Tom
 
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Sehr interessant, lieber Tom. :)

Für mich liest sich das so: Reimport-Fahrzeuge (ich schließe ganz bewusst die RAM-Szene ein, eine Clique für sich) dürften gemäß dieser Lesart das Rennen machen.

Hier käme es darauf an, bereits zum Zeitpunkt der Bestellung die entsprechenden Schlüsselnummern in der COC zu haben, was ein engagierter RAM- oder T5 Importeur entsprechend deichseln könnte.

Es wäre höchst spannend heraus zu finden, ob ein Re-Importeur einen Multivan wahlweise mit der FIN

WVW 1xxxxxx = LKW oder
WVW 2xxxxxx = PKW

schlüsseln (lassen) kann, damit es bei der EZ in DE keinen Stress mit dem FA gibt. Das wäre in der Tat ein interessanter Weg für jene Kandidaten unter uns, die keinen Bock auf die 1% Regelung haben – denn bekanntlich ist der LKW davon ausgeschlossen. Der Werkstattwagen übrigens auch. :D

Sagte ich schon, dass eine (politisch anerkannte) Partei Chancen auf rund 25% Wähleranteil hätte, wenn sie sich dafür einsetzen würde, die 1% Regelung auf den KAUFPREIS und nicht auf den NEUPREIS AB WERK anzuwenden?

Gut, ich habe es gesagt - aber es kratzt die Parteien nicht wirklich. :)
 
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Moin,

was meinen RAM angeht, da steht von vorneherein in der Zulassung drin, dass es ein Lastkraftwagen ist. Die Dame auf der Zulassungsstelle hat mir auch gleich genannt, was ich vermutlich an Steuern zu zahlen haben müßte. Sagte aber auch gleich, dass sie sich dafür nicht aus dem Fenster legen würde.
Da tat sie auch gut dran, denn das Finanzamt hätte sie abstürzen lassen.

Das ist ja das perverse an diesem Gesetz, es gibt den Beamten jetzt sozusagen das Werkzeug in die Hand, für den Steuerzahler die jeweils teuerste Variante auszuwählen.
Es steht ja "übersetzt" da, dass die verkehrsrechtliche Einstufung anzuwenden ist, es sei denn, es käme zu einer niedrigeren Besteuerung.


Was die reimportierten Bullis angeht. Wir haben im Dezember einen zugelassen. Der wurde direkt ab Werk als LKW bestellt. Zugelassen wurde er kurioserweise als PKW. Natürlich mit der entsprechend höheren Steuer und der höheren Versicherungsprämie (da er für die Versicherung nun auch ein PKW ist). Da ist unser Inporteur aktuell dran, das mit der Zulassungsstelle gerade zu biegen.


Gruß Tom
 
AW: T5 LKW oder PKW Zulassung

Was die reimportierten Bullis angeht. Wir haben im Dezember einen zugelassen. Der wurde direkt ab Werk als LKW bestellt. Zugelassen wurde er kurioserweise als PKW. Natürlich mit der entsprechend höheren Steuer und der höheren Versicherungsprämie (da er für die Versicherung nun auch ein PKW ist). Da ist unser Inporteur aktuell dran, das mit der Zulassungsstelle gerade zu biegen.

Das darf eigentlich nicht angehen. Wer kennt die Schlüsselung im COC Papier? Helge, du?
 
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Hi in die Nacht,

bei Import/Reimport gibt es nur ein COC wenn PKW bei der Werksorder geschlüsselt wird. Das macht dann die Zulassung in D einfach. LKW bekommen kein COC und müssen vor der Zulassung zur TÜV Vollabnahme.
Damit hab ich keine Erfahrung.
Gruß
Helge

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
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Das darf eigentlich nicht angehen. Wer kennt die Schlüsselung im COC Papier? Helge, du?

Jepp, zumal das Extra ab Werk ja auch nicht wirklich günstig ist. Ich weiß nicht, welchen Bock die Zulassungsstelle dort geschossen hat, wie stark unser Importeur denen auf die Eier geht, damit sie das ändern, aber ich bleib einfach mal zuversichtlich, dass er das noch hinbekommt.
 
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Schau doch mal in post 29 :uuups:
 
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Hallo Unbekannter.

Nein, das ist mir nicht bekannt. Sollen die 18 Seiten Gesetzestext von jedem hier für sich selber durchgelesen werden oder kannst du im Vorfeld was Erhellendes dazu beitragen, was uns in der Sache weiter bringt?:danke::pro:

Übrigens fällt mir auf, dass deine Postings ohne Gruß und Vorrede sind, dein Profil nicht vollständig ausgefüllt ist und mir deine Wortwahl negativ auffällt. Kannst du eventuell daran arbeiten? Ich persönlich fände das im Sinne eines höflichen Umgangs miteinander recht konstruktiv.

Ist aber nur mein ganz persönlicher Eindruck. Kann man natürlich halten wie ein Dachdecker. Wir haben hier übrigens einen an Board, dessen Beiträge solltest du mal lesen. Dann verstehst du, was ich meine.
 
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Hallo liebe Freunde ! :D
Ich grüße ganz besonders den Herrn "Wassermann" !

Seit Ende 2012 gibt es eine Änderung im KFZ Steuergesetz, das FA hat nun die eingetragene Fahrzeugart zu übernehmen und danach einzustufen.

Dazu habe ich den Link eingefügt, den der ehrenwerte Nutzer "GuzziTom" schon im Beitrag 29 eingefügt hatte !

@ "Wassermann"
Wie ich mein Profil gestalte, bleibt meine Sache, dein Profil muß mir auch nicht gefallen !
Aber, wie du das machst, ist auch deine Sache, ich möchte dich da nicht bevormunden !
 
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Sehr interessant, lieber Tom. :)

Für mich liest sich das so: Reimport-Fahrzeuge (ich schließe ganz bewusst die RAM-Szene ein, eine Clique für sich) dürften gemäß dieser Lesart das Rennen machen.

Hier käme es darauf an, bereits zum Zeitpunkt der Bestellung die entsprechenden Schlüsselnummern in der COC zu haben, was ein engagierter RAM- oder T5 Importeur entsprechend deichseln könnte.

Es wäre höchst spannend heraus zu finden, ob ein Re-Importeur einen Multivan wahlweise mit der FIN

WVW 1xxxxxx = LKW oder
WVW 2xxxxxx = PKW

schlüsseln (lassen) kann, damit es bei der EZ in DE keinen Stress mit dem FA gibt. Das wäre in der Tat ein interessanter Weg für jene Kandidaten unter uns, die keinen Bock auf die 1% Regelung haben – denn bekanntlich ist der LKW davon ausgeschlossen. Der Werkstattwagen übrigens auch. :D

Sagte ich schon, dass eine (politisch anerkannte) Partei Chancen auf rund 25% Wähleranteil hätte, wenn sie sich dafür einsetzen würde, die 1% Regelung auf den KAUFPREIS und nicht auf den NEUPREIS AB WERK anzuwenden?

Gut, ich habe es gesagt - aber es kratzt die Parteien nicht wirklich. :)

Hallo, also zuerst mal sei eines vorweg geschickt: man muss schon sehr leidensfähig sein, wenn man sich näher mit diesem Bürokraten-Deutsch auseinandersetzen will/muss.

ZumThema Besteuerung: Es ist mMn wirklich eine Frechheit, wie der Gesetzgeber sich da alle Möglichkeiten offen hält, bei der KFZ-Steuer abzukassieren. Da sollte man schon eine einheitliche Linie fahren: LKW ist LKW und PKW ist PKW!

Für mich ist die angesprochene 1%-Regelung allerdings auch "entscheidener". Und da hat sich ja wohl nix geändert. Also Zuslassung als LKW und 1 %-Regelung greift nicht. Die höheren Steuern und ggfls. Versicherungsbeiträge nehme ich dann Zähen knirschend in Kauf. Ich bin einfach zu faul und zu bequem, ein Fahrtenbuch zu führen (was natürlich das einfachste wäre, keine Frage!). Und bei welchen Listenpreisen wir hier sind, wenn man nur mal einen gut ausgestatteten Trapo mit großer Maschine zu Grunde legt, brauche ich euch ja nicht vorzurechnen...

GRUSS
FARBRAT
 
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Nein, das ist mir nicht bekannt. Sollen die 18 Seiten Gesetzestext von jedem hier für sich selber durchgelesen werden oder kannst du im Vorfeld was Erhellendes dazu beitragen, was uns in der Sache weiter bringt?:danke::pro:

Moin,

@ Chris, der Text hätte Dir bekannt sein müssen, das ist der gleiche link, wie ich ihn weiter oben schon mal drin hatte :D

Man muß sich nicht alles zu Gemüte führen, es reichen eigentlich die Paragraphen 2 und 18, die man eigentlich auch als Freifahrtschein bezeichnen könnte.

Beispiel PickUp. Hier müßte man nach Paragraph 2 eigentlich nach LKW einstufen und versteuern, ergo käme eine niedrigere Steuer zum tragen, die aber mit Pragraph 18 dann ausgeschlossen wird.

Beispiel Cali: Es ist möglich diesen als PKW zuzulassen und als Womo zu versteuern. Hier greift dann zukünftig Paragraph 2, dass der Cali so zu versteuern ist, wie er zugelassen ist, also als PKW, ergo höhere Steuer.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, das in letzter Zeit, jede Gesetzesänderung, die etwas erleichtern soll, die ganze Sache nur komplizierter macht und finanziell den Bürger benachteiligt.
Siehe auch den aktuellen HickHack um die Fahrtenschreiberpflicht im Handwerk.

Was die 1%-Regelung angeht, hat es auch da eine "Vereinfachung" gegeben (ich befürchte Schlimmes :evil:). Macht Euch da aber bitte selbst bei eurem Steuerberater o.ä. schlau, weil ich das nur überflogen habe. So wie ich das verstanden habe, wird zukünftig, sofern mehrere Fahrzeuge verhanden sind, nur das mit dem höchsten Listenpreis (war ja klar :evil:) zur 1%-Versteuerung herangezogen.

Zum Jahreswechsel gab es noch ein paar weitere "Vereinfachungen" die angeblich Milliarden im Handwerk sparen. Ich frag mich nur, wie und wo.

Gruß Tom
 
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